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# taz.de -- Parteiausschluss gescheitert: Höcke darf in der AfD bleiben
> Das Thüringer Landesschiedsgericht hat abgelehnt, Björn Höcke aus der
> Partei auszuschließen. Jetzt ist der Bundesvorstand der AfD am Zug.
Bild: Björn Höcke 2017 in Erfurt
Was lange erwartet wurde, ist jetzt offiziell: Das Landesschiedsgericht der
AfD in Thüringen hat das Parteiausschlussverfahren gegen Landeschef Björn
Höcke abgelehnt. Das Urteil sei nach langer Prüfung am Montag gefallen,
teilte der Landesverband am Mittwoch mit. Eine Wesensverwandschaft von
[1][Höckes Äußerungen] mit dem Nationalsozialismus, die der damalige
Bundesvorstand dem Thüringer in seinem Ausschlussantrag vorgeworfen hatte,
seien nicht festzustellen. Der Bundesvorstand kann nun vor das
Bundesschiedsgericht ziehen. Doch dass sich das Gremium dafür entscheiden
wird, gilt als unwahrscheinlich.
Auf Initiative der ehemaligen Parteichefin Frauke Petry, die die AfD
inzwischen verlassen hat, und der heutigen Fraktionschefin Alice Weidel
beantragte der damalige Bundesvorstand im Februar 2017 mit
Zweidrittelmehrheit den Parteiausschluss Höckes. Auslöser war dessen
[2][umstrittene Rede] in Dresden, wo er mit Blick auf die NS-Zeit eine
„erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert und das
Holocaust-Mahnmal doppeldeutig als „Mahnmal der Schande“ bezeichnet hatte.
Der Antrag aber geht weit darüber hinaus. Dort heißt es, Höcke weise in
Publikationen und Reden „in vielerlei Einzelpunkten eine übergroße Nähe zum
Nationalsozialismus“ auf, auch habe er unter dem Pseudonym Landolf Ladig
für NPD-Publikationen geschrieben. Zudem ist von „egomanischen Ausfällen“
und einer „Ich-Orgie“ die Rede. Damit habe Höcke gegen die Ordnung der AfD
verstoßen und der Partei geschadet.
Das Parteiausschlussverfahren war intern von Beginn an stark umstritten und
führte die AfD an den Rand einer neuen Spaltung. Kritiker warfen Petry
immer wieder vor, sie habe sich vor allem einen parteinternen Konkurrenten
vom Hals schaffen wollen.
## Ob der Bundesvorstand das Urteil akzeptiert, ist offen
Steffen Möller, Höckes Co-Vorsitzender im Landesverband, zeigte sich am
Mittwoch erfreut. Schon im Februar 2017 habe der Landesvorstand die
Entscheidung des Bundesvorstands scharf kritisiert und auf die mangelnden
Erfolgsaussichten hingewiesen: „Der Antrag auf Parteiausschluss war allein
machtpolitisch motiviert.“ Möller forderte den amtierenden Bundesvorstand
auf, das Urteil „als Schlusstrich“ zu akzeptieren und „damit das nach Ende
der ‚Petry-Ära‘ beschrittenen Weg eines kooperativen Miteinanders aller
Strömungen fortzusetzen“.
Ob der Bundesvorstand das Thüringer Urteil akzeptieren oder dagegen
vorgehen wird, ist noch offen. „Der Bundesvorstand muss sich jetzt mit der
Urteilsbegründung befassen und entscheiden, welche Maßnahmen er ergreift“,
sagte AfD-Vizechef Georg Pazderski der taz. Er selbst könne sich erst
positionieren, wenn er das Urteil gelesen habe. Das sei bislang nicht der
Fall.
Pazderski ist einer von jenen, der im Bundesvorstand für den
Parteiausschluss Höckes votiert hatte und dem Gremium immer noch angehört.
Dies gilt auch für Fraktionschefin Weidel, der Vizevorsitzenden der
Fraktion, Beatrix von Storch, und Albrecht Glaser, wie Pazderski Vizechef
der Partei. Sie alle haben es in letzter Zeit vermieden, sich zum
Parteiausschluss Höckes offen zu positionieren – wohl auch, weil sie
wiedergewählt werden wollten. Alexander Gauland und Jörg Meuthen dagegen,
die beiden Parteichefs, haben sich stets von dem Antrag distanziert. Ein
Parteiausschlussverfahren sei nicht angemessen und zudem schwer
durchsetzbar, so ihr Argument.
Der Bundesvorstand hat nun, grob gesagt, drei Möglichkeiten: Er kann vor
das Bundesschiedsgericht ziehen und das das Urteil aus Thüringen anfechten,
also weiter für den Parteiausschluss Höckes streiten. Er kann eine andere
Ordnungsmaßnahme gegen Höcke einleiten. Oder er kann schlicht nichts tun
und das Urteil aus Thüringen, wie Möller es formuliert, als Schlusstrich
sehen. Die Mitglieder des Bundesvorstands müssen sich jetzt positionieren.
9 May 2018
## LINKS
[1] /Kritik-an-Holocaust-Gedenken/!5376031
[2] /Bjoern-Hoecke-und-das-Holocaust-Mahnmal/!5376704
## AUTOREN
Sabine am Orde
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