# taz.de -- Urteil zugunsten von Tierschützern: Freispruch nach Einbruch in Ti… | |
> Ein Urteil zugunsten von Tierschützern, die in Mastanlagen eingedrungen | |
> sind, bleibt gültig. Auch die Groko kann das nicht mehr kippen. | |
Bild: Schweine in einem konventionellen Mastbetrieb | |
Tierschützer, die in Ställe eindringen, um Missstände zu dokumentieren, | |
machen sich unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafbar. Dieses | |
Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg kann auch die Große | |
Koalition, die den Einbruch in Tierställe laut Koalitionsvertrag gezielt | |
bestrafen will, nicht aushebeln. | |
Konkret geht es um zwei Vorfälle im Sommer 2013. Aktivisten von Animal | |
Rights Watch stiegen in eine Schweinezuchtanlage in Sandbeiendorf (bei | |
Magdeburg) ein. Sie hatten den Tipp bekommen, dass der Betreiber gegen | |
Tierschutzvorschriften verstoße. Per Kamera dokumentierten sie zahlreiche | |
Verstöße, insbesondere zu schmale Kastenstände. Das ARD-Magazin „Brisant“ | |
veröffentlichte die Aufnahmen im November 2013. Daraufhin schritten die | |
Behörden ein. | |
Die Aktivisten wurden in allen Instanzen freigesprochen: vom Amtsgericht | |
Haldensleben, vom Landgericht Magdeburg und nun auch vom OLG Naumburg. Die | |
Tierschützer hätten zwar Hausfriedensbruch begangen, die Tat sei jedoch | |
nicht rechtswidrig gewesen. Das OLG ging bei seinem Urteil von einem | |
„rechtfertigenden Notstand“ aus, denn dem „Tierwohl“ habe eine dauerhaf… | |
Gefahr gedroht. | |
Der Hausfriedensbruch sei auch zur Abwendung der Gefahr erforderlich | |
gewesen, weil nicht mit einem Eingreifen der Behörden gerechnet werden | |
konnte. Das Tierwohl sei hier auch deutlich höher zu bewerten als das | |
Hausrecht. In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Gerd | |
Henss, dass dieses Urteil „kein Freibrief“ sei, in Ställe einzudringen. | |
Hier aber hätten schon vorab glaubhafte Hinweise auf Missstände vorgelegen. | |
## Als Leitentscheidung Wirkung entfalten | |
Damit hat erstmals ein Oberlandesgericht die Rechtmäßigkeit solcher | |
Aktionen festgestellt. Das rechtskräftige Urteil gilt zwar direkt nur in | |
Sachsen-Anhalt, dürfte aber bundesweit als Leitentscheidung Wirkung | |
entfalten. | |
Dagegen heißt es im Vertrag der möglicherweise kommenden Großen Koalition | |
aus Union und SPD: „Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand | |
effektiv ahnden.“ Zum einen soll also im Strafgesetzbuch ein neuer | |
Straftatbestand „Einbruch in Tierställe“ eingeführt werden; zum anderen | |
sollen die Täter auch tatsächlich („effektiv“) verurteilt werden. | |
Freisprüche wie jetzt durch das OLG Naumburg sind so aber nicht zu | |
verhindern. | |
Denn auch bei einem erneuten Delikt „Einbruch in Tierställe“ kann ein | |
rechtfertigender Notstand zugunsten des Tierwohls bestehen. Tierschützer | |
können nur dann nicht auf Freispruch hoffen, wenn die Behörden selbst | |
Missstände abstellen und auch Hinweisen nachgehen, die nicht schon im | |
Fernsehen ausgestrahlt wurden. | |
25 Feb 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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