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# taz.de -- Urteil nach Edward-Snowden-Enthüllung: Britische Überwachung rech…
> Der britische Geheimdienst zweigte massenhaft Daten ab und filterte sie
> auf Terrorhinweise. Das hätte so nicht geschehen dürfen.
Bild: Nach Snowden-Enthüllung: Die Überwachung des britischen Geheimdienstes …
Straßburg dpa | Das britische System zur massenhaften Überwachung von
Kommunikationsdaten hat in Teilen die Menschenrechte von Internetnutzern
verletzt. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte in Straßburg (Beschwerdenummer 58170/13 und andere).
Das System, mit dem sich der britische Geheimdienst Zugang zu riesigen
Datenmengen verschaffte, habe gegen das Recht auf Privatleben und auf freie
Meinungsäußerung verstoßen, heißt es in dem Urteil. In der Tatsache, dass
die Daten auch mit US-Geheimdiensten geteilt wurden, sahen die Richter aber
keinen Verstoß.
Eine Strafe droht London durch das Urteil nicht. Allerdings muss der
britische Staat einigen der Beschwerdeführer einen Teil der
Verfahrenskosten erstatten, insgesamt 185 000 Euro.
Schadenersatzforderungen gab es nicht. Sowohl London als auch die
Beschwerdeführer – Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten – können …
Urteil noch innerhalb von drei Monaten anfechten.
Der Ex-US-Geheimdienstler Edward Snowden hatte 2013 enthüllt, dass der
britische Geheimdienst GCHQ in großem Umfang Informationen aus Kabeln
abzweigte, über die die Kommunikationsdaten zwischen Großbritannien und den
USA fließen. Die Erkenntnisse wurden zum Teil mit US-Geheimdiensten
ausgetauscht.
## Sind die Rechte von Internetnutzern heute geschützt?
Ob das britische System auch heute noch gegen die Rechte der Internetnutzer
verstößt und damit eine Anpassung nötig ist, untersuchten die Richter
nicht, wie ein Gerichtssprecher sagte. Es habe in der Zwischenzeit eine
umfangreiche Gesetzesänderung gegeben, deren Auswirkungen noch nicht klar
seien.
Das britische Innenministerium teilte am Donnerstag mit, inzwischen seien
mehrstufige Verfahren eingeführt worden, um die Überwachung zu begrenzen.
Zudem sei der Posten eines unabhängigen Beauftragten geschaffen worden, der
die Einhaltung der Vorschriften kontrolliere.
Beschwert hatten sich Bürgerrechtler, Datenschützer und Journalisten,
darunter die britische Bürgerrechtsorganisation Big Brother Watch. Deren
Direktorin Silkie Carlo zeigte sich nach dem Richterspruch zufrieden.
„Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung hat das Vereinigte Königreich eines
der autoritärsten Überwachungssysteme der westlichen Staaten eingeführt“,
erklärte sie. „Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, um Millionen von
rechtschaffenen Bürgern vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihr
Privatleben zu schützen.“
Das Gericht stellte klar, dass eine Massenüberwachung von
Kommunikationsdaten nicht automatisch gegen die Menschenrechte verstoßen
muss. Am britischen Vorgehen kritisieren die Richter jedoch die ungenügende
Kontrolle der Mechanismen, nach denen die Daten abgezweigt und nach
geheimdienstlich relevanten Inhalten durchsucht wurden. Potenziell könnten
die Geheimdienste damit sehr viel über die persönlichen Gewohnheiten und
Kontakte von Personen herausfinden. Insgesamt bestehe eine Verletzung des
Rechts auf Privatleben.
## Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung
Außerdem habe die Massenüberwachung in Großbritannien die Pressefreiheit
beschnitten. In den entsprechenden früheren gesetzlichen Regeln seien
keinerlei Schutzmechanismen für Journalisten und deren Quellen erwähnt.
Damit habe die Möglichkeit bestanden, vertrauliches journalistisches
Material absichtlich herauszufiltern und zu untersuchen. Das stelle eine
Verletzung des Menschenrechts auf freie Meinungsäußerung dar, urteilten die
Richter.
Dass abgezweigte Informationen auch mit US-Geheimdiensten geteilt wurden,
sei hingegen rechtens gewesen. Die Regeln dafür seien ausreichend klar
formuliert gewesen. Anzeichen für Missbrauch gebe es nicht.
13 Sep 2018
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Geheimdienst
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Großbritannien
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Edward Snowden
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