# taz.de -- Menschenrechte in Russland: Moskau muss zahlen | |
> Verstoß gegen die Meinungsfreiheit? Der EU-Gerichtshof urteilt in den | |
> Fällen der ermordeten Journalistin Anna Politkowskaja und der | |
> Künstlerinnen von Pussy Riot. | |
Bild: Bekommen Entschädigung: Jekaterina Samuzewitsch, Maria Aljoschina und Na… | |
Straßburg afp | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat | |
Russland in zwei Entscheidungen vom Dienstag schwere Verstöße gegen die | |
Menschenrechte vorgeworfen. In dem einem Urteil zum Fall der ermordeten | |
Journalistin Anna Politkowskaja gab das Gericht der Mutter, Schwester und | |
den beiden Kinder des Opfers Recht, die Moskau mangelhafte Ermittlungen | |
vorwerfen. Ihnen muss Russland zusammen 20.000 Euro Entschädigung zahlen. | |
Die damals 48-jährige Politkowskaja war am 7. Oktober 2006 in ihrem | |
Moskauer Wohnhaus [1][erschossen worden]. Sie war als scharfe Kritikerin | |
von Präsident Wladimir Putin bekannt. | |
Die russische Justiz hatte nach dem Mord zwar unverzüglich Ermittlungen | |
eingeleitet und schließlich fünf Männer – unter ihnen einen Polizisten – | |
angeklagt. Zwei von ihnen wurden im Mai 2014 wegen Mordes zu lebenslanger | |
Haft verurteilt, die anderen wegen Komplizenschaft zu Freiheitsstrafen | |
zwischen zwölf und 20 Jahren. Bis heute ist aber unklar, wer den Mord in | |
Auftrag gegeben hat. | |
Das zweite Urteil betrifft [2][die Festnahme und Inhaftierung] von drei | |
Mitgliedern der Frauen-Punkband Pussy Riot wegen einer Protestaktion in | |
einer Moskauer Kirche 2012. Zwei der Frauen, die ein Jahr und neun Monate | |
in Haft blieben, sprach das Gericht ein Schmerzensgeld von jeweils 16.000 | |
Euro zu. Der dritten Klägerin, die nach sieben Monaten auf freien Fuß kam, | |
muss Moskau 5.000 Euro zahlen. | |
## Frei nach Begnadigung | |
Die Frauen waren wegen „Rowdytums“ und „Aufwiegelung zu religiösem Hass�… | |
zwei Jahren Arbeitslager verurteilt worden, kamen jedoch nach einer | |
Begnadigung durch Putin vorzeitig frei. | |
Das Straßburger Gericht stellte hier zum einen Verstoß gegen das Grundrecht | |
auf Meinungsfreiheit fest. Zum anderen habe die russische Justiz den Text | |
des Liedes „Punk-Gebet – Jungfrau Maria, hole Putin weg“ überhaupt nicht | |
analysiert. | |
Der Gerichtshof rügte zudem die Art und Weise, wie den Frauen einen Monat | |
lang der Prozess gemacht wurde. Sie seien in einem überfüllten | |
Transportauto zum Gericht gebracht und während der Verhandlungen in eine | |
gläserne Box gesperrt worden. Mit diesem Vorgehen habe Russland gegen das | |
Verbot von menschenunwürdiger Behandlung verstoßen. | |
Die Urteile wurden von den sieben Richtern einer kleinen Kammer gefällt. | |
Russland kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der | |
Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen | |
Kammer verweisen – er muss dies aber nicht tun. | |
17 Jul 2018 | |
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