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# taz.de -- Alte Möbel oder Waschmaschinen: Firmen dürfen Sperrmüll holen
> Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts: Verbraucher können sich
> Anbieter nun aussuchen. Umweltverbände hoffen auf mehr Reparaturen alter
> Möbel.
Bild: Da lässt noch was raus machen für die Wohnungseinrichtung
Berlin taz | Private Unternehmen dürfen künftig auch Sperrmüll entsorgen.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kürzlich entschieden.
Bisher mussten Haushalte ihre alten Möbel oder Waschmaschinen den
öffentlich-rechtlichen Entsorgern – etwa den Kommunen – überlassen.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) begrüßte das
Urteil aus Leipzig, das „endlich Klarheit“ geschaffen habe. Für den
Verbraucher bedeute dies, dass man „sich künftig auf dem Markt wieder den
Anbieter aussuchen kann, der einem den besten Preis anbietet“, so
BDE-Präsident Peter Kurth.
Die öffentliche Hand habe bisher Konkurrenz verhindert und Preise für die
Entsorgung festgelegt. Es gehe insbesondere darum, „den Wert von Sperrmüll
an sich anzuerkennen“, um zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft zu
gelangen, so der BDE.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das Leipziger Urteil als „große
Chance für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft“. Der Umweltverband
kritisiert damit die bisherige Entsorgungspraxis von Sperrmüll. Zu häufig
werde er einfach verbrannt oder in Abholfahrzeugen zerquetscht. Dass nun
gewerbliche Entsorgungsunternehmen den öffentlich-rechtlichen zumindest
teilweise Konkurrenz machten, biete Potenzial für „innovative Lösungen zur
stofflichen Nutzung“.
Benjamin Bongardt, Leiter Ressourcenpolitik beim Naturschutzbund Nabu,
befürchtet negative Konsequenzen. Es sei durchaus denkbar, dass sich
gewerbliche Unternehmen lediglich „einzelne Rosinen“ herauspickten, wie
beispielsweise unbeschädigtes Holz oder Produkte mit hohem Metallgehalt.
Die nachhaltigste Lösung sei häufig nicht die kosteneffizienteste, so
Bongardt. Schon bei der Erfassung des Sperrmülls müsste festgestellt
werden, ob Regale oder Sofas repariert werden oder Teile von ihnen
weiterverwertet werden könnten.
Das könne Bestandteil einer „expliziten bundesweiten
Sperrmüllverordnung“sein, in der Verstöße gegen die Abfallhierarchie klar
geahndet würden. Diese besagt, dass nach Müllvermeidung die
Wiederverwendung von Abfallstoffen Priorität vor energetischer Verwertung
oder Beseitigung haben muss. An einer politischen Initiative, die dies
umsetze, fehle es bisher. Bongardt vermisst eine klare Positionierung der
Bundesregierung. „Der Stoffstrom Sperrmüll wird gar nicht im
Koalitionsvertrag erwähnt.“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht die Zuständigkeit auch nach
dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin bei den Kommunen. Es sei
nicht als Zeichen für erweiterten Wettbewerb zu verstehen. „Allenfalls 10
bis 15 Prozent der Entsorgungsleistungen“ könne von privaten Unternehmen
übernommen werden.
Alte Elektrogeräte beispielsweise dürften weiterhin nur von den Kommunen
abgeholt werden, heißt es in einer Presseerklärung. Die Kommunen seien
zudem in der Lage „Sperrmüllsammlungen günstiger oder sogar kostenfrei
anzubieten, indem sie die Kosten in die Restmüllgebühr einstellen“.
15 Mar 2018
## AUTOREN
Malte Kanefendt
## TAGS
Bundesverwaltungsgericht
Abfallentsorgung
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
Neukölln
Kartellbehörde
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