# taz.de -- Kommentar Verbot von Kurdengruppen: Das PKK-Verbot stiftet viel Unh… | |
> Trotz des Wandels der PKK zu friedlichen Forderungen bleibt sie verboten. | |
> So werden viele Aktivisten, die verfolgt wurden, erneut kriminalisiert. | |
Bild: Repressalien für symbolische Taten: Am Wochenende wurde eine Demo wegen … | |
Das vor 25 Jahren erlassene Betätigungsverbot für die kurdische | |
Arbeiterpartei PKK und andere kurdische Organisationen hat viel Unheil | |
gestiftet. Mit diesem Verbot und der Aufnahme der PKK in die Terrorliste | |
der Europäischen Union folgten die Bundesrepublik Deutschland und die EU | |
dem Drängen des Nato-Partners Türkei – eines Staates, der sich selbst | |
gravierender Menschenrechtsverletzungen schuldig macht und der sich | |
daraufhin legitimiert fühlen konnte, rücksichtslos mit Unterdrückung und | |
Staatsterror gegen Kurden und ihre Organisationen vorzugehen. | |
Trotz des Wandels, den die einst gewaltorientierte PKK in Europa in | |
Richtung einer friedlich-demokratischen Lösung des Konflikts vollzogen hat, | |
besteht ihr Verbot bis heute fort, ist sogar 2017 noch ausgeweitet worden – | |
auf Symbole bislang legaler Gruppen. Dies hat Zigtausende politisch aktiver | |
Kurden, die vor Verfolgung und Folter aus der Türkei geflohen waren, | |
hierzulande kriminalisiert – oft genug nur wegen verbaler oder symbolischer | |
„Taten“. | |
Mit diesem Verbot werden die Grundrechte der Vereinigungs- und | |
Versammlungsfreiheit, der Meinungs- und Pressefreiheit und damit die freie | |
politische Betätigung massiv beschränkt. | |
Auf Grundlage des europaweit einmaligen PKK-Verbots werden Geld- und | |
Freiheitsstrafen verhängt, Einbürgerungen abgelehnt, Staatsbürgerschaften | |
aberkannt, Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert, Asylanerkennungen | |
widerrufen oder Ausweisungen verfügt. Doch längst ist das Verbot zum | |
kontraproduktiven Anachronismus geworden und gehört – auch nach Auffassung | |
namhafter Bürger- und Menschenrechtsorganisationen – schleunigst | |
aufgehoben. | |
Erst kürzlich hat ein belgisches Berufungsgericht entschieden, dass die PKK | |
keine terroristische Organisation sei, sondern eine legitime Partei in | |
einem innerstaatlichen Konflikt in der Türkei; sie könne deshalb auch nicht | |
mit Antiterrorgesetzen verfolgt werden, genauso wenig wie deren Mitglieder | |
und Unterstützer. | |
30 Jan 2018 | |
## AUTOREN | |
Rolf Gössner | |
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