Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Keine Telefondaten für die …
> Die Ukraine bekommt keine Mobiltelefondaten der Investigativjournalistin
> Natalia Sedletska. Diese war zuvor in zwei Prozessen unterlegen.
Bild: Generalstaatsanwalt Luzenko hat die Forderung der Daten zu verantworten
Kiew taz | In einer Eilentscheidung hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag den ukrainischen Behörden
untersagt, sensible Daten über die landesweit bekannte
Investigativjournalistin Natalia Sedletska bei deren Mobiltelefonprovider
abzufragen. Damit verhindert das Straßburger Gericht die von der
ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft geforderte Herausgabe von
Verbindungs- und Bewegungsdaten des Mobiltelefons. Als Mitunterzeichnerin
der Europäischen Menschenrechtskonvention, über deren Einhaltung der
Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte wacht, ist das Urteil aus
Straßburg für die Ukraine verbindlich.
Am 27. August hatte ein Kiewer Gericht verfügt, dass der Provider der
Generalstaatsanwaltschaft die Daten von Sedletska in einem Zeitraum von 17
Monaten 2016 und 2017 zur Verfügung stellen muss. Dieses Urteil war am 18.
September in leicht abgeschwächter Form von einem Berufungsgericht
bestätigt worden.
Hintergrund der Begehrlichkeit der Generalstaatsanwaltschaft an den
Verbindungsdaten der Journalistin sind Ermittlungen gegen den Leiter des
Nationalen Antikorruptionsbüros, Artem Sytnyk. Dieser wird verdächtigt,
Journalisten Geheiminformationen aus Ermittlungsverfahren preisgegeben zu
haben. Nur mit den Geodaten der Journalistin, so die
Generalstaatsanwaltschaft, könne sie Ort und Zeitpunkt des entscheidenden
Treffens herausfinden.
Sedletska, die für den vom Kongress der USA finanzierten Sender Radio Free
Europe/Radio Liberty arbeitet, wo sie zu Korruption unter Spitzenbeamten
recherchiert, war auch Ko-Autorin eines Berichts im Januar über einen
Neujahrsurlaub der Präsidentenfamilie Poroschenko auf den Malediven, der
500.000 Dollar gekostet hatte.
Die Entscheidung aus Straßburg kommt für Generalstaatsanwalt Luzenko, der
die Forderung der Daten zu verantworten hat, denkbar ungünstig. Nachdem die
ukrainische Generalstaatsanwaltschaft vor einer Woche den inguschetischen
Oppositionellen Timur Timgojew an Russland ausgeliefert hatte, kam es zu
gewalttätigen Protesten ukrainischer Nationalisten vor der
Generalstaatsanwaltschaft. Nur mit Mühe hatte die Polizei den Sturm der
Generalstaatsanwaltschaft verhindern können. Auch im Parlament werden nach
der umstrittenen Abschiebung nach Russland die Rufe nach einem Rücktritt
von Luzenko immer lauter.
19 Sep 2018
## AUTOREN
Bernhard Clasen
## TAGS
Investigativer Journalismus
Schwerpunkt Pressefreiheit
Ukraine
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Russland
Ukraine
Schwerpunkt Syrien
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kritik an Fake von Journalistenmord: Armer Herr Steinmeier
Der in der Ukraine vom Geheimdienst vorgetäuschte Babtschenko-Mord
untergräbt die Glaubwürdigkeit der Behörden. Die sehen das aber nicht so.
Repression gegen Medien in der Ukraine: Harte Türpolitik
Ausländische Journalisten werden immer häufiger aus der Ukraine ausgewiesen
– vor allem russische. Ihnen wird Propaganda unterstellt.
Gipfel zu Ukraine und Syrien: Sechs Stunden ohne echtes Resultat
Merkel, Putin und weitere europäische Spitzenpolitiker diskutieren in
Berlin stundenlang über die Krisenländer. Mit einem ernüchternden Ergebnis.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.