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# taz.de -- Kommentar Abtreibungsparagraf: 219a ist erst der Anfang
> Die Union sträubt sich gegen die Abschaffung der strittigen Regelung –
> und eröffnet unfreiwillig die Debatte um das gesamte Abtreibungsrecht.
Bild: Der Paragraf 218 steht nun auch zur Debatte
Kommt er weg? Wird er nur geändert? Oder bleibt am Ende alles, wie es ist?
Die Zukunft des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs, der das „Werben“ für
Schwangerschaftsabbrüche verbietet, hängt nicht zuletzt an der SPD und der
ausstehenden Regierungsbildung. Am Mittwoch trafen sich Vertreter*innen
verschiedener Fraktionen, [1][um über die Regelung zu diskutieren].
Unabhängig davon ist die gesellschaftliche Debatte um den Paragrafen längst
in vollem Gange. Und die kann für die Union nur nach hinten losgehen. Denn
es gibt schlicht keine sinnvollen Argumente dafür, dass Ärzt*innen auf
ihrer Webseite [2][nicht schreiben dürfen, dass sie
Schwangerschaftsabbrüche durchführen].
Eine Frau gehe womöglich mit einer vorgefertigten Entscheidung für den
Eingriff in die gesetzlich vorgeschriebene Beratung, wenn sie zuvor mit
einem Arzt oder einer Ärztin rede, sagt Elisabeth Winkelmeier-Becker,
rechtspolitische Sprecherin der Union.
Als würden Ärzt*innen geradezu darauf warten, Frauen eine Abtreibung
aufzuquatschen. Mehr noch: Als ob Frauen nicht in der Lage wären,
eigenständig zu entscheiden; je nachdem, wer der ungewollt Schwangeren
zuerst etwas sagen darf, bestimmt ihre Entscheidung? Ein wenig plausibles
Szenario.
Das ungelenke Verhalten der Union zeigt vor allem eins: Ihr geht es nicht
um Paragraf 219a. Vermutlich könnten viele Konservative auch ohne diesen
Paragrafen nachts noch schlafen. Die eigentliche Gefahr aus Unionssicht:
eine Diskussion um das gesamte Gesetzespaket zum Schwangerschaftsabbruch,
also auch um Paragraf 218, der Abtreibungen als eine Straftat gegen das
Leben definiert.
## Union riskiert den Burgfrieden
„Eine gesetzliche Änderung würde als Parteinahme zugunsten derer
verstanden, die hier bloß von ‚Schwangerschaftsgewebe‘ sprechen“, sagt
Winkelmeier-Becker. Das mag sein – doch ironischerweise beschwört die Union
diese Debatte um so stärker herauf, je länger sie sich sträubt.
Der bestehende gesetzliche Kompromiss ist in harten Auseinandersetzungen
errungen worden. Und aus feministischer Sicht ist er nicht gut; denn
Abtreibungen sind in Deutschland eine Straftat, die unter bestimmten
Bedingungen straffrei bleibt. Trotzdem haben viele Feminist*innen sich mit
der Lösung arrangiert; in der Praxis ließ es sich damit ja irgendwie leben.
Genau diesen Burgfrieden riskiert die Union nun.
Nach dem Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel bleibt die Frage, warum das
Wort „Schwangerschaftsabbruch“ auf einer Webseite mit einer Geldstrafe von
6.000 Euro geahndet werden sollte. Hätte die Union gleich zu Beginn der
Debatte eingelenkt – die Diskussion wäre längst erledigt. Doch sie
verteidigt den Paragrafen, indem sie Frauen wie Ärzt*innen vor den Kopf
stößt, sie entmündigt und ihnen Unterstellungen macht.
Diese Strategie des Aussitzens aus ideologischen Gründen beweist nur, dass
man die Union beim gesamten Thema Abtreibung niemals mit sachlichen
Argumenten wird überzeugen können. Warum soll man dann nicht auch gleich
Paragraf 218 angehen?
18 Jan 2018
## LINKS
[1] /Verbot-der-Werbung-fuer-Abtreibungen/!5478290
[2] /Werbung-fuer-Abtreibungen/!5444891
## AUTOREN
Dinah Riese
## TAGS
Kristina Hänel
Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt Abtreibung
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Paragraf 218
Kristina Hänel
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