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# taz.de -- Urteil im Staufener Missbrauchsfall: Zwölfeinhalb Jahre Haft für …
> Die Mutter des minderjährigen Opfers und ihr Partner werden wegen
> Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution für viele
> Jahre eingesperrt.
Bild: Die Mutter muss zwölf Jahre in Haft, ihr Lebensgefährte zwölfeinhalb J…
Freiburg dpa | In einem der [1][bundesweit schwersten je bekanntgewordenen
Fälle von Kindesmissbrauch] müssen die Mutter des Opfers und ihr Partner
viele Jahre ins Gefängnis. Die 48 Jahre alte Frau wurde am Dienstag vor dem
Landgericht Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen
Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution ihres
Sohnes. Gegen den Lebensgefährten der Frau, einen einschlägig vorbestraften
39-Jährigen, verhängten die Richter eine Strafe von zwölf Jahren Haft mit
anschließender Sicherungsverwahrung. Damit kommt der Mann auch nach
Verbüßung seiner Haftstrafe erstmal nicht frei.
Das Paar aus dem badischen Staufen hatte den heute Zehnjährigen mehr als
zwei Jahre vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Dafür
wurde das Kind via Darknet, einem anonymen Bereich des Internet, auch an
Männer aus dem In- und Ausland verkauft. Die beiden Verurteilten sollen
insgesamt 42.500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres
Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.
Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Jungen sowie
Zwangsprostitution in jeweils etwa 60 Fällen. Den beiden Deutschen war
dabei auch der Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt worden. Fast
alle Taten waren gefilmt und auch im Darknet verbreitet worden. Die darauf
gezeigten Taten und das Ausmaß des Falles hatten Ermittler an ihre Grenzen
gebracht
Ungewöhnlich war auch die Täterschaft: Dass eine Mutter Vergewaltigungen
des eigenen Kindes nicht nur vertuscht und deckt, sondern sich am
Missbrauch auch aktiv beteiligt und dafür verurteilt wird, kommt sehr
selten vor. Die 48-Jährige hatte die Taten eingeräumt, über ihre Motive
aber weitgehend geschwiegen. Der 39 Jahre alte Lebensgefährte gestand
ebenfalls, sagte im Verlauf des achtwöchigen Prozesses aber auch
ausführlich aus.
## Fehlverhalten bei den Behörden
Auch die Behörden waren in die Kritik geraten. Sie hätten das Martyrium des
Jungen möglicherweise zumindest früher beenden können. So hatte man sich
vor einem Familiengericht nur auf die Mutter verlassen. Der Junge war nicht
befragt worden.
Im Zusammenhang mit dem Fall waren sechs weitere Sexualstraftäter
festgenommen und vor Gericht gestellt worden. Sie alle wurden zu langen
Haftstrafen verurteilt; zum Teil mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Das Kind lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie.
Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als
Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor
Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres
Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die
Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen
müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, außerdem muss es ein
größeres Therapieangebot und Betreuung geben.
7 Aug 2018
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