| # taz.de -- Wegen Text zu #MeToo in taz: Handelsblatt mahnt ab | |
| > Der Handelsblatt-Journalist Harald Schumacher schrieb in der taz einen | |
| > Text zur #MeToo-Debatte. Dafür hat sein Arbeitgeber ihn abgemahnt. | |
| Bild: Erst Frage, sonst Klage | |
| Am 7. März schrieb der Journalist Harald Schumacher in der taz einen Text. | |
| Titel: [1][„Ran an den Speck“]. Darin berichtete er, wie eine namentlich | |
| nicht genannte deutsche Unternehmerin ihm bei einer Veranstaltung ungefragt | |
| in die Hüfte kniff. Im Rahmen der [2][#MeToo]-Debatte überlegte Schumacher, | |
| was die übergriffige Geste mit Machtstrukturen zu tun haben könnte – ohne | |
| sie mit den sexualisierten Übergriffen etwa eines Harvey Weinstein auch nur | |
| ansatzweise vergleichen zu wollen. | |
| Offensichtlich gehe es nicht nur um Geschlecht, sondern auch um die Macht, | |
| die etwa Vorgesetzte über Angestellte haben, schrieb Schumacher. „Um | |
| Personen, die schon lange keinen Widerspruch mehr gewohnt sind und die | |
| Grenzen anderer nach Belieben ignorieren.“ | |
| Dieser Text hatte für Schumacher ein Nachspiel: Sein Arbeitgeber, der | |
| Handelsblatt-Verlag, mahnte ihn ab. Dagegen wehrt der Journalist sich | |
| juristisch. Am Mittwoch trafen sich beide Seiten erstmals vor Gericht zu | |
| einem Gütetermin. | |
| Es geht um die Frage, ob der Verlag Schumacher verbieten durfte, eine | |
| Geschichte, die das Blatt offenbar selbst nicht veröffentlichen wollte, | |
| anderswo zu erzählen. Aus dem Gerichtstermin geht hervor, dass Schumacher | |
| das Thema zuvor mehrfach dem eigenen Blatt angeboten hatte, und dass es | |
| dort offenbar nicht gewünscht war. Der Verlag vertrat vor Gericht die | |
| Auffassung, Schumacher hätte vor der Veröffentlichung in der taz ein | |
| weiteres Mal um Erlaubnis bitten müssen. | |
| Der nächste Gerichtstermin in Düsseldorf findet am 24. August statt. | |
| 14 Jun 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Dinah Riese | |
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