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# taz.de -- Namensstreit vor Entscheidung: Otto-Konzern gegen Otto’s Burger
> Der Versandhauskonzern klagt das Recht am eigenen Namen gegen eine
> Fastfood-Kette ein – obwohl die Geschäftsfelder weit auseinanderliegen.
Bild: Darf seinen Namen behalten, weil es sein eigener ist: Komiker Otto Waalkes
Hamburg taz | Ein Markenname ist Gold wert. Deshalb sehen sich die Anwälte
des Otto-Versands und der Bulettenbraterei Otto’s Burger, beide mit Sitz in
Hamburg, am Dienstag vor Gericht. Eine Zivilrechtskammer wird verkünden, ob
die Burger-Brater sich einen anderen Namen zulegen müssen, um nicht die
Markenrechte des Versandhauses zu verletzten.
Zwar hat das Geschäft des Otto-Konzerns herzlich wenig zu tun mit
Burger-Braterei, doch Otto hat Angst, einen Präzedenzfall zu schaffen. „Es
spielt keine Rolle, was für ein Gewerbe das ist“, sagt Otto-Pressesprecher
Frank Surholt. Es sei das tägliche Brot der Rechtsabteilungen von Konzernen
mit großen Namen, dass sie gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen
hätten. Wer das wiederholt unterlasse, laufe Gefahr, beim nächsten Mal vor
Gericht abzublitzen.
Daniel MacGowan von Holstein, Gründer und Gesellschafter von Otto’s Burger,
kann das nicht nachvollziehen. Mittlerweile hätten er und sein Kompagnon
150 Firmen recherchiert, die „Otto“ im Namen führten. „Entweder man geht
gegen alle vor oder keinen“, findet MacGowan.
Otto-Sprecher Surholt sieht das anders: Bei vielen Firmen hießen die
Inhaber oder Gründer Otto, sagt Surholt. In diesen Fällen verzichte das
Versandhaus auf eine Klage.
## Urvater des Burgerbratens
MacGowan beruft sich bei der Namensfindung auf einen Hamburger Koch namens
Otto Kuase, der 1891 zum ersten Mal eine Frikadelle zwischen zwei
Brötchenhälften geklemmt haben soll. Allerdings sind über die Urheberschaft
des Hamburgers noch ein halbes Dutzend weiterer Vermutungen im Umlauf.
Nach der Klage des Otto-Versands 2015 versuchten beide Seiten anderthalb
Jahre lang, sich außergerichtlich zu einigen. „Die ersten Kontakte, die wir
hatten, waren positiv“, erzählt MacGowan. Otto habe seine Firma sogar um
Catering gebeten und Teile seines Katalogs in einer seiner Filialen
fotografieren lassen.
Bei dem Einigungsversuch habe Otto aber Otto’s Burger nur angeboten, den
Namen in Lizenz zu verwenden. „Es ist für jede Firma schwierig, nicht die
Rechte am eigenen Namen zu haben“, sagt MacGowan. Otto’s Burger hätte den
Namen nicht an Franchise-Nehmer vergeben können – wobei MacGowan das nach
eigener Aussage gar nicht plant, sondern demnächst in Lüneburg und Köln
echte Filialen eröffnen will – zusätzlich zu dem Imbisswagen und vier
Filialen in Hamburg.
Sollte er am Dienstag verlieren, will er den Instanzenweg ausschöpfen,
kündigt MacGowan an.
8 Jul 2018
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Klage
Fastfood
Versandhandel
Liebeserklärung
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