Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Prozess wegen Kindesmissbrauchs: Eine furchtbare Familie
> Berrin T. und Christian L. stehen vor Gericht. Sie haben ihren Sohn
> missbraucht, ihn an Fremde verkauft und davon Kinderpornos gedreht.
Bild: Christian L. (rechts) neben seinen Verteidigern im Freiburger Gerichssaal
Freiburg taz | Die Anklageschrift ist eine endlose Aufzählung von
Grausamkeiten und Perversionen. 58 Vergewaltigung und andere erzwungenen
sexuelle Handlungen an dem heute bald zehnjährigen Jungen zählen die beiden
Staatsanwältinnen Nikola Novak und Sabrina Haberstroh auf. Das sind nur die
Taten, die die beiden Angeklagten selbst auf Video dokumentiert haben.
Christian L., der Hauptangeklagte, gibt in seiner Vernehmung zu erkennen,
dass es weitere Taten gegeben haben muss. Vielleicht zwei bis drei mal so
viele. Für den Jungen, der hier Jonas heißen soll, bedeutet das
Vergewaltigung und Demütigung fast jede Woche; durch die eigene Mutter, den
Stiefvater und fremde Männer. Der Missbrauchsfall von Staufen gibt einen
tiefen Einblick in eine Schattenwelt.
Der Angeklagte Christian L. sitzt links von der Richterbank. Ein Mann, der
zumindest für seinen Auftritt bei Gericht auf sein Äußeres achtet. Das
dunkle Haar ist zurückgegelt. Über dem schwarzen Hemd, das ihn aussehen
lässt wie einen schwarzen Sheriff, trägt er eine cremefarbene Steppweste.
Sein Fuß wippt nervös unterm Stuhl, wenn andere reden. Mit der linken Hand,
an der er eine wuchtige Uhr trägt, spielt immer wieder an seinem sorgfältig
rasierten Kinnbart.
Der Mann, der sich über zwei Jahre an Jonas brutal vergangen hat, ihn
anderen Männern im Internet zum Missbrauch angeboten hat, sagt, er wolle
nicht seinen „eigenen Arsch retten“. Er wolle, dass Jonas „Gerechtigkeit
widerfährt“. Aber sein ganzes Auftreten wirkt eher, als würde er sein
Lebenswerk präsentieren. Ermittler profitierten von seiner
Kooperationsbereitschaft, seine Angaben führten zur Festnahme und
Verurteilung der Männer, die für Sex mit Jonas Geld bezahlt haben. Das
führt stellenweise zu einem fast vertrauten Ton zwischen Richterbank und
Angeklagtem.
## Der Stiefvater Christian L.
Manchmal macht sich Christian L. auf groteske Art die Juristensprache zu
eigen, es scheint, als habe er seine Rolle gefunden. Er sieht sich als
Aufklärer. Als der Vorsitzende Richter vorschlägt, das Geständnis
abzukürzen, wehrt sich L. vehement. Das komme nicht in Frage, sagt er,
„schließlich bin ich hier die Hauptperson“.
Weniger auftrumpfend wirkt der 39-jährige, wenn er von seiner Jugend
erzählt. Und davon, dass sich seit seiner Festnahme die ganze Familie und
seine beste Jugendfreundin von ihm abgewandt hätten. Es ist eine Jugend,
von der man oft in Gerichtssälen zu hören bekommt, die aber auch in dieses
Fall nicht automatisch dorthin führt. Christian L. wächst in zerrütteten
Familienverhältnissen auf. Er sei aus einer Vergewaltigung entstanden,
erzählt ihm die Mutter. Der Stiefvater ist Alkoholiker und gegenüber der
Familie gewalttätig. Jetzt im Prozess spricht L. erstmals auch davon, im
Alter von sechs Jahren immer wieder von einem Stiefonkel missbraucht worden
zu sein. „Ich habe mir damals einreden lassen, dass das normal ist.“
Als eine Stiefschwester auf die Welt kommt, beginnen Stationen im
SOS-Kinderdorf und bei Pflegefamilien. Nach der Schule bricht er eine
Ausbildung als Koch ab, Es folgen Betrugsdelikte, eine erste Haftstrafe,
Wohngruppen und Arbeitsmaßnahmen. 2009 findet man erstmals
Kinderpornografie bei ihm. 2010 verurteilt ihn das Freiburger Landgericht
wegen sexuellen Missbrauch einer 14-Jährigen. Er hatte das Mädchen am
Bahnhof angesprochen, er behauptet ihr wahres Alter nicht gekannt zu haben.
Nach der Haft lernt er Berrin T. bei der Arbeit für die Tafel kennen. Er
erzählt ihr bald, von seinen Neigungen. Er habe eigentlich damit gerechnet,
dass sie sich abwendet. Zu seiner Überraschung habe sie aber gesagt, er
habe ja jetzt für seine Taten gebüßt. Es dauert nicht lange, bis Christian
L. bei Berrin T. und ihrem Sohn einzieht.
## Die Mutter Berrin T.
Man traut diesem Mann auf der Anklagebank ohne weiteres zu, dass er
Schwächere manipulieren kann. Vielleicht ist diesem Talent auch Berrin T.
zum Opfer gefallen. Aber das allein kann nicht erklären, warum sie sich
bewusst einen vorbestraften Pädosexuellen ins Haus holt. Warum sie ihren
damals siebenjährigen Sohn wenn auch anfangs widerwillig zum Missbrauch
freigibt. Warum sie nicht nur dabei zusieht, wie sich auch Fremde an dem
Kind vergehen, sondern ihren Sohn auch selbst missbraucht.
Experten berichten, dass Mütter in Missbrauchskonstellationen selten nur
Unwissende oder selbst Opfer sind. Trotzdem bleibt diese Frau das
eigentliche Rätsel in dem Prozess. Mit grauem Gesicht sitzt sie in
maximaler Entfernung von Chrstian L. , die beiden Verteidiger zwischen
ihnen. Berrin T.s Haar ist dünn und strähnig, der Körper wirkt aufgedunsen.
Jeans und T-Shirt wirken, als wären sie eine Nummer zu klein. Während
Christian L. breitbeinig auf seinem Stuhl sitzt, scheint sich Berrin T.
hinter ihrem Anwalt verstecken zu wollen.
Wer hat die Handschellen mitgebracht, mit denen Jonas gefesselt wurde? Wo
kam ein blauer Dildo her, mit dem sich Berrin T. in einem der gefundenen
Filme allein an ihrem Sohn vergeht? Warum wurde der Missbrauch selbst dann
nicht beendet, als der Junge geweint hat? Während ihr früherer
Lebensgefährte seine Version dieser Fragen vorträgt, hat man im
Gerichtssaal die Stimme von Berrin T. bisher nicht gehört.
Und diese Frau mit ihrem erloschenen Blick soll vor dem Familiengericht
einen solch starken Eindruck hinterlassen haben, dass man davon überzeugt
war, sie würde den Jungen vor dem pädosexuellen Christian L. beschützen?
Als das Jugendamt im Frühjahr 2016 erfährt, dass der einschlägig
vorbestrafte Christian L. bei Berrin T. und ihrem Sohn eingezogen ist, wird
es noch über ein quälendes Jahr lang dauern, bis das Kind aus der Familie
genommen wird und der Junge zu einer Pflegefamilie in Obhut kommt. Doch
selbst dies bleibt eine nur wenige Monate dauernde Episode. Dann muss Jonas
nach einer Entscheidung des Familiengerichts, die man heute nur sehr schwer
verstehen kann, zurück zu seinen Peinigern.
Bei der damaligen Verhandlung vor dem Familiengericht habe es weder
Erkenntnisse über den Missbrauch des Jungen und schon gar nicht über eine
Beteiligung der Mutter gegeben, erklärten Gericht und Jugendbehörden in
einer gemeinsamen Stellungnahme. Wie es zu einer solchen Fehleinschätzung
kommen konnte, wird derzeit von den beteiligten Behörden untersucht. Ein
Bericht ist für Juli angekündigt.
Nachdem der Junge zurückgekehrt war, wurde alles noch schlimmer. Filme, die
den Ermittlern vorliegen, aber in der Öffentlichkeit nicht gezeigt werden,
belegen dass die Handlungen immer extremer und grausamer wurden. Berrin T.
war offenbar nicht nur zu schwach, um ihren Sohn zu schützen. Die
Anklageschrift zählt Filme auf, bei denen Berrin T. ihren Sohn selbst
missbraucht und Christian L. dazu antreibt. In einem Fall ist sie zu sehen,
wie sie sich zusammen mit L. und einem pädophilen Kunden an ihrem Sohn
vergeht.
Glaubt man Christian L., dann hatte er seine Lebensgefährtin Berrin T. als
selbstbewusste Kollegin bei der Arbeit bei der Tafel in Bad Krozingen
kennengelernt. Eine, „die sich nicht so leicht was habe sagen lassen“,
erinnert er sich. Doch L. erkennt bald, dass Berrin T. vom Alltag
überfordert gewesen sei, und sich wenig um ihr Kind gekümmert habe. „Ich
würde sie schon als faul beschreiben“, sagt er.
L. ist wohl von Anfang an mehr an ihrem Jungen interessiert. Die Beziehung
zu Berrin T. sei lange nicht sexuell gewesen, sagt er. Als Christian L.
erstmals fragt, ob er mit ihrem Sohn Sex haben könnte, schlägt sie offenbar
vor, er solle sich stattdessen an einem dreijährigen Mädchen vergehen, auf
das Berrin T. gelegentlich aufpasst. Zu der leicht behinderten Tochter
einer Bekannten habe sie ohnehin kein gutes Verhältnis. „Mit der könne er
machen, was er wolle“, wird sie in der Anklageschrift zitiert. So kommt es
zu den ersten Taten Christian L.s in der Wohnung von Berrin T., die erst
enden, als eine Betreuerin der Kita, wegen des sexualisierten Verhaltens
der Dreijährigen Verdacht schöpft. Danach erlaubt die Mutter Christian L.,
sich an ihrem Sohn zu vergehen.
Im Gerichtsaal scheint es anfangs, als wolle Berrin T. dem Mann der zugibt,
ihr Leben zerstört zu haben, nicht in die Augen schauen. Die Angeklagten
werden getrennt in den Saal gebracht und begrüßen sich nicht. Erst im
Verlauf der nicht enden wollenden Aussage von Christian L. sieht man, wie
Berrin T. ihn mit wachsender Bewunderung beobachtet und man ahnt etwas von
den Machtverhältnissen in dieser Beziehung.
Er habe sie schon unter Druck gesetzt, gibt Christian L. zu, damit sie ihm
Jonas überlasse. Nicht mit Gewalt, er habe gedroht, sie zu verlassen. Man
kann nur Vermutungen darüber anstellen, wie kaputt ein Leben gewesen sein
muss, wenn man den Peiniger des eigenen Kindes um keinen Preis verlieren
will. Christian L. äußert vor Gericht den Verdacht, dass Jonas womöglich
schon vorher sexuellen Missbrauch erfahren hat. Der Junge habe, als er sich
ihm das erste Mal genähert habe, schon so „mitgemacht, dass ich dachte, da
war schon mal was“.
Die Öffentlichkeit wird höchstens in Ansätzen erfahren, was Berrin T. zu
all dem zu sagen hat. Die Mutter wird nur unter Ausschluss der
Öffentlichkeit aussagen, hat das Gericht auf Antrag ihres Anwalts Matthias
Wagner entschieden. Das hat zur Folge dass auch die Plädoyers und die
Schlussworte der Angeklagten ohne Presse und Publikum verlesen werden.
## Die Kunden
Wenn es um die Missbrauchsszene geht, ist immer von einem „Sumpf“ die Rede,
den man meist einem bestimmten Milieu zuordnet, in dem Arbeitslosigkeit,
Verwahrlosung und Gewalt an der Tagesordnung sind. Berrin T und Christian
L. passen in dieses Schema. Dabei zeigen die Ermittlungen unter den Kunden,
dass sich dieses Phänomen durch die gesamte Gesellschaft zieht. „Es ist nur
die oberste Spitze des Eisbergs, was dieser Prozess ans Tageslicht bringt“,
sagt der Chefermittler der Freiburger Kripo am Rande des Verfahrens. Drei
der Männer, die man auf den Videos sieht, wie sie Jonas missbrauchen, sind
bereits in getrennten Prozessen verurteilt worden. Außerdem steht derzeit
ein Handwerker vor Gericht, mit dem es zu keinem Treffen kam, der aber
Tötungsfantasien an dem Jungen ausleben wollte.
Zwei der Verurteilten, darunter ein Bundeswehroffizier, haben sich bei den
Treffen gegenüber dem Jungen als Polizisten ausgegeben. Sie haben damit
gedroht, wenn er sie nicht befriedige, müsse er ins Heim.
Der Mann, der das meiste Geld für die Treffen bezahlt hat, steht erst im
nächsten Monat vor Gericht. Gonzales D., wegen seiner Herkunft „der
Spanier“ genannt, hieß für Jonas „Onkel Lou“. Der Spanier hatte sich
gegenüber L. als italienischer Kinderarzt ausgegeben, der in Belgien lebe.
Tatsächlich reiste er zum Missbrauch jedes Mal mit Flugzeug und Leihwagen
aus Spanien an. Geld schien bei ihm keine Rolle zu spielen. Die Wege von L.
und Gonzales D. kreuzten sich im Darknet, auf Pädophilen-Portalen, die
„Elysium“ oder „Pollenspiel“ heißen.
Gonzales D. bietet für ein erstes Treffen mit Jonas 10.000 Euro.
Reisekosten sowie eine Ferienwohnung in der Region, wo der Missbrauch
stattfinden sollte, gehen alles auf ihn. Es kommt zu mindestens fünf
Treffen, bei denen der Mann auch versucht, den Jungen anal zu
vergewaltigen. Er zahlt hohe Summen, kauft Geschenke und lädt zu einem
längeren Aufenthalt in einem Freizeitpark ein. Gonzales D. stellt sogar in
Aussicht, in der Region Freiburg ein Haus zu kaufen, wo Jonas, seine Mutter
und sein Stiefvater mietfrei wohnen könnten. Einzige Bedingung: Für
Gonzales D. stünde der Junge bei jedem Besuch bis ins Jugendalter zur
Verfügung.
„Wie stand Jonas Mutter zu dieser Perspektive?“, fragt Staatsanwältin
Novak. „Sie hat nichts dagegen gesagt“, sagt L. „Mich haben die Treffen v…
Jonas mit dem Spanier auch sexuell interessiert. Ihr ging es dagegen nur
ums Geld.“ Das es um hohe Summen geht, sei auch dem Jungen klar gemacht
worden.
Gonzales D. dreht an der Gewaltspirale. Beim letzten Treffen im Herbst 2017
zeigt der Spanier L. ein Video, auf dem zu sehen ist, wie er zusammen mit
einem anderen Mann, ein Mädchen vergewaltigt. Am Ende wird das Kind mit
einem Stethoskop stranguliert. Ermittler und Staatsanwaltschaft gegen davon
aus, dass es, wie in dem Video zu sehen, tatsächlich getötet worden ist. L.
sagt, er sei schockiert gewesen. Erst später ist L. aufgefallen, was „der
Spanier“ Jonas einmal als Geschenk mitgebracht hat: Ein Stethoskop. Vier
Wochen nach diesem Treffen, nimmt die Polizei Christian L. in Staufen fest.
## Der Junge
Fesselung, Demütigung, erzwungene sexuelle Handlungen und die Auslieferung
an gewaltbereite Fremde. Das Schlimmste von allem, ist vielleicht das
verwüstete Grundvertrauen, das diese Taten bei einem Kind hinterlassen
müssen. Vertrauen in Erwachsene, ins Leben, dass nicht alles auf Lügen und
Gewalt hinausläuft. Das wichtigste im Umgang mit Jonas sei, sagt deshalb
seine Anwältin, die im Freiburger Prozess als Nebenklägerin auftritt, dass
man den Jungen wenigstens jetzt nicht mehr belüge und hintergehe.
Auch wenn der Missbrauch für das Kind zum Alltag gehörte, hat er offenbar
nie geglaubt, dass das normal ist. Ob er Papas „kleine Hure“ sei, fragt ihn
einer der Kunden auf einem Video . Mit Papa meint der Mann Christian L.,
der sich im Internet „geiler Daddy“ nannte. „Nein eigentlich nicht“,
widerspricht der Junge seinem Peiniger. „Mein echter Papa ist tot.“ Beamte
berichten, dass der Junge einfach mitgegangen sei, ohne ein Wort zu sagen
oder zu weinen, als die Polizei Berrin T. bei ihrer Festnahme von ihrem
Sohn trennen. Seitdem hat Jonas seine Mutter nicht mehr gesehen.
Mittlerweile frage er auch nicht mehr nach ihr, heißt es aus seinem Umfeld.
Das Gericht hat Jonas eine Aussage in der Verhandlung erspart. Der Junge
lebt heute bei einer Pflegefamilie, berichtet die Kriminalbeamtin, die
seine Aussage aufgenommen hat und bis heute zu ihm Kontakt hält. Es gehe
ihm dort gut. Doch er brauche mindestens noch zwei Jahre, bevor er
überhaupt daran gehen könne, das Erlebte mit psychologischer Hilfe zu
bewältigen. Bis dahin brauche Jonas vor allem eins, sagt die Beamtin: Zeit,
um sich in seinem neuen Leben zurechtzufinden.
Seine Anwältin, Katja Ravat, hat in einem Interview gesagt, man merke dem
Jungen an, dass er darauf getrimmt gewesen sei, zu funktionieren und nicht
aufzufallen. Nur so lässt sich wohl erklären, dass er während der Zeit des
Missbrauchs in der Schule nicht auffällig geworden ist. Doch Ravat sieht
auch Grund zur Hoffnung. Jonas habe Ressourcen, auf die er zurückgreifen
könne, um sein Leben trotz der schrecklichen Erlebnisse zu meistern. Man
dürfe solchen Kindern nicht eine vermeintlich düstere Zukunft vorwegnehmen,
findet sie. „Das wäre ein zweiter Übergriff.“
26 Jun 2018
## AUTOREN
Benno Stieber
## TAGS
Lesestück Recherche und Reportage
Familie
Kindesmissbrauch
Pädophilie
Kinderporno
Darknet
Zwangsprostitution
Kindesmissbrauch
Familie
Kind
## ARTIKEL ZUM THEMA
Vorgehen gegen Kinderpornografie: Mit fiktiven Bilder ermitteln?
Dürfen verdeckte Ermittler in Zukunft künstlich erstellte Kinderpornografie
verwenden? Ein entsprechendes Gesetz will die GroKo noch 2019 beschließen.
Prozess um Kinderporno-Plattform: Haftstrafe für „Elysium“-Betreiber
Im Prozess gegen die Betreiber der Kinderporno-Plattform „Elysium“ ist das
Urteil gefallen. Vier Männer müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Urteil im Staufener Missbrauchsfall: Zwölfeinhalb Jahre Haft für Mutter
Die Mutter des minderjährigen Opfers und ihr Partner werden wegen
Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution für viele
Jahre eingesperrt.
Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch: Weg mit den Scheuklappen
Kindesmissbrauch spielt sich oft im oder über das Netz ab. Doch deutschen
Beamten fehlen die Befugnisse um an Pädophilenplattformen heranzukommen.
ZDF-Doku über Kindesmissbrauch: Sei doch mal ein liebes Kind
Die ZDF-Doku „Das dunkle Geheimnis“ widmet sich dem Versagen des Systems
Familie, der Keimzelle des sexuellen Missbrauchs.
Der sonntaz-Streit: „Erst der Balken macht den Porno“
Schützt die Privatsphäre der Kinder, fordert „Innocence in Danger“. Besser
Fotos als Übergriffe, kontert der Sexualstrafrechtler Joachim Renzikowski.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.