# taz.de -- Entscheidung zu #MeToo im Jobcenter: Das Opfer geht, der Täter ble… | |
> Die Bundesanstalt für Arbeit und ihre Angestellte Frau B. einigen sich | |
> auf einen Vergleich. Gegen ihren Arbeitgeber erhebt sie schwere Vorwürfe. | |
Bild: #MeToo macht auch nicht vor dem Jobcenter Halt; der Prozess endete soeben… | |
Ein sexueller Übergriff auf eine Angestellte in der Agentur für Arbeit in | |
Berlin-Mitte endet endgültig mit der Kündigung des Opfers. Am Mittwoch | |
einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Frau B. bekommt 15.000 Euro | |
Abfindung und stimmt der Kündigung damit zu. Frau B. sagte der taz, sie | |
lege angesichts der Art, wie man mit ihr umgegangen sei, keinen Wert mehr | |
auf eine Weiterbeschäftigung. | |
B. war 2015 von einem alkoholisierten Kollegen bei der Arbeit wiederholt | |
mit den Worten [1][„Ich werde dich ficken“] angebrüllt worden. Ihre | |
Vorgesetzten seien untätig geblieben und hätten ihr sogar verboten, den | |
Vorfall zu erwähnen, wirft Frau B. ihrem Arbeitgeber vor. Nachdem sie den | |
Fall dann doch dem Arbeitsministerium vorgetragen habe, sei eine Kündigung | |
erfolgt. Die offizielle Begründung der Kündigung ist ihre längerfristige | |
Erkrankung. Der Vorfall hatte bei ihr eine posttraumatische | |
Belastungsstörung mit ausgeprägten Ängsten ausgelöst, deretwegen sie zwei | |
Jahre lang nicht arbeiten konnte. | |
B. erklärte vor Gericht, sie sei durchaus wieder arbeitsfähig und wäre das | |
auch schon früher gewesen. Das Verhalten der Agentur habe ihre Genesung | |
verzögert. | |
Die Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit ging auf diesen Vorwurf nicht | |
ein, sondern zog sich auf ein Gutachten des Arbeitsmedizinischen Dienstes | |
zurück, das bestätigte, dass Frau B. zwar arbeitsfähig sei, aber nur | |
außerhalb der Bundesagentur für Arbeit. Ob man die Ursache für diese | |
Einschränkung nicht hätte beheben können, wurde im Verfahren nicht | |
erörtert. Frau B. hatte betont, dass sie sich in der Agentur für Arbeit | |
nicht sicher fühle, weil sie nicht den Eindruck habe, dort vor Angriffen | |
geschützt zu sein. | |
## Enttäuscht von Bundesagentur für Arbeit | |
Frau B. zeigte sich im Anschluss erleichtert – und von ihrem Ex-Arbeitgeber | |
enttäuscht: So habe man ihr nie mitgeteilt, wie mit dem Fall umgegangen | |
wurde, was sie hätte entlasten können. Erst als sie sich 2018 an das | |
Arbeitsministerium gewandt und kurz darauf die Kündigung erhalten habe, sei | |
ihr vom Ministerium telefonisch mitgeteilt worden, der Kollege sei | |
entlassen worden. Sie habe mittlerweile herausgefunden, dass der Mann nur | |
versetzt wurde. „Ich kann nur hoffen, dass ich die Letzte war, der das in | |
der Bundesagentur für Arbeit so erging. Glauben kann ich es aber nicht, | |
nachdem ich das hier erlebt habe“, so B. zur taz. | |
Die Bundesagentur will sich auch nach dem Verfahren „zum Schutz der | |
Beteiligten“ nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Vertreterin der | |
Pressestelle erklärte lediglich: „Die Verfahren zum Umgang mit solchen | |
Fällen hier im Haus haben entsprechend den Standards stattgefunden. Und die | |
Standards sind hoch und werden eingehalten.“ Das arbeitsrechtliche | |
Verfahren von Frau B., die Kündigung wegen ihrer langen Krankheit, habe | |
damit nichts zu tun. | |
30 Aug 2018 | |
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[1] /MeToo-Affaere-in-Arbeitsagentur/!5528297 | |
## AUTOREN | |
Heide Oestreich | |
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