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# taz.de -- AfD in Thüringen: „Prüffall“ für den Verfassungsschutz
> Immer wieder wird gefordert, die AfD beobachten zu lassen. In Thüringen
> wird jetzt geprüft, inwieweit sie sich vom Rechtsextremismus abgrenzt.
Bild: Alexander Gauland, Björn Höcke und Andreas Kalbitz beim Bundeskongress …
Erfurt epd | Der Thüringer Verfassungsschutz bereitet sich offenbar auf die
Beobachtung der AfD im Land vor. Die Partei solle als „offizieller
Prüffall“ ab sofort systematisch auf verfassungsfeindliche Bestrebungen hin
untersucht werden, berichteten MDR Thüringen und die Tageszeitung Die Welt
am Donnerstag übereinstimmend. Verfassungsschutzchef Stephan Kramer wolle
die Öffentlichkeit noch im Laufe des Tages bei der Vorstellung des
aktuellen Berichts seiner Behörde über das Vorhaben informieren, hieß es.
Für die zeitlich befristete Prüfung will die Behörde eigens Personal
abstellen. Im Fokus stehe, ob und inwieweit sich die AfD faktisch vom
Rechtsextremismus abgrenzt. Auf Grundlage der Ergebnisse wolle der
Thüringer Verfassungsschutz dann entscheiden, ob die Partei auch beobachtet
werden muss.
Die Behörde sieht sich MDR-Informationen zufolge gesetzlich verpflichtet,
ersten Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Aktivitäten der AfD
nachzugehen. Insbesondere Äußerungen und Veröffentlichungen des
AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke seien demnach Auslöser für die
ergebnisoffenen Untersuchungen. Der Behörde gehe es vor allem darum, zu
klären, ob sich die Thüringer AfD nur strategisch offiziell vom
Rechtsextremismus abgrenzt, aber faktisch eine Annäherung stattfinde.
Entscheidend sei dabei die Frage, inwieweit extremistische Positionen die
Partei insgesamt prägten.
Der Verfassungsschutz werde dafür in dieser Phase ausschließlich öffentlich
zugängliches Material zur AfD systematisch sammeln und auswerten. Dazu
gehörten Veröffentlichungen des Landesverbandes und Äußerungen von
Parteifunktionären, aber auch Veranstaltungen der Partei und ihrer
Anhänger. Nachrichtendienstliche Mittel sollten, anders als bei einer
Beobachtung, dabei jedoch nicht eingesetzt werden.
Üblicherweise teilten Verfassungsschutzbehörden der Öffentlichkeit nicht
mit, wenn sie eine Partei oder Organisation als Prüffall einordnen,
berichtete Die Welt. Unter diese Kategorie fielen etwa Zusammenschlüsse,
die zwar nicht eindeutig extremistisch sind, bei denen aber gewisse
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen.
Verfassungsschutzchef Kramer habe in den vergangenen Tagen seine Kollegen
auf Bundes- und Landesebene bereits telefonisch über das unkonventionelle
Vorgehen unterrichtet, so die Zeitung.
6 Sep 2018
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