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# taz.de -- Streit um Hochzeitstorte für Schwule: Supreme Court gibt Bäcker R…
> Ein Bäcker in den USA weigerte sich, eine Hochzeitstorte für ein schwules
> Paar herzustellen. Der Oberste Gerichtshof argumentiert mit dem
> christlichen Glauben des Mannes.
Bild: Ihnen wurde die Hochzeitstorte verweigert: Charlie Craig und David Mullins
Washington dpa | Der Oberste Gerichtshof der USA hat einem Bäcker Recht
gegeben, der einem schwulen Paar aus religiösen Gründen keine
Hochzeitstorte backen wollte. Der Supreme Court argumentierte in der am
Montag veröffentlichten Entscheidung, dass eine aus Protest von dem Paar
angerufene Kommission im US-Bundesstaat Colorado die Rechte des Bäckers in
Bezug auf seinen Glauben verletzt habe. Richter Anthony Kennedy machte in
seiner Stellungnahme aber deutlich, dass er in der Entscheidung keinen
Präzedenzfall sieht.
Der Konditor Jack Phillips aus Colorado hatte sich 2012 geweigert, dem Paar
Charlie Craig und Dave Mullins eine Hochzeitstorte zu backen. Er berief
sich dabei auf seinen christlichen Glauben. Die beiden legten daraufhin bei
der Bürgerrechtskommission von Colorado Beschwerde ein.
Die Gesetze des Bundesstaates verbieten es Firmen, Menschen aufgrund ihrer
sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Die Kommission entschied, dass
Phillips genau dies getan habe. Zwei Gerichte kamen zu demselben Schluss.
Der Bäcker legte daraufhin Berufung beim Supreme Court ein.
Das Oberste Gericht argumentierte nun wiederum, die Bürgerrechtskommission
habe den Glauben des Mannes nicht hinreichend berücksichtigt. Das Gremium
habe sich der religiösen Überzeugung des Mannes gegenüber feindselig
verhalten, heißt es in der Stellungnahme von Kennedy. Der Richter nahm
dabei Bezug auf Äußerungen von Mitgliedern der Kommission, die Phillips'
Glauben seiner Meinung nach verunglimpft hätten. Diese hätten suggeriert,
dass religiöse Überzeugungen in Colorados Geschäftswelt nicht
uneingeschränkt willkommen seien.
Kennedy erklärte aber auch, dass es in ähnlich gelagerten Fällen zu einer
anderen Entscheidung kommen könnte. Es bedürfe einer tiefergehenden
Bewertung in den Gerichten, schrieb er. Dabei müsse sowohl berücksichtigt
werden, dass religiöse Überzeugungen nicht unangemessen missachtet werden
dürften, wie auch die Tatsache, dass homosexuelle Menschen nicht gedemütigt
werden dürften, wenn sie bestimmte Dienstleistungen auf dem freien Markt in
Anspruch nehmen wollten.
In den USA gibt es noch eine Reihe weiterer Fälle, in denen Geschäfte
homosexuellen Paaren Leistungen verweigert hatten – darunter Floristen,
Fotografen und Bäcker.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes fiel sieben zu zwei aus. Die
beiden liberalen Richterinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor
stimmten dagegen.
5 Jun 2018
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Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Ehe für alle
Diskriminierung
Schwerpunkt LGBTQIA
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Lesestück Meinung und Analyse
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