# taz.de -- Urteil zum Aufenthaltsrecht in der EU: EuGH stärkt Homo-Ehe | |
> Ein US-Bürger heiratet einen Rumänen. Die rumänischen Behörden verweigern | |
> dem Amerikaner das Aufenthaltsrecht – zu Unrecht. | |
Bild: Der Begriff des Ehegatten umfasse auch homosexuelle Partner, so der Europ… | |
LUXEMBURG afp | Einem mit einem Unionsbürger verheirateten Nicht-EU-Bürger | |
darf das Daueraufenthaltsrecht in der EU nicht verweigert werden. Mit Blick | |
auf die Aufenthaltsfreiheit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen | |
umfasse der Begriff des Ehegatten auch homosexuelle Partner, entschied der | |
Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil. | |
Mitgliedstaaten dürften zwar Homoehen erlauben oder nicht erlauben, aber | |
nicht die Aufenthaltsfreiheit eines Unionsbürgers beeinträchtigen. (Az. | |
C-673/16) | |
Im konkreten Fall hatten ein Rumäne und ein US-Bürger in Belgien | |
geheiratet. Die rumänischen Behörden lehnten es aber ab, dem US-Bürger als | |
Ehegatten eines Unionsbürgers ein Daueraufenthaltsrecht zu gewähren. | |
Sie begründeten dies damit, dass in Rumänien gleichgeschlechtliche Ehen | |
nicht anerkannt würden. Das Paar sah sich dadurch diskriminiert und klagte | |
gegen diese Entscheidung. Der rumänische Verfassungsgerichtshof legte die | |
Frage daraufhin dem EuGH vor. | |
Der Gerichtshof entschied nun, im Rahmen der Richtlinie zur Freizügigkeit | |
sei der Begriff des Ehegatten als geschlechtsneutral anzusehen und schließe | |
somit den homosexuellen Partner eines Unionsbürgers ein. | |
Die Pflicht eines EU-Staats, eine in einem anderen Mitgliedsstaat | |
geschlossene Homoehe allein zur Gewährung eines Aufenthaltsrechts eines | |
Nicht-EU-Bürgers anzuerkennen, beeinträchtige nicht das dortige Eherecht. | |
Es verpflichte den Staat auch nicht, in seinem nationalen Recht die Homoehe | |
vorzusehen. | |
5 Jun 2018 | |
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