# taz.de -- Was fehlt …: … Yoko Mono | |
> Der Versandhauskonzern klagt das Recht am eigenen Namen gegen eine | |
> Fastfood-Kette ein – obwohl die Geschäftsfelder weit auseinanderliegen. | |
Bild: Darf seinen Namen behalten, weil es sein eigener ist: Komiker Otto Waalkes | |
Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono (84) hat einen Namensstreit | |
mit der Hamburger Eckkneipe „Yoko Mono“ gewonnen. Das Hamburger | |
Zivilgericht bestätigte am Freitag eine einstweilige Verfügung, die dem | |
Barbesitzer seit Mitte Juli die Verwendung untersagt hatte. Die Anwälte | |
Onos sind der Meinung, es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine | |
Verwechslungsgefahr. Gerichtssprecher Kai Wantzen erklärte zur Begründung | |
der Entscheidung. „Die Annahme einer lediglich zufälligen Übereinstimmung | |
ist jedenfalls fernliegend.“ | |
Der Barbesitzer reagierte enttäuscht auf das Urteil. Er war im Sommer der | |
Aufforderung, den Namen zu ändern, nachgekommen und hatte kurzerhand „Yoko“ | |
gestrichen. Seitdem heißt die Szene-Bar, die seit kurzem in der Hamburger | |
Neustadt residiert, schlicht „Mono“. Der Mann und seine Anwälte erwägen, | |
das Hanseatische Oberlandesgericht anzurufen. Frau Ono hat definitiv einen | |
Fan verloren. | |
Laut Spiegel Online droht dem Barbesitzer zusätzlicher Ärger. Seit 2015 | |
betreibt er nämlich im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel eine weitere Kneipe | |
mit dem Namen „John Lemon“. So hieß auch eine polnische Limonade, bis Yoko | |
Onos Anwälte auf den Plan traten. Denen möchte man nur zurufen: „Give Peace | |
A Chance“. (dpa/taz) | |
17 Nov 2017 | |
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