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# taz.de -- Peta klagt gegen Wettfischen: Sie zappeln noch
> Tierschützer finden Angeln grausam. Oft klagen sie gegen Sportfischer und
> verlieren. Auch der aktuelle Fall in Flensburg verspricht kaum Erfolg.
Bild: Wer angelt, muss auch Fisch essen: Ein Barsch hängt am Angelhaken
Flensburg taz | „Sie zappeln am Haken, ringen nach Luft und kämpfen um ihr
Leben – vergeblich.“ So drastisch schildert der Tierschutzverein Peta die
Leiden der Fische, die beim „Schleiangeln“ am Campingplatz Olpenitz aus dem
Wasser gezogen wurden.
Das Problem für die Tierschützer: Das Schleiangeln hatte
Wettbewerbscharakter. Dabei ist „im Rahmen der ordnungsgemäßen Fischerei“
Wettfischen „insbesondere verboten“, so das Landesfischereigesetz. Peta hat
daher Klage bei der Staatsanwaltschaft Flensburg eingereicht.
Im Sommer 2017 seien auch Mitglieder des Arctic-Sea-Teams aus Hamburg am
Schleiangeln beteiligt gewesen. Das Arctic-Sea-Team besteht deren Homepage
zufolge aus erfahrenen Anglern. Sie testen neue Geräte und Tourenangebote
und schreiben regelmäßig für Fachblätter wie „Rolle&Rute“ oder
„Fisch&Fjord“. Der Vorwurf, sie hätten Fische gequält und Recht gebrochen,
wiegt also schwer – solche Profis müssten die Gesetzeslage kennen. Das tun
sie auch: Wahrscheinlich wird die Peta-Klage für die Angler zu einem
Freispruch führen.
„Bei den Fällen, die ich vertreten habe, lege ich Wert darauf, dass nicht
wegen Geringfügigkeit, sondern wegen Unschuld eingestellt wird“, sagt
Robert Vollborn, Jurist und Geschäftsführer des Landessportfischerverbandes
Schleswig-Holstein (LSFV SH).
Von dem konkreten Fall in Olpenitz und einem weiteren, bei dem es um das
„Brandungsvergleichsangeln“ im Oktober am Strand von Weidefeld geht, hat
Vollborn noch nichts gehört. Das Modell aber kennt er genau: Es ist nicht
die erste Klage von Peta, und „es kommen immer wieder dieselben Argumente“.
## Peta klagt seit Jahren bundesweit
Tatsächlich klagt Peta seit Jahren bundesweit gegen Angler und ihre
Veranstaltungen. Betroffen sind „Schnuppertage“ für Kinder im Rahmen eines
Sommerferienangebots oder der Saisonstart lokaler Vereine. Auslöser für die
Klagen sind oft Artikel in lokalen Zeitungen oder Internet-Quellen.
Inzwischen kennen die Angelvereine die Vorwürfe, auch Vollborn rappelt die
Argumente nur so herunter. „Wettangeln“ sei in Schleswig-Holstein klar
definiert, so der Jurist. „Wenn der Hegepflichtige zustimmt und es zu einer
ordungsgemäßen Verwertung der Fische kommt, dann ist es nie ein verbotenes
Wettfischen, selbst wenn es Weltmeisterschaft hieße.“
Zu Petas Vorwurf, die Angelei sei grausam, sagt der LSFV-Geschäftsführer:
„Es ist wissenschaftlich nicht geklärt, dass Fische überhaupt Schmerz
empfinden können.“ Gemeint ist, dass Fische über keinen Neocortex verfügen.
In dieser Gehirnregion spielt sich bei Säugetieren das Schmerzempfinden ab.
Doch laut Peta, die sich auf Gutachten und Studien beruft, fühlt der Fisch
genauso – nur an einer anderen Stelle im Gehirn.
## Schmerzempfinden sehr wahrscheinlich
Tatsächlich scheint es sehr unwahrscheinlich, dass ein hoch entwickeltes
Wesen kein Schmerzempfinden hat. „Könnten Fische ihre Schmerzen durch
Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine
Beschäftigung, die der Erholung dient“, sagt Tanja Breining, Fachreferentin
für Fische und Meerestiere bei Peta.
Dieses Zitat von Breining steht wortgleich in jeder Klage und jeder
Pressemitteilung der Organisation. „Seit Jahren lesen wir immer wieder
diese Textbausteine“, sagt Vollborn. „Es wäre schön, wenn Peta auf unsere
Argumente eingehen und mit uns ins Gespräch kommen würde, statt immer
wieder mit den Klagen gegen die Wand zu laufen.“
Rund 39.000 Menschen sind in Schleswig-Holstein allein bei den
Mitgliedsvereinen des Sportfischerverbands organisiert, rund 75.000
Angelscheine werden jährlich ausgeteilt, unter anderem an zahlreiche
Touristen: Der Sport mit den toten Fischen ist ein bedeutender
Wirtschaftsfaktor.
Als wichtigstes Verbandsziel nennt der Landesangelverband übrigens
keineswegs „Fische aus dem Wasser holen“, sondern „den dauerhaften Schutz
der gesamten Tier- und Pflanzenwelt, die Sicherung der Eigenart und
Schönheit von Natur und Landschaft“. Das passe bestens zusammen, meint
Vollborn: „ Naturschutz im Sinne der Gesetze meint, dass wir nutzen, was
die Natur produziert.“
7 Mar 2018
## AUTOREN
Esther Geißlinger
## TAGS
Angeln
Peta
Angeln
Fischerei
Landwirtschaft
Tierschutz
Artgerechte Tierhaltung
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