| # taz.de -- BGH-Urteil zu Fluggastrechten: Auch bei Streik Entschädigung | |
| > Auch bei einem Streik sind Fluggastentschädigungen nicht generell | |
| > ausgeschlossen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). | |
| Bild: Es kommt auf den Einzelfall an, entschied das Gericht | |
| Karlsruhe taz | Seit 2005 haben Reisende in der EU Anspruch auf eine | |
| Entschädigung von bis zu 600 Euro, wenn ihr Flug stark verspätet ist oder | |
| ganz ausfällt oder die Reisenden wegen Überbuchung nicht mitflieden können. | |
| Die Fluggesellschaft muss allerdings keine Entschädigung bezahlen, wenn die | |
| Annullierung „auf außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht, „die sich au… | |
| dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen | |
| ergriffen worden wären“. [1][Ein Streik, der den Flugbetrieb behindert oder | |
| lahmlegt, galt bisher in der Rechtsprechung als ein derartiges | |
| außergewöhnliches und nicht kontrollierbares Ereignis.] | |
| Im aktuellen Fall wollte ein Ehepaar mit easyjet im Februar 2015 von | |
| Hamburg nach Lanzarote fliegen. Dann streikte aber das Sicherheitspersonal | |
| am Hamburger Flughafen und easyjet annullierte den Flug. Es sei nicht | |
| gewährleistet, dass die Passagiere rechtzeitig zum Flugzeug kommen. | |
| Außerdem bestehe ein Sicherheitsrisiko, weil an den wenigen geöffneten | |
| Sicherheitsschleusen wegen der langen Schlangen vielleicht weniger | |
| gründlich als sonst kontrolliert wurde. Das Paar bekam zwar die Flugkosten | |
| zurück, musste aber einen neuen (teureren) Flug buchen. Und easyjet | |
| verweigerte auch die Entschädigung, unter Verweis auf den Streik und die | |
| Sicherheitsbedenken. | |
| Das Ehepaar sah dies ganz anders. Das easyjet-Flugzeug sei nach der | |
| Anullierung des Flugs leer nach Lanzarote geflogen. Es hätte die bereits | |
| kontrollierten und bereitstehenden Passagiere durchaus mitnehmen können. | |
| Mit der Beförderung des Ehepaars sei kein Sicherheitsrisiko verbunden | |
| gewesen, denn sie seien durchaus gründlich kontrolliert worden. Das Paar | |
| verlangte zwei mal 400 Euro Entschädigung von easyjet plus 100 Euro Ersatz | |
| von Mehrkosten. | |
| Anders als die Hamburger Vorinstanzen entschied der BGH nun für das | |
| Hamburger Ehepaar. Auch bei einem Streik komme es auf die konkreten | |
| Umstände des Einzelfalls an. Hier hätten die Folgen des Streiks eine | |
| Annullierung des Fluges nicht erzwungen, argumentierte der Vorsitzende | |
| Richter Peter Meier-Beck. Eine entschädigungslose Flug-Annullierung wegen | |
| eines Streiks bei den Kontrollen sei nur möglich, wenn deshalb gar kein | |
| Passagier rechtzeitig zum Flugzeug kommen könne oder wenn es konkrete | |
| Anhaltspunkte gebe, dass die überlasteten Kontrollpunkte schlecht arbeiten. | |
| Abstrakte Sicherheitsbedenken genügten nicht, um den Flug entschädigungslos | |
| annulieren zu können. Schließlich gebe es ja Sicherheitsbehörden, die auf | |
| die Qualität der Kontrollen achten. | |
| Beck stellte klar, dass easyjet auch im konkreten Fall den Flug canceln | |
| durfte. Es müsse dann aber die gesetzlich vorgesehene Entschädigung zahlen. | |
| Über den Fall muss nun das Landgericht Hamburg neu entscheiden. | |
| 5 Sep 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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