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# taz.de -- Gerichtsurteil nach Verkehrsunfall: „Ein Unfall, über den man na…
> Eine Bewährungsstrafe bekommt eine Autofahrerin, die 2016 einen Mann in
> Hamburg-Lurup totgefahren hatte. Das Gericht geht davon aus, dass sie es
> nicht wieder tut.
Bild: Debatte um Fahrradtote: Am Mittwoch demonstrierten Radfahrer*innen auf de…
HAMBURG taz | Auf den Tag genau 17 Monate, nachdem ein 68-jähriger
Radfahrer auf der Ückerstraße in Lurup von einem Auto überfahren wurde und
starb, ist nun das Urteil gefallen. Das Amtsgericht Altona hat die
Angeklagte Autofahrerin Sabine S. wegen fahrlässiger Tötung zu einer
Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Debatte um Fahrradtote in Hamburg ist derzeit erhitzt. Zuletzt war die
33-jährige Saskia S. ums Leben gekommen, die von einem abbiegenden Lkw in
Eimsbüttel überrollt wurde. Fahrradproteste sind eine Antwort. Am
ergangenen Mittwoch beteiligten sich Hunderte Radfahrer im Gedenken an
Saskia S. an der jährlichen Gedenkfahrt „Ride of Silence“. In diesem Jahr
sind deutschlandweit bereits 15 Radfahrer durch Unfälle mit LKWs getötet
worden.
Sabine S. setzte am Vormittag des 17. Dezember 2016 mit ihrem VW-Golf zum
Abbiegen in die Franzosenkoppel an, als sie den von rechts kommenden
Radfahrer übersah. Das Opfer wurde mitsamt seines Fahrrads elf Meter weit
geschleudert. Der Golf geriet daraufhin außer Kontrolle, steuerte auf den
gegenüberliegenden Gehweg und überrollte den Radfahrer dort. Als die
Polizei und Rettungsdienst eintrafen, fanden sie das Opfer eingeklemmt
unter dem Auto, in einer Blutlache.
„Das ist einer der wenigen Unfälle, wo man doch länger drüber nachdenkt“,
sagt Wolfgang Koellner, Polizeibeamter und erster am Tatort, als Zeuge vor
Gericht. Koellner und seine Kollegin kümmerten sich am Unfallort um die
Beteiligten. Ein Rettungsbeamter habe dort schon gesagt, dass da „nichts
mehr zu machen sei“, glaubt Koellner sich zu erinnern.
Schon damals am Unfallort, als Sabine S. im Nachbarhaus am Esstisch saß und
zitterte, sei sie wegen des Schocks kaum ansprechbar gewesen, sagt die
Polizistin.
Auch im Gericht hält sie sich die 56-jährige Angeklagte wegen der
psychischen Belastung zurück. Sie befinde sich seit dem Unfall in
fachärztlicher Behandlung und könne sich nicht äußern, sagt ihr
Verteidiger, Volker Flach. Einzig Angaben zur Person macht sie selbst. Auf
die Frage, wann sie ihren Führerschein gemacht habe, antwortet sie
sichtlich verwirrt mit „Ich bin der Meinung 2080.“ Die Gerichtszeichnerin
benutzt zartrosa Kreide für das Gesicht der Angeklagten, doch so viel Farbe
hat ihre Haut nicht.
Die Witwe des Opfers, Valentina Borynec, hatte als Nebenklägerin zu Beginn
des Prozesses am 21. August 2017 einen Sachverständigen hinzugezogen.
Dieser konnte rekonstruieren, dass Sabine S. mit einer Geschwindigkeit von
mindestens 42 Stundenkilometern gefahren sein muss. Der Unfallort liegt in
einer 30er-Zone.
Sabine S. wohnt dort, sie kennt die Straßen. Und sie fuhr ungebremst an
eine Kreuzung. „Selbst wenn die Angeklagte 30 gefahren wäre, wäre es ein
fahrlässiges Verhalten, so an eine Kreuzung zu fahren“, sagt die
Staatsanwältin. Außerdem habe Sabine S. die Vorfahrt des Radfahrers
missachtet. Dieser fuhr zwar auf der falschen Seite der Straße, trotzdem
jedoch auf einem Fahrradweg, und der habe immer Vorfahrt.
Für das Gericht steht fest: Das Unglück in der Ückerstraße hätte vermieden
werden können. Einen Führerscheinentzug ordnete Amtsrichter Wolfgang Rußer
trotzdem nicht an. Sabine S. hat keine Punkte in Flensburg, ist nicht
vorbestraft. Der Richter ist sich sicher, dass so etwas gewiss nicht wieder
vorkommen wird.
18 May 2018
## AUTOREN
Cara Westerkamp
## TAGS
Verkehrsunfälle
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