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# taz.de -- Urteil zum Aufenthaltsrecht in der EU: EuGH stärkt Homo-Ehe
> Ein US-Bürger heiratet einen Rumänen. Die rumänischen Behörden verweigern
> dem Amerikaner das Aufenthaltsrecht – zu Unrecht.
Bild: Der Begriff des Ehegatten umfasse auch homosexuelle Partner, so der Europ…
Luxemburg afp | Einem mit einem Unionsbürger verheirateten Nicht-EU-Bürger
darf das Daueraufenthaltsrecht in der EU nicht verweigert werden. Mit Blick
auf die Aufenthaltsfreiheit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen
umfasse der Begriff des Ehegatten auch homosexuelle Partner, entschied der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil.
Mitgliedstaaten dürften zwar Homoehen erlauben oder nicht erlauben, aber
nicht die Aufenthaltsfreiheit eines Unionsbürgers beeinträchtigen. (Az.
C-673/16)
Im konkreten Fall hatten ein Rumäne und ein US-Bürger in Belgien
geheiratet. Die rumänischen Behörden lehnten es aber ab, dem US-Bürger als
Ehegatten eines Unionsbürgers ein Daueraufenthaltsrecht zu gewähren.
Sie begründeten dies damit, dass in Rumänien gleichgeschlechtliche Ehen
nicht anerkannt würden. Das Paar sah sich dadurch diskriminiert und klagte
gegen diese Entscheidung. Der rumänische Verfassungsgerichtshof legte die
Frage daraufhin dem EuGH vor.
Der Gerichtshof entschied nun, im Rahmen der Richtlinie zur Freizügigkeit
sei der Begriff des Ehegatten als geschlechtsneutral anzusehen und schließe
somit den homosexuellen Partner eines Unionsbürgers ein.
Die Pflicht eines EU-Staats, eine in einem anderen Mitgliedsstaat
geschlossene Homoehe allein zur Gewährung eines Aufenthaltsrechts eines
Nicht-EU-Bürgers anzuerkennen, beeinträchtige nicht das dortige Eherecht.
Es verpflichte den Staat auch nicht, in seinem nationalen Recht die Homoehe
vorzusehen.
5 Jun 2018
## TAGS
Homo-Ehe
EuGH
Rumänien
Europäische Union
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
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Lesestück Meinung und Analyse
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