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# taz.de -- Kommentar Abschiebung von Afghanen: Im Kreis der Intransparenz
> Deutschte Behörden schieben „Mitwirkungsverweigerer“ an den Hindukusch
> ab. Nicht nur der Begriff ist strittig, auch die Lage vor Ort.
Bild: Teilnehmer einer Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan am 25…
Wenigstens die Zahl der Zwangspassagiere auf dem zwölften Abschiebeflug
nach Kabul, der dort gestern eintraf, ist nun bekannt. Auf Nachfrage. Es
sind 21. Offenbar hält das Bundesinnenministerium (BMI) die Flüge nicht für
relevant genug, um sich von allein zu einer Pressemitteilung durchzuringen.
Überhaupt ist es um die Transparenz bei diesen Abschiebungen seit ihrer
Wiederaufnahme Ende 2016 nicht zum Besten bestellt. Immer wieder bürstete
das Innenministerium Anfragen mit dem Hinweis ab, die Abschiebungen seien
Ländersache. Das stimmt zwar, aber die dem BMI unterstehende Bundespolizei
koordiniert die Flüge und kennt also die Zahlen.
Laut Beschluss der Bundesregierung dürfen nur Straftäter, sogenannte
terroristische Gefährder und Mitwirkungsverweigerer bei der
Identitätsfeststellung nach Afghanistan abgeschoben werden. Zu Einzelheiten
halten sich Bundes- und Landesbehörden aber ebenfalls zurück. Das liegt
daran, dass Flüchtlingsunterstützern gerade bei der letztgenannten
Kategorie eine ganze Reihe von Fallbeispielen vorliegt, wo das sehr weit
ausgelegt wurde. Ein Termin versäumt? Ab in den Flieger. Vor allem Bayern
tat und tut sich dabei hervor. [1][Und Merkels neuer Bundesinnenminister,
Horst Seehofer, hat deutlich gemacht, dass er den restriktiven bayerischen
Kurs in der Asylpolitik nun auch auf die Bundesebene heben will] – etwa mit
den geplanten Ankersammellagern für Asylbewerber.
Intransparenz herrscht auch in Bezug auf die Frage, ob die Bedingungen in
Kabul überhaupt Abschiebungen zulassen. Berlin sagt ja, aber die
Einschätzung der „asyl- und abschieberelevanten“ Lage in Afghanistan, auf
die sich auch ganz aktuell immer wieder Asylrichter beziehen, ist nicht nur
geheim, nur für Parlamentarier und Gerichte, sondern auch veraltet. Dies
ignoriert systematisch alle abweichenden Fakten. Und selbst wenn die
Regierung die überfällige Neufassung der Einschätzung der UN und anderer
Quellen endlich ernst nähme – den 218 seit 2016 abgeschobenen Afghanen
würde das wohl nicht mehr helfen.
25 Apr 2018
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[1] /Abschiebung-aus-Bayern-nach-Afghanistan/!5497407
## AUTOREN
Thomas Ruttig
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