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# taz.de -- Rabattaktion für Personenbeförderung: MyTaxi darf Preise drücken
> Mit kräftigen Rabatten brachte die Daimler-Tochter die genossenschaftlich
> organisierte Taxi-Branche gegen sich auf. Ganz legal, wie der BGH
> entschied.
Bild: Stand lange Zeit auf der Kippe: Rabattaktion des Hamburger Unternehmens M…
Karlsruhe/Berlin taz/dpa | Wer öfter mit dem Taxi fährt, kann sich
womöglich über günstigere Fahrpreise freuen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass die Daimler-Tochter MyTaxi in allen
deutschen Städten Gutscheine in beliebiger Form und Höhe anbieten darf. Wie
lange MyTaxi die Rabattaktionen weiterführt, ist ungewiss.
MyTaxi arbeitet wie eine herkömmliche Taxizentrale, ist aber nur über eine
App erreichbar. Das Unternehmen hatte bis 2016 eine Rabattaktion angeboten,
mit der die Kunden per App viel Geld sparen konnten. An Neukunden wurden
Gutscheine mit 50 Prozent Preisnachlass verteilt – harte Konkurrenz für
klassische Taxizentralen. Die Genossenschaft Taxi Deutschland, ein
Zusammenschluss von Zentralen mit Sitz in Frankfurt, beschuldigte MyTaxi,
gegen die Tarifpflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz zu verstoßen.
2017 hatte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main MyTaxi
untersagt, die Rabattaktion weiterzuführen. Mit dieser Entscheidung wollte
sich das 2009 gegründete Hamburger Unternehmen nicht zufrieden geben und
klagte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Die 50-Prozent-Rabatte, die MyTaxi bis 2016 anbot, seien kein Verstoß gegen
die Preisbindung im Taxigewerbe, begründete das BGH sein Urteil und wies
den Vorwurf des Taxivereins Deutschland zurück. Auch eine Verdrängung
konkurrierender Taxiunternehmen habe nicht stattgefunden.
## MyTaxi setzt auf Expansion
Damit bestätigte der BGH die Ausführungen der Kläger. Der Tarifbetrag sei
eingehalten worden, da beim Taxifahrer die vollen 100 Prozent des
Fahrpreises landeten. MyTaxi will nun durch ähnliche Aktionen Kunden
ansprechen, die bisher selten Taxi fahren. Ebenfalls will das Unternehmen
verstärkt Nachtfahrten und Großraum-Shuttles anbieten. Ab Mai soll zudem
das Sharingangebot Mytaximatch in Berlin verfügbar sein, heißt es in einer
Presseerklärung.
Auch für Privatfahrer sei MyTaxi interessant, da die Grundgebühr für
Fahrtenvermittlung wegfalle, so ein Pressesprecher von MyTaxi. Diese Gebühr
muss jeder private Fahrer an die zuständige Taxizentrale abführen – egal,
ob er fährt oder nicht. Ein MyTaxi-Fahrer gebe pro Fahrt 7 Prozent
Provision an das Unternehmen ab, so der Sprecher
## Taxi Deutschland bleibt kritisch
Dass MyTaxi es sich leisten konnte, 50 Prozent des Tarifes zu bezahlen, sei
allein auf die Subventionierung durch den Daimler Konzern zurückzuführen,
so Marten Clüver, Pressesprecher von Taxi Deutschland. Viele MyTaxi-Fahrer
arbeiteten zeitgleich bei einer Taxizentrale, sodass es nicht zu einer
Ausweitung des Angebots an Taxifahrten, sondern zu einer Verlagerung kommen
werde. „Sobald die Marktanteile groß genug sind, wird es zu Preiserhöhungen
kommen“, denkt Clüver.
Für viele Privatfahrer hätten sich die Arbeitsbedingungen verschlechtert.
Teilweise habe MyTaxi Fahraufträge nach Provisionshöhe von bis zu 30
Prozent „versteigert“: „Wer die höchste Provision an MyTaxi zu zahlen
bereit war, bekam die Fahrt“, sagt Clüver. Außerdem wirft er MyTaxi vor,
die Daten der Kunden für Eigenwerbung weiter zu verwenden. Wo häufig MyTaxi
bestellt werde, tauche später vermehrt auch ein Limousinenservice auf, an
dem Daimler beteiligt ist.
29 Mar 2018
## AUTOREN
Malte Kanefendt
## TAGS
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