# taz.de -- Abstimmung zur Landesverfassung: Hessen schafft die Todesstrafe ab | |
> Neben den Landtagswahlen haben die Hessen auch über die Reform der | |
> Verfassung des Landes abgestimmt. Fast 17 Prozent wollen die Todesstrafe | |
> nicht daraus tilgen. | |
Bild: Hessens Landesverfassung wurde 1946 per Volksabstimmung beschlossen | |
WIESBADEN dpa | Die große Mehrheit der hessischen Wähler hat für eine | |
Reform der Landesverfassung gestimmt. Alle 15 Änderungsvorschläge seien | |
nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis angenommen worden, teilte der | |
Landeswahlleiter am Donnerstag in Wiesbaden mit. Unter anderem soll künftig | |
die Todesstrafe nicht mehr Teil der Verfassung sein. Der Passus war ohnehin | |
ungültig, weil das Grundgesetz die Todesstrafe ausschließt. Bei der | |
Aufhebung der Todesstrafe stimmten 83,2 Prozent mit Ja und 16,8 Prozent mit | |
Nein. | |
Die Wähler konnten den einzelnen Punkten zustimmen und andere ablehnen | |
sowie die Reform als Ganzes zurückweisen oder annehmen. Eine große Mehrheit | |
stimmte unter anderem zu, Infrastruktur und Nachhaltigkeit sowie das | |
Ehrenamt, Kultur und Sport zu fördern. Außerdem sprachen sich die Wähler | |
dafür aus, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie Kinderrechte | |
in der Verfassung zu stärken. | |
Auch 18-Jährige sollen sich künftig für ein Landtagsmandat aufstellen | |
lassen können. Das Bekenntnis zu Europa soll in die Landesverfassung | |
aufgenommen und die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide abgebaut | |
werden. | |
Die hessische Verfassung war Ende 1946 per Volksabstimmung beschlossen | |
worden – vor dem Grundgesetz von 1949. Die Reform tritt allerdings erst in | |
Kraft, wenn sie am 16. November 2018 durch den Landeswahlausschuss | |
bestätigt wurde. Die rund 4,4 Millionen Wahlberechtigten durften am Sonntag | |
über die Verfassungsreform sowie [1][den Landtag abstimmen]. | |
1 Nov 2018 | |
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