# taz.de -- Urteil im Staufener Missbrauchsfall: Zwölfeinhalb Jahre Haft für … | |
> Die Mutter des minderjährigen Opfers und ihr Partner werden wegen | |
> Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution für viele | |
> Jahre eingesperrt. | |
Bild: Die Mutter muss zwölf Jahre in Haft, ihr Lebensgefährte zwölfeinhalb J… | |
FREIBURG dpa | In einem der [1][bundesweit schwersten je bekanntgewordenen | |
Fälle von Kindesmissbrauch] müssen die Mutter des Opfers und ihr Partner | |
viele Jahre ins Gefängnis. Die 48 Jahre alte Frau wurde am Dienstag vor dem | |
Landgericht Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen | |
Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution ihres | |
Sohnes. Gegen den Lebensgefährten der Frau, einen einschlägig vorbestraften | |
39-Jährigen, verhängten die Richter eine Strafe von zwölf Jahren Haft mit | |
anschließender Sicherungsverwahrung. Damit kommt der Mann auch nach | |
Verbüßung seiner Haftstrafe erstmal nicht frei. | |
Das Paar aus dem badischen Staufen hatte den heute Zehnjährigen mehr als | |
zwei Jahre vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Dafür | |
wurde das Kind via Darknet, einem anonymen Bereich des Internet, auch an | |
Männer aus dem In- und Ausland verkauft. Die beiden Verurteilten sollen | |
insgesamt 42.500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres | |
Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen. | |
Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Jungen sowie | |
Zwangsprostitution in jeweils etwa 60 Fällen. Den beiden Deutschen war | |
dabei auch der Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt worden. Fast | |
alle Taten waren gefilmt und auch im Darknet verbreitet worden. Die darauf | |
gezeigten Taten und das Ausmaß des Falles hatten Ermittler an ihre Grenzen | |
gebracht | |
Ungewöhnlich war auch die Täterschaft: Dass eine Mutter Vergewaltigungen | |
des eigenen Kindes nicht nur vertuscht und deckt, sondern sich am | |
Missbrauch auch aktiv beteiligt und dafür verurteilt wird, kommt sehr | |
selten vor. Die 48-Jährige hatte die Taten eingeräumt, über ihre Motive | |
aber weitgehend geschwiegen. Der 39 Jahre alte Lebensgefährte gestand | |
ebenfalls, sagte im Verlauf des achtwöchigen Prozesses aber auch | |
ausführlich aus. | |
## Fehlverhalten bei den Behörden | |
Auch die Behörden waren in die Kritik geraten. Sie hätten das Martyrium des | |
Jungen möglicherweise zumindest früher beenden können. So hatte man sich | |
vor einem Familiengericht nur auf die Mutter verlassen. Der Junge war nicht | |
befragt worden. | |
Im Zusammenhang mit dem Fall waren sechs weitere Sexualstraftäter | |
festgenommen und vor Gericht gestellt worden. Sie alle wurden zu langen | |
Haftstrafen verurteilt; zum Teil mit anschließender Sicherungsverwahrung. | |
Das Kind lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie. | |
Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als | |
Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor | |
Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres | |
Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die | |
Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen | |
müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, außerdem muss es ein | |
größeres Therapieangebot und Betreuung geben. | |
7 Aug 2018 | |
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