| # taz.de -- Rechtsextreme Rede in Köthen: Ein klarer Fall von Volksverhetzung | |
| > Wer von „Rassenkrieg“ faselt, stachelt zu Hass auf. Und wer Menschen zu | |
| > zerfleischenden Wölfen machen will, fordert Gewalt und Willkür. | |
| Bild: Extrem rechts: die Demonstration am Sonntagabend in Köthen | |
| Karlsruhe taz | Die [1][„Rassenkrieg“-Rede bei der Nazi-Kundgebung in | |
| Köthen] ist eindeutig als Volksverhetzung strafbar. Die Polizei in | |
| Sachsen-Anhalt [2][ermittelt bereits]. Es gab auch rund zehn Strafanzeigen, | |
| unter anderem von der Thüringer Landtagsabgeordneten Katharina König-Preuss | |
| (Linke). | |
| Als Volksverhetzung wird unter anderem bestraft, wer gegen „Teile der | |
| Bevölkerung“ wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer „rassisch“ bestimmten | |
| Gruppe „zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert“ | |
| – und dies geeignet ist, den „öffentlichen“ Frieden zu stören. Es droht | |
| Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren, wobei Strafen bis zu | |
| zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können. | |
| David Köckert, der Chef des rechsextremen Bündnisses Thügida, [3][hat in | |
| seiner Kundgebungsrede beim Köthener „Trauermarsch“] mehrfach | |
| Volksverhetzung begangen. Es beginnt schon damit, dass er die Straftaten | |
| einzelner Migranten zum Bestandteil eines „Rassenkriegs“ erklärt und vom | |
| „Abschlachten des deutschen Volkes“ spricht. Damit stachelt er eindeutig | |
| zum Hass gegen die nicht-deutschen Teile der Bevölkerung auf. | |
| Noch weitergehender ist seine Aufforderung zur Gewalt: „Wir müssen endlich | |
| erwachen und sagen: Die wollen nicht friedlich mit uns leben. Also: Auge um | |
| Auge, Zahn um Zahn.“ Da er eingangs von „Totschlag, Vergewaltigung“ sprac… | |
| fordert er hier also zu ähnlichen Taten an hier lebenden Migranten auf. | |
| Dies geht auch weit über übliche Selbstjustiz-Forderungen hinaus, weil sich | |
| die „Auge um Auge“-Parole nicht auf die konkreten Täter bezieht, sondern | |
| auf ihre rassisch definierte Gruppe. | |
| ## Erinnert an das NS-Regime | |
| Am deutlichsten ist die Gewaltaufforderung ganz am Ende: „Wollt Ihr | |
| weiterhin die Schafe bleiben, die blöken, oder wollt Ihr zu Wölfen werden | |
| und sie zerfetzen?“ Das Objekt „sie“ sind hier die Gegner im eingebildeten | |
| „Rassenkrieg“. Die Frage ist nicht offen formuliert, sondern rhetorisch | |
| gemeint. Das ist im Kontext der Rede ganz deutlich, wo es darum geht, dass | |
| das deutsche Volk „endlich erwachen“ und „sich wehren wird“. Der Begriff | |
| des Menschen, der zum Wolf werden soll, erinnert dabei an die „Operation | |
| Werwolf“ des NS-Regimes am Ende des Zweiten Weltkriegs. | |
| Andere Äußerungen könnten auch als Beleidigung, als öffentliche | |
| Aufforderung zu Straftaten oder als Bedrohung strafbar sein. Da Köckert | |
| aber teilweise bewusst unbestimmt bleibt und die Meinungsfreiheit zudem | |
| auch polemische und drastische Äußerungen schützt, ist die Strafbarkeit | |
| hier nicht so eindeutig wie bei der Volksverhetzung. | |
| Die beim Trauermarsch skandierte Parole „Nationaler Sozialismus – jetzt, | |
| jetzt, jetzt“ dürfte wohl nicht strafbar sein. Als strafbare Verwendung von | |
| NS-Kennzeichen gilt zwar auch die Verwendung typischer NS-Parolen wie „Blut | |
| und Ehre“, der bloße inhaltliche Bezug zum Nationalsozialismus genügt aber | |
| nicht. | |
| 10 Sep 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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