| # taz.de -- BGH-Urteil zum digitalen Erbe: Eltern dürfen Facebook-Konto sehen | |
| > Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens Zugang zu dem Nutzerkonto | |
| > der Tochter gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. | |
| Bild: Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens Zugang zu deren Konto | |
| Karlsruhe afp | Erben müssen auch Zugang auf ein Facebook-Konto bekommen. | |
| Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag im | |
| Fall einer Mutter, die nicht auf das [1][Konto ihrer verstorbenen Tochter] | |
| in dem Onlinenetzwerk zugreifen konnte. Der Vertrag mit Facebook ist | |
| demnach Teil des Erbes der Eltern, so dass sie kompletten Zugriff auf das | |
| Konto ihrer Tochter haben. | |
| Die 15-jährige Tochter der Klägerin war im Jahr 2012 unter ungeklärten | |
| Umständen bei einem U-Bahnunfall ums Leben gekommen. Ihre Mutter hoffte, | |
| durch den Zugang auf das Facebook-Konto zu erfahren, ob das Mädchen | |
| Suizidabsichten hegte. Sie hatte auch die Zugangsdaten, konnte aber dennoch | |
| nicht auf die Inhalte des Kontos zugreifen. Dieses befindet sich im | |
| sogenannten Gedenkzustand, wodurch etwa persönliche Nachrichten nicht | |
| gelesen werden können. | |
| Die Vorinstanzen in dem Fall hatten unterschiedlich entschieden. Das | |
| Landgericht Berlin urteilte im Jahr 2015 zunächst, dass Facebook den Eltern | |
| als Erben vollen Zugang gewähren muss. Das Kammergericht sah dies im | |
| Berufungsverfahren dagegen anders und wies die Klage der Mutter ab. Ihre | |
| Revision vor dem Bundesgerichtshof hatte nun Erfolg. Das Karlsruher Urteil | |
| hat grundsätzliche Bedeutung für den [2][künftigen Umgang mit dem digitalen | |
| Erbe haben.] | |
| 12 Jul 2018 | |
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