| # taz.de -- Abstimmung zur Landesverfassung: Hessen schafft die Todesstrafe ab | |
| > Neben den Landtagswahlen haben die Hessen auch über die Reform der | |
| > Verfassung des Landes abgestimmt. Fast 17 Prozent wollen die Todesstrafe | |
| > nicht daraus tilgen. | |
| Bild: Hessens Landesverfassung wurde 1946 per Volksabstimmung beschlossen | |
| Wiesbaden dpa | Die große Mehrheit der hessischen Wähler hat für eine | |
| Reform der Landesverfassung gestimmt. Alle 15 Änderungsvorschläge seien | |
| nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis angenommen worden, teilte der | |
| Landeswahlleiter am Donnerstag in Wiesbaden mit. Unter anderem soll künftig | |
| die Todesstrafe nicht mehr Teil der Verfassung sein. Der Passus war ohnehin | |
| ungültig, weil das Grundgesetz die Todesstrafe ausschließt. Bei der | |
| Aufhebung der Todesstrafe stimmten 83,2 Prozent mit Ja und 16,8 Prozent mit | |
| Nein. | |
| Die Wähler konnten den einzelnen Punkten zustimmen und andere ablehnen | |
| sowie die Reform als Ganzes zurückweisen oder annehmen. Eine große Mehrheit | |
| stimmte unter anderem zu, Infrastruktur und Nachhaltigkeit sowie das | |
| Ehrenamt, Kultur und Sport zu fördern. Außerdem sprachen sich die Wähler | |
| dafür aus, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie Kinderrechte | |
| in der Verfassung zu stärken. | |
| Auch 18-Jährige sollen sich künftig für ein Landtagsmandat aufstellen | |
| lassen können. Das Bekenntnis zu Europa soll in die Landesverfassung | |
| aufgenommen und die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide abgebaut | |
| werden. | |
| Die hessische Verfassung war Ende 1946 per Volksabstimmung beschlossen | |
| worden – vor dem Grundgesetz von 1949. Die Reform tritt allerdings erst in | |
| Kraft, wenn sie am 16. November 2018 durch den Landeswahlausschuss | |
| bestätigt wurde. Die rund 4,4 Millionen Wahlberechtigten durften am Sonntag | |
| über die Verfassungsreform sowie [1][den Landtag abstimmen]. | |
| 1 Nov 2018 | |
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