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# taz.de -- Kommentar Verbot von Kurdengruppen: Das PKK-Verbot stiftet viel Unh…
> Trotz des Wandels der PKK zu friedlichen Forderungen bleibt sie verboten.
> So werden viele Aktivisten, die verfolgt wurden, erneut kriminalisiert.
Bild: Repressalien für symbolische Taten: Am Wochenende wurde eine Demo wegen …
Das vor 25 Jahren erlassene Betätigungsverbot für die kurdische
Arbeiterpartei PKK und andere kurdische Organisationen hat viel Unheil
gestiftet. Mit diesem Verbot und der Aufnahme der PKK in die Terrorliste
der Europäischen Union folgten die Bundesrepublik Deutschland und die EU
dem Drängen des Nato-Partners Türkei – eines Staates, der sich selbst
gravierender Menschenrechtsverletzungen schuldig macht und der sich
daraufhin legitimiert fühlen konnte, rücksichtslos mit Unterdrückung und
Staatsterror gegen Kurden und ihre Organisationen vorzugehen.
Trotz des Wandels, den die einst gewaltorientierte PKK in Europa in
Richtung einer friedlich-demokratischen Lösung des Konflikts vollzogen hat,
besteht ihr Verbot bis heute fort, ist sogar 2017 noch ausgeweitet worden –
auf Symbole bislang legaler Gruppen. Dies hat Zigtausende politisch aktiver
Kurden, die vor Verfolgung und Folter aus der Türkei geflohen waren,
hierzulande kriminalisiert – oft genug nur wegen verbaler oder symbolischer
„Taten“.
Mit diesem Verbot werden die Grundrechte der Vereinigungs- und
Versammlungsfreiheit, der Meinungs- und Pressefreiheit und damit die freie
politische Betätigung massiv beschränkt.
Auf Grundlage des europaweit einmaligen PKK-Verbots werden Geld- und
Freiheitsstrafen verhängt, Einbürgerungen abgelehnt, Staatsbürgerschaften
aberkannt, Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert, Asylanerkennungen
widerrufen oder Ausweisungen verfügt. Doch längst ist das Verbot zum
kontraproduktiven Anachronismus geworden und gehört – auch nach Auffassung
namhafter Bürger- und Menschenrechtsorganisationen – schleunigst
aufgehoben.
Erst kürzlich hat ein belgisches Berufungsgericht entschieden, dass die PKK
keine terroristische Organisation sei, sondern eine legitime Partei in
einem innerstaatlichen Konflikt in der Türkei; sie könne deshalb auch nicht
mit Antiterrorgesetzen verfolgt werden, genauso wenig wie deren Mitglieder
und Unterstützer.
30 Jan 2018
## AUTOREN
Rolf Gössner
## TAGS
PKK
Türkei
Terrorismus
Abdullah Öcalan
Europäische Union
Bundesregierung
PKK
Türkei
Afrin
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