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# taz.de -- Urteil nach Mord in Kandel: Acht Jahre und sechs Monate Haft
> Eine 15-Jährige wurde kurz nach Weihnachten in Kandel erstochen. Der Fall
> löste bundesweit Debatten aus. Jetzt wurde ihr Ex-Freund wegen Mordes
> verurteilt.
Bild: Der Prozess in Kandel wurde nach Jugendstrafrecht geführt – die Öffen…
Landau dpa | Rund acht Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf die
15-jährige Mia in Kandel hat das Landgericht Landau ihren Ex-Freund zu acht
Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter verurteilten den
mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Abdul D. wegen Mordes und
Körperverletzung nach Jugendstrafrecht, wie das Gericht am Montag
mitteilte. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten zuvor eine
Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung sieben Jahre
und sechs Monate wegen Totschlags.
Die Verteidigung hat das Urteil akzeptiert. „Mein Mandant verzichtet auf
Rechtsmittel und ist mit dem Strafmaß einverstanden“, sagte Anwalt
Maximilian Endler am Montag in Landau. Das Urteil sei „angemessen“. Ob auch
andere Prozessbeteiligte den Richterspruch akzeptieren, wisse er nicht.
Er rechne damit, dass der Verurteilte nach der Verbüßung eines Teils der
Strafe abgeschoben werde, sagte Endler. In seinem letzten Wort habe sein
Mandant noch einmal Reue bekundet. Das Urteil habe der Angeklagte gefasst
aufgenommen.
Die Tat kurz nach Weihnachten 2017 mitten in einem Supermarkt der kleinen
Stadt in der Pfalz hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der Fall
fachte außerdem die Diskussion um die Altersfeststellung von jungen
Flüchtlingen neu an. Rechtspopulistische Gruppen hatten den Fall zum Anlass
genommen, um in Kandel immer wieder gegen die Asylpolitik der
Bundesregierung zu protestieren.
Der Bürgermeister von Kandel rechnet auch nach dem Urteil mit Kundgebungen
in der Stadt. Kandel komme nicht zur Ruhe, sagte der SPD-Politiker Volker
Poß im Radioprogramm „SWR Aktuell“. „Die rechte Szene hatte angekündigt,
nach wie vor kommen zu wollen und auch schon Termine für das nächste Jahr
in Anspruch genommen.“
Abdul D. war nach seiner Ankunft in Deutschland als unbegleiteter
minderjähriger Flüchtling aufgenommen und betreut worden. Er gab sein Alter
zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel auf, ob er
tatsächlich so jung ist. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft
kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und
sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war.
Verurteilt wurde er nun nach Jugendstrafrecht, wie ein Gerichtssprecher
sagte.
Das Landgericht Landau entschied sich dafür, im Zweifel für den Angeklagten
den gesamten Prozess nach Jugendstrafrecht zu führen. Die Öffentlichkeit
war daher von der Urteilsverkündung wie auch von den Verhandlungstagen
zuvor ausgeschlossen.
Als Motiv für die Tat hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache
angenommen. Sie ging davon aus, dass Abdul D. Mia bestrafen wollte, weil
sie sich wenige Wochen vor der Tat von ihm getrennt hatte. Zwölf Tage vor
der Tat hatte Mia zudem Anzeige gegen ihren Ex-Freund erstattet, es ging um
Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Zwei
Tage später folgte eine Anzeige ihres Vaters gegen den jungen Flüchtling.
3 Sep 2018
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