# taz.de -- BGH-Urteil zu Fluggastrechten: Auch bei Streik Entschädigung | |
> Auch bei einem Streik sind Fluggastentschädigungen nicht generell | |
> ausgeschlossen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). | |
Bild: Es kommt auf den Einzelfall an, entschied das Gericht | |
Karlsruhe taz | Seit 2005 haben Reisende in der EU Anspruch auf eine | |
Entschädigung von bis zu 600 Euro, wenn ihr Flug stark verspätet ist oder | |
ganz ausfällt oder die Reisenden wegen Überbuchung nicht mitflieden können. | |
Die Fluggesellschaft muss allerdings keine Entschädigung bezahlen, wenn die | |
Annullierung „auf außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht, „die sich au… | |
dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen | |
ergriffen worden wären“. [1][Ein Streik, der den Flugbetrieb behindert oder | |
lahmlegt, galt bisher in der Rechtsprechung als ein derartiges | |
außergewöhnliches und nicht kontrollierbares Ereignis.] | |
Im aktuellen Fall wollte ein Ehepaar mit easyjet im Februar 2015 von | |
Hamburg nach Lanzarote fliegen. Dann streikte aber das Sicherheitspersonal | |
am Hamburger Flughafen und easyjet annullierte den Flug. Es sei nicht | |
gewährleistet, dass die Passagiere rechtzeitig zum Flugzeug kommen. | |
Außerdem bestehe ein Sicherheitsrisiko, weil an den wenigen geöffneten | |
Sicherheitsschleusen wegen der langen Schlangen vielleicht weniger | |
gründlich als sonst kontrolliert wurde. Das Paar bekam zwar die Flugkosten | |
zurück, musste aber einen neuen (teureren) Flug buchen. Und easyjet | |
verweigerte auch die Entschädigung, unter Verweis auf den Streik und die | |
Sicherheitsbedenken. | |
Das Ehepaar sah dies ganz anders. Das easyjet-Flugzeug sei nach der | |
Anullierung des Flugs leer nach Lanzarote geflogen. Es hätte die bereits | |
kontrollierten und bereitstehenden Passagiere durchaus mitnehmen können. | |
Mit der Beförderung des Ehepaars sei kein Sicherheitsrisiko verbunden | |
gewesen, denn sie seien durchaus gründlich kontrolliert worden. Das Paar | |
verlangte zwei mal 400 Euro Entschädigung von easyjet plus 100 Euro Ersatz | |
von Mehrkosten. | |
Anders als die Hamburger Vorinstanzen entschied der BGH nun für das | |
Hamburger Ehepaar. Auch bei einem Streik komme es auf die konkreten | |
Umstände des Einzelfalls an. Hier hätten die Folgen des Streiks eine | |
Annullierung des Fluges nicht erzwungen, argumentierte der Vorsitzende | |
Richter Peter Meier-Beck. Eine entschädigungslose Flug-Annullierung wegen | |
eines Streiks bei den Kontrollen sei nur möglich, wenn deshalb gar kein | |
Passagier rechtzeitig zum Flugzeug kommen könne oder wenn es konkrete | |
Anhaltspunkte gebe, dass die überlasteten Kontrollpunkte schlecht arbeiten. | |
Abstrakte Sicherheitsbedenken genügten nicht, um den Flug entschädigungslos | |
annulieren zu können. Schließlich gebe es ja Sicherheitsbehörden, die auf | |
die Qualität der Kontrollen achten. | |
Beck stellte klar, dass easyjet auch im konkreten Fall den Flug canceln | |
durfte. Es müsse dann aber die gesetzlich vorgesehene Entschädigung zahlen. | |
Über den Fall muss nun das Landgericht Hamburg neu entscheiden. | |
5 Sep 2018 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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