Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Beitragsservice der Öffentlich-Rechtlichen: Wer sind die Nichtzahl…
> Um Nichtzahler ausfindig zu machen, fand ein Meldedatenabgleich statt.
> Bei 3,5 Millionen Menschen, weiß man nicht, ob sie den Beitrag zahlen.
Bild: Rund 3,5 Millionen Menschen bekommen Post wegen des Rundfunkbeitrags. Das…
Zu Zeiten der Rundfunkgebühr zogen GEZ-Außendienstler von Haustür zu
Haustür, seit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag ist die Fahndung nach
SchwarzseherInnen ein Job für den Innendienst. Der Beitragsservice, also
die einstige Gebühreneinzugszentrale, [1][hat fast flächendeckend die Daten
der Meldeämter mit seinem Bestand abgeglichen]. Das Ergebnis sind 3,5
Millionen Treffer: Menschen, von denen der Beitragsservice nicht weiß, ob
sie in einer Wohnung leben, für die bereits jemand monatlich 17,50 Euro
zahlt, oder ob sie sich vielleicht doch konsequent vor dem Beitrag drücken.
An diese 3,5 Millionen potenzielle SchwarzseherInnen schickt der
Beitragsservice nun in mehreren Intervallen „Klärungsbriefe“. Stefan Wolf,
der Geschäftsführer der Einrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio,
warnt davor, die „Reaktionsnotwendigkeit zu unterschätzen“. Wer auch auf
wiederholte Nachfrage keine Auskunft gebe, den werde der Beitragsservice
fortan als BeitragszahlerIn führen.
Aus Erfahrung weiß Wolf, dass einige dann solange warten, bis die offenen
Forderungen vollstreckt werden, also ein Gerichtsvollzieher klingelt. Wer
erst dann nachweise, dass er doch gar nicht in der Pflicht sei, der müsse
dennoch zahlen – zumindest die Kosten für das Vollstreckungsverfahren, sagt
Wolf: „Auch Gerichtsvollzieher wollen Geld.“
## Einnahmen sind stabil geblieben
Wolf hat den Jahresbericht 2017 des Beitragsservices vorgelegt. Demnach
sind die [2][Einnahmen aus den Rundfunkbeiträgen nahezu stabil geblieben] –
bei 7,974 Milliarden Euro, im Vergleich zu 2016 ist das ein Minus von
lediglich 0,05 Prozent. Allerdings habe der Beitragsservice einen „blinden
Fleck“, wie Wolf sagt: Zögen BeitragszahlerInnen aus Wohngemeinschaften aus
und meldeten sich die zurückgebliebenen nicht von sich aus, so erfahre der
Beitragsservice gar nicht, dass da Wohnungen seien, für die nun niemand
anderes zahlen müsste. Der Beitragsservice führe nun mal keine Liste aller
Wohnungen.
Der Meldedatenabgleich soll helfen, diese Lücke zu schließen. Die Aktion
kostet den Beitragsservice schätzungsweise 12 Millionen Euro allein für
Druck und Frankierung der Briefe, inklusive etwaiger Folgeschreiben. Wolf
rechnet nicht damit, dass die Einnahmen spürbar steigern. „Es geht darum,
die Einnahmen stabil zu halten“, sagt der Geschäftsführer des
Beitragsservices. „Wenn überhaupt“ erwarte er eine zusätzliche Zahl an
Beitragskonten in einem „extrem niedrigen sechsstelligen Bereich“. Zum
Vergleich: Der Beitragsservice führt derzeit 39 Millionen Wohnungen.
Was die Aktion „einmaliger Meldedatenabgleich“ tatsächlich bringe, könne …
erst Anfang nächsten Jahres sagten, sagt Wolf. Dann sei auch erst klar, ob
sich eine baldige Wiederholung lohnen würde – über die letztlich die Länder
entscheiden müssten, die für die Rundfunkgesetze zuständig seien. Zumindest
„theoretisch möglich“ sei auch, dass Aufwand und Ertrag bei dieser Aktion
in keinem vernünftigen Verhältnis stünden.
6 Jul 2018
## LINKS
[1] /!5486420/
[2] /!5017906
## AUTOREN
Daniel Bouhs
## TAGS
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
Rundfunkgebühren
personenbezogene Daten
Datenschutz
Rundfunkgebühren
Rundfunkbeitrag
GEZ
## ARTIKEL ZUM THEMA
Öffentlich-Rechtliche in Skandinavien: Schweden schafft Rundfunkgebühr ab
Bisher zahlt nur, wer ein TV-Gerät besitzt. Jetzt soll es eine Steuer
geben. Die Öffentlich-Rechtlichen fürchten um ihre Unabhängigkeit.
Klagen gegen Rundfunkbeitrag: Es geht ums Geld
In Karlsruhe wird über den Rundfunkbeitrag verhandelt. Die Richter haben
vier Kläger aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden ausgewählt.
Gefängnis bei GEZ-Beitragsverweigerung: Rundfunkanstalten in der Klemme
Weil er keinen Rundfunkbeitrag zahlt, liegt gegen einen Lübecker ein
Haftbefehl vor. Dabei hält die ARD Erzwingungsknast für unverhältnismäßig.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.