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# taz.de -- Erhöhung des Mindestlohns: In zwei Schritten auf 9,35 Euro
> Die Mindestlohnkommission schlägt vor, die Lohnuntergrenze bis 2020 um 51
> Cent zu erhöhen. 2019 sollen es bereits 9,19 Euro sein.
Bild: Auch Friseur*innen profitieren von der geplanten Erhöhung des Mindestloh…
BERLIN taz | Der gesetzliche Mindestlohn soll ab Januar 2019 auf 9,19 Euro
steigen – ab 2020 soll es 9,35 Euro pro Stunde geben. Auf diese stufenweise
Erhöhung hat sich die Mindestlohnkommission geeinigt. Die Bundesregierung
muss den Beschluss noch per Verordnung umsetzen.
Die Kommission aus Gewerkschafter*innen, Arbeitgebervertreter*innen und
Wissenschaftler*innen prüft alle zwei Jahre, ob die Höhe des Mindestlohns
angemessen ist. Bisher beträgt die Lohnuntergrenze 8,84 Euro, zuvor waren
es 8,50 Euro je Stunde.
„Wir orientieren uns an der Entwicklung des Tarifindex des Statistischen
Bundesamts“, erklärte der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, am
Dienstag in der Bundespressekonferenz in Berlin. Konkret bedeutet das, dass
Tariflöhne als Basis für einen angemessenen Stundenlohn herangezogen
werden.
Kommissionsmitglied und Gewerkschafter Stefan Körzell zeigte sich ebenfalls
zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen. Scharfe Kritik übte er aber
daran, dass nach wie vor so viele Menschen unter Mindestlohnniveau gezahlt
werden. Während das Statistische Bundesamt 2016 750.000 solcher Fälle
zählte, rechnet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung sogar mit
etwa 1,8 Millionen Betroffenen. Um gegen Schwarzarbeit vorzugehen, brauche
es mehr Zollpersonal und eine präzise Erfassung der Arbeitszeit, so
Körzell.
Gemeinsam mit dem Vorschlag zur Erhöhung legte die Kommission auch einen
Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns vor. „Besonders profitieren
die Menschen in Ostdeutschland, geringfügig Verdienende, Angestellte
kleiner Unternehmen und Frauen von dem höheren Stundenlohn“, fasste Zilius
zusammen. Auch die Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter habe
sich seit Einführung des Mindeslohnts weiter positiv entwickelt.
Die langfristige Auswirkung auf die Wirtschaft sei aber noch nicht
absehbar: „Wie krisenfest der Mindestlohn wirklich ist, wird sich erst bei
einem wirtschaftlichen Abschwung zeigen“, warnte Kommissionsmitglied
Steffen Kampeter.
26 Jun 2018
## AUTOREN
Miriam Schröder
## TAGS
Mindestlohn
Lohnuntergrenze
Informelle Arbeit
Arbeitsbedingungen
Gewerkschaft
Beschäftigung
Gewerkschaft
Arbeitnehmer
Hans-Böckler-Stiftung
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