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# taz.de -- Rechtsextreme Rede in Köthen: Ein klarer Fall von Volksverhetzung
> Wer von „Rassenkrieg“ faselt, stachelt zu Hass auf. Und wer Menschen zu
> zerfleischenden Wölfen machen will, fordert Gewalt und Willkür.
Bild: Extrem rechts: die Demonstration am Sonntagabend in Köthen
Karlsruhe taz | Die [1][„Rassenkrieg“-Rede bei der Nazi-Kundgebung in
Köthen] ist eindeutig als Volksverhetzung strafbar. Die Polizei in
Sachsen-Anhalt [2][ermittelt bereits]. Es gab auch rund zehn Strafanzeigen,
unter anderem von der Thüringer Landtagsabgeordneten Katharina König-Preuss
(Linke).
Als Volksverhetzung wird unter anderem bestraft, wer gegen „Teile der
Bevölkerung“ wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer „rassisch“ bestimmten
Gruppe „zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert“
– und dies geeignet ist, den „öffentlichen“ Frieden zu stören. Es droht
Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren, wobei Strafen bis zu
zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können.
David Köckert, der Chef des rechsextremen Bündnisses Thügida, [3][hat in
seiner Kundgebungsrede beim Köthener „Trauermarsch“] mehrfach
Volksverhetzung begangen. Es beginnt schon damit, dass er die Straftaten
einzelner Migranten zum Bestandteil eines „Rassenkriegs“ erklärt und vom
„Abschlachten des deutschen Volkes“ spricht. Damit stachelt er eindeutig
zum Hass gegen die nicht-deutschen Teile der Bevölkerung auf.
Noch weitergehender ist seine Aufforderung zur Gewalt: „Wir müssen endlich
erwachen und sagen: Die wollen nicht friedlich mit uns leben. Also: Auge um
Auge, Zahn um Zahn.“ Da er eingangs von „Totschlag, Vergewaltigung“ sprac…
fordert er hier also zu ähnlichen Taten an hier lebenden Migranten auf.
Dies geht auch weit über übliche Selbstjustiz-Forderungen hinaus, weil sich
die „Auge um Auge“-Parole nicht auf die konkreten Täter bezieht, sondern
auf ihre rassisch definierte Gruppe.
## Erinnert an das NS-Regime
Am deutlichsten ist die Gewaltaufforderung ganz am Ende: „Wollt Ihr
weiterhin die Schafe bleiben, die blöken, oder wollt Ihr zu Wölfen werden
und sie zerfetzen?“ Das Objekt „sie“ sind hier die Gegner im eingebildeten
„Rassenkrieg“. Die Frage ist nicht offen formuliert, sondern rhetorisch
gemeint. Das ist im Kontext der Rede ganz deutlich, wo es darum geht, dass
das deutsche Volk „endlich erwachen“ und „sich wehren wird“. Der Begriff
des Menschen, der zum Wolf werden soll, erinnert dabei an die „Operation
Werwolf“ des NS-Regimes am Ende des Zweiten Weltkriegs.
Andere Äußerungen könnten auch als Beleidigung, als öffentliche
Aufforderung zu Straftaten oder als Bedrohung strafbar sein. Da Köckert
aber teilweise bewusst unbestimmt bleibt und die Meinungsfreiheit zudem
auch polemische und drastische Äußerungen schützt, ist die Strafbarkeit
hier nicht so eindeutig wie bei der Volksverhetzung.
Die beim Trauermarsch skandierte Parole „Nationaler Sozialismus – jetzt,
jetzt, jetzt“ dürfte wohl nicht strafbar sein. Als strafbare Verwendung von
NS-Kennzeichen gilt zwar auch die Verwendung typischer NS-Parolen wie „Blut
und Ehre“, der bloße inhaltliche Bezug zum Nationalsozialismus genügt aber
nicht.
10 Sep 2018
## LINKS
[1] /Nach-Chemnitz/!5534202/
[2] /!5534278
[3] https://twitter.com/martinkaul/status/1038840200493858817
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Köthen
Sachsen-Anhalt
Rechtsextremismus
Thügida
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Beleidigung
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