| # taz.de -- Entscheidung zu #MeToo im Jobcenter: Das Opfer geht, der Täter ble… | |
| > Die Bundesanstalt für Arbeit und ihre Angestellte Frau B. einigen sich | |
| > auf einen Vergleich. Gegen ihren Arbeitgeber erhebt sie schwere Vorwürfe. | |
| Bild: #MeToo macht auch nicht vor dem Jobcenter Halt; der Prozess endete soeben… | |
| Ein sexueller Übergriff auf eine Angestellte in der Agentur für Arbeit in | |
| Berlin-Mitte endet endgültig mit der Kündigung des Opfers. Am Mittwoch | |
| einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Frau B. bekommt 15.000 Euro | |
| Abfindung und stimmt der Kündigung damit zu. Frau B. sagte der taz, sie | |
| lege angesichts der Art, wie man mit ihr umgegangen sei, keinen Wert mehr | |
| auf eine Weiterbeschäftigung. | |
| B. war 2015 von einem alkoholisierten Kollegen bei der Arbeit wiederholt | |
| mit den Worten [1][„Ich werde dich ficken“] angebrüllt worden. Ihre | |
| Vorgesetzten seien untätig geblieben und hätten ihr sogar verboten, den | |
| Vorfall zu erwähnen, wirft Frau B. ihrem Arbeitgeber vor. Nachdem sie den | |
| Fall dann doch dem Arbeitsministerium vorgetragen habe, sei eine Kündigung | |
| erfolgt. Die offizielle Begründung der Kündigung ist ihre längerfristige | |
| Erkrankung. Der Vorfall hatte bei ihr eine posttraumatische | |
| Belastungsstörung mit ausgeprägten Ängsten ausgelöst, deretwegen sie zwei | |
| Jahre lang nicht arbeiten konnte. | |
| B. erklärte vor Gericht, sie sei durchaus wieder arbeitsfähig und wäre das | |
| auch schon früher gewesen. Das Verhalten der Agentur habe ihre Genesung | |
| verzögert. | |
| Die Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit ging auf diesen Vorwurf nicht | |
| ein, sondern zog sich auf ein Gutachten des Arbeitsmedizinischen Dienstes | |
| zurück, das bestätigte, dass Frau B. zwar arbeitsfähig sei, aber nur | |
| außerhalb der Bundesagentur für Arbeit. Ob man die Ursache für diese | |
| Einschränkung nicht hätte beheben können, wurde im Verfahren nicht | |
| erörtert. Frau B. hatte betont, dass sie sich in der Agentur für Arbeit | |
| nicht sicher fühle, weil sie nicht den Eindruck habe, dort vor Angriffen | |
| geschützt zu sein. | |
| ## Enttäuscht von Bundesagentur für Arbeit | |
| Frau B. zeigte sich im Anschluss erleichtert – und von ihrem Ex-Arbeitgeber | |
| enttäuscht: So habe man ihr nie mitgeteilt, wie mit dem Fall umgegangen | |
| wurde, was sie hätte entlasten können. Erst als sie sich 2018 an das | |
| Arbeitsministerium gewandt und kurz darauf die Kündigung erhalten habe, sei | |
| ihr vom Ministerium telefonisch mitgeteilt worden, der Kollege sei | |
| entlassen worden. Sie habe mittlerweile herausgefunden, dass der Mann nur | |
| versetzt wurde. „Ich kann nur hoffen, dass ich die Letzte war, der das in | |
| der Bundesagentur für Arbeit so erging. Glauben kann ich es aber nicht, | |
| nachdem ich das hier erlebt habe“, so B. zur taz. | |
| Die Bundesagentur will sich auch nach dem Verfahren „zum Schutz der | |
| Beteiligten“ nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Vertreterin der | |
| Pressestelle erklärte lediglich: „Die Verfahren zum Umgang mit solchen | |
| Fällen hier im Haus haben entsprechend den Standards stattgefunden. Und die | |
| Standards sind hoch und werden eingehalten.“ Das arbeitsrechtliche | |
| Verfahren von Frau B., die Kündigung wegen ihrer langen Krankheit, habe | |
| damit nichts zu tun. | |
| 30 Aug 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Heide Oestreich | |
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