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# taz.de -- Was fehlt …: … Yoko Mono
> Der Versandhauskonzern klagt das Recht am eigenen Namen gegen eine
> Fastfood-Kette ein – obwohl die Geschäftsfelder weit auseinanderliegen.
Bild: Darf seinen Namen behalten, weil es sein eigener ist: Komiker Otto Waalkes
Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono (84) hat einen Namensstreit
mit der Hamburger Eckkneipe „Yoko Mono“ gewonnen. Das Hamburger
Zivilgericht bestätigte am Freitag eine einstweilige Verfügung, die dem
Barbesitzer seit Mitte Juli die Verwendung untersagt hatte. Die Anwälte
Onos sind der Meinung, es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine
Verwechslungsgefahr. Gerichtssprecher Kai Wantzen erklärte zur Begründung
der Entscheidung. „Die Annahme einer lediglich zufälligen Übereinstimmung
ist jedenfalls fernliegend.“
Der Barbesitzer reagierte enttäuscht auf das Urteil. Er war im Sommer der
Aufforderung, den Namen zu ändern, nachgekommen und hatte kurzerhand „Yoko“
gestrichen. Seitdem heißt die Szene-Bar, die seit kurzem in der Hamburger
Neustadt residiert, schlicht „Mono“. Der Mann und seine Anwälte erwägen,
das Hanseatische Oberlandesgericht anzurufen. Frau Ono hat definitiv einen
Fan verloren.
Laut Spiegel Online droht dem Barbesitzer zusätzlicher Ärger. Seit 2015
betreibt er nämlich im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel eine weitere Kneipe
mit dem Namen „John Lemon“. So hieß auch eine polnische Limonade, bis Yoko
Onos Anwälte auf den Plan traten. Denen möchte man nur zurufen: „Give Peace
A Chance“. (dpa/taz)
17 Nov 2017
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Klage
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Namensstreit vor Entscheidung: Otto-Konzern gegen Otto’s Burger
Der Versandhauskonzern klagt das Recht am eigenen Namen gegen eine
Fastfood-Kette ein – obwohl die Geschäftsfelder weit auseinanderliegen.
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