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# taz.de -- Abstimmung zur Landesverfassung: Hessen schafft die Todesstrafe ab
> Neben den Landtagswahlen haben die Hessen auch über die Reform der
> Verfassung des Landes abgestimmt. Fast 17 Prozent wollen die Todesstrafe
> nicht daraus tilgen.
Bild: Hessens Landesverfassung wurde 1946 per Volksabstimmung beschlossen
Wiesbaden dpa | Die große Mehrheit der hessischen Wähler hat für eine
Reform der Landesverfassung gestimmt. Alle 15 Änderungsvorschläge seien
nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis angenommen worden, teilte der
Landeswahlleiter am Donnerstag in Wiesbaden mit. Unter anderem soll künftig
die Todesstrafe nicht mehr Teil der Verfassung sein. Der Passus war ohnehin
ungültig, weil das Grundgesetz die Todesstrafe ausschließt. Bei der
Aufhebung der Todesstrafe stimmten 83,2 Prozent mit Ja und 16,8 Prozent mit
Nein.
Die Wähler konnten den einzelnen Punkten zustimmen und andere ablehnen
sowie die Reform als Ganzes zurückweisen oder annehmen. Eine große Mehrheit
stimmte unter anderem zu, Infrastruktur und Nachhaltigkeit sowie das
Ehrenamt, Kultur und Sport zu fördern. Außerdem sprachen sich die Wähler
dafür aus, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie Kinderrechte
in der Verfassung zu stärken.
Auch 18-Jährige sollen sich künftig für ein Landtagsmandat aufstellen
lassen können. Das Bekenntnis zu Europa soll in die Landesverfassung
aufgenommen und die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide abgebaut
werden.
Die hessische Verfassung war Ende 1946 per Volksabstimmung beschlossen
worden – vor dem Grundgesetz von 1949. Die Reform tritt allerdings erst in
Kraft, wenn sie am 16. November 2018 durch den Landeswahlausschuss
bestätigt wurde. Die rund 4,4 Millionen Wahlberechtigten durften am Sonntag
über die Verfassungsreform sowie [1][den Landtag abstimmen].
1 Nov 2018
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Landtagswahl in Hessen
Janine Wissler
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