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# taz.de -- Interview zu Gerhard Schröder: „Sanktionen sind unwahrscheinlich…
> Könnten EU und USA Ex-Kanzler Schröder wegen seiner Tätigkeiten für
> russische Unternehmen maßregeln? Wirtschaftsrechtler Vinzenz Sacher ist
> da skeptisch.
Bild: Ex-Kanzler Gerhard Schröder ist Aufsichtsratsvorsitzender beim russische…
taz: Das US-amerikanische „Wall Street Journal“ bringt in seiner Ausgabe
vom Samstag [1][Sanktionen gegen Gerhard Schröder] ins Spiel, weil dieser
durch seine Tätigkeiten für russische Konzerne „Putins Schlüssel-Oligarch�…
sei. Der ukrainische Außenminister scheint der Idee laut
[2][Bild-Interview] nicht abgeneigt zu sein. Aber: Kann die EU überhaupt
Sanktionen gegen eigene Bürger erlassen?
Vinzenz Sacher: Das kann sie grundsätzlich schon, allerdings ist sie dabei
an die EU-Grundrechte-Charta gebunden. Konkret wären hier das
Eigentumsrecht sowie das Recht zur Freizügigkeit von Herrn Schröder zu
beachten. Zudem ist die Union immer verpflichtet ausreichenden Rechtsschutz
zu gewährleisten. Das heißt, dass Betroffene die Möglichkeit haben müssen,
vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) oder dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) gegen Sanktionen vorzugehen. Der EuGH hat zudem hohe
rechtliche Anforderungen aufgestellt, die EU müsste also sehr genau
begründen und detaillierte Nachweise liefern, warum sie den deutschen
Ex-Kanzler sanktioniert.
Wie müsste die EU denn formell vorgehen?
Der EU-Ministerrat müsste einen einstimmigen Beschluss fassen.
SPD-Außenminister Heiko Maas müsste also dafür stimmen und seinen
ehemaligen Parteivorsitzenden und langjährigen Kanzler öffentlich
brandmarken. Die ursprünglichen EU-Sanktionen wurden ja 2014 gegen Personen
beschlossen deren Handlungen – ich zitiere – „die territoriale
Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben
oder bedrohen“.
Sehen sie diesen Anlass bei Schröder gegeben?
Ohne seine Arbeit inhaltlich zu bewerten, bin ich da grundsätzlich eher
skeptisch. Schröder ist für die russischen Unternehmen Rosneft und Nord
Stream als Lobbyist und im Aufsichtsrat tätig und nicht im operativen
Tagesgeschäft. Die EU hat ihre Sanktionen hauptsächlich gegenüber
russischen Amts- und Mandatsträgern und Militärs sowie Schlüsselfiguren des
Ukraine-Konflikts erlassen. Schröder passt da nicht ins Schema. Er hat eine
eher symbolische Stellung. Ihn auf die Sanktionsliste zu setzen, wäre
vermutlich unverhältnismäßig.
Welche Maßnahmen könnten Schröder denn drohen, sollte der Ministerrat
Sanktionen beschließen?
Da ist die EU relativ frei. In der Praxis heißen Sanktionen meist
Einfrieren von Konten und anderen Vermögenswerten sowie Restriktionen für
Reisen in die EU. Letzteres ist bei einem Unionsbürger wie dem deutschen
Ex-Kanzler natürlich nicht möglich.
Das gilt aber nur für Sanktionen von EU-Seite. Welche Sanktionen könnten
Schröder aus Washington drohen? Welche Konsequenzen müsste er fürchten?
In den Vereinigten Staaten entscheidet vor allem der US-Präsident per
Dekret über den Erlass von Sanktionen. Auch hier könnten Herrn Schröder
rein theoretisch Einreisebeschränkungen sowie das Einfrieren von Vermögen
in den Vereinigten Staaten treffen. Unabhängig von den rechtlichen
Voraussetzungen dafür ist es natürlich diplomatisch heikel, Sanktionen
gegen den ehemaligen Regierungschef eines NATO-Partners zu richten. Ich
halte es für unwahrscheinlich, dass das passiert.
20 Mar 2018
## LINKS
[1] https://www.wsj.com/articles/putins-key-oligarch-escapes-sanctions-15212395…
[2] https://www.bild.de/politik/inland/gerhard-schroeder/warum-gibt-es-keine-sa…
## AUTOREN
Jörg Wimalasena
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