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# taz.de -- BGH-Urteil zum digitalen Erbe: Eltern dürfen Facebook-Konto sehen
> Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens Zugang zu dem Nutzerkonto
> der Tochter gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Bild: Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens Zugang zu deren Konto
Karlsruhe afp | Erben müssen auch Zugang auf ein Facebook-Konto bekommen.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag im
Fall einer Mutter, die nicht auf das [1][Konto ihrer verstorbenen Tochter]
in dem Onlinenetzwerk zugreifen konnte. Der Vertrag mit Facebook ist
demnach Teil des Erbes der Eltern, so dass sie kompletten Zugriff auf das
Konto ihrer Tochter haben.
Die 15-jährige Tochter der Klägerin war im Jahr 2012 unter ungeklärten
Umständen bei einem U-Bahnunfall ums Leben gekommen. Ihre Mutter hoffte,
durch den Zugang auf das Facebook-Konto zu erfahren, ob das Mädchen
Suizidabsichten hegte. Sie hatte auch die Zugangsdaten, konnte aber dennoch
nicht auf die Inhalte des Kontos zugreifen. Dieses befindet sich im
sogenannten Gedenkzustand, wodurch etwa persönliche Nachrichten nicht
gelesen werden können.
Die Vorinstanzen in dem Fall hatten unterschiedlich entschieden. Das
Landgericht Berlin urteilte im Jahr 2015 zunächst, dass Facebook den Eltern
als Erben vollen Zugang gewähren muss. Das Kammergericht sah dies im
Berufungsverfahren dagegen anders und wies die Klage der Mutter ab. Ihre
Revision vor dem Bundesgerichtshof hatte nun Erfolg. Das Karlsruher Urteil
hat grundsätzliche Bedeutung für den [2][künftigen Umgang mit dem digitalen
Erbe haben.]
12 Jul 2018
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