| # taz.de -- Was fehlt …: … Yoko Mono | |
| > Der Versandhauskonzern klagt das Recht am eigenen Namen gegen eine | |
| > Fastfood-Kette ein – obwohl die Geschäftsfelder weit auseinanderliegen. | |
| Bild: Darf seinen Namen behalten, weil es sein eigener ist: Komiker Otto Waalkes | |
| Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono (84) hat einen Namensstreit | |
| mit der Hamburger Eckkneipe „Yoko Mono“ gewonnen. Das Hamburger | |
| Zivilgericht bestätigte am Freitag eine einstweilige Verfügung, die dem | |
| Barbesitzer seit Mitte Juli die Verwendung untersagt hatte. Die Anwälte | |
| Onos sind der Meinung, es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine | |
| Verwechslungsgefahr. Gerichtssprecher Kai Wantzen erklärte zur Begründung | |
| der Entscheidung. „Die Annahme einer lediglich zufälligen Übereinstimmung | |
| ist jedenfalls fernliegend.“ | |
| Der Barbesitzer reagierte enttäuscht auf das Urteil. Er war im Sommer der | |
| Aufforderung, den Namen zu ändern, nachgekommen und hatte kurzerhand „Yoko“ | |
| gestrichen. Seitdem heißt die Szene-Bar, die seit kurzem in der Hamburger | |
| Neustadt residiert, schlicht „Mono“. Der Mann und seine Anwälte erwägen, | |
| das Hanseatische Oberlandesgericht anzurufen. Frau Ono hat definitiv einen | |
| Fan verloren. | |
| Laut Spiegel Online droht dem Barbesitzer zusätzlicher Ärger. Seit 2015 | |
| betreibt er nämlich im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel eine weitere Kneipe | |
| mit dem Namen „John Lemon“. So hieß auch eine polnische Limonade, bis Yoko | |
| Onos Anwälte auf den Plan traten. Denen möchte man nur zurufen: „Give Peace | |
| A Chance“. (dpa/taz) | |
| 17 Nov 2017 | |
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