# taz.de -- Türkischer Islamist in Deutschland: Karlsruhe untersagt Abschiebung | |
> Die deutschen Behörden dürfen einen Islamisten nicht in die Türkei | |
> zurückführen. Das zuständige Gericht muss drohende Foltergefahren prüfen. | |
Bild: Wo Folter droht, dahin darf erstmal nicht abgeschoben werden: Abschiebefl… | |
Karlsruhe taz | Islamisten dürfen bis auf Weiteres nur in die Türkei | |
abgeschoben werden, wenn die türkische Regierung den Verzicht auf Folter | |
ausdrücklich zusichert. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt im Fall | |
eines hessischen Salafisten beschlossen. | |
Konkret geht es um einen heute 30-jährigen Mann, der in Rüsselsheim geboren | |
wurde. Er ließ sich aber nicht einbürgern und ist noch türkischer | |
Staatsbürger. Ab 2011 radikalisierte er sich, wurde Salafist und reiste | |
2013 mit seiner Ehefrau und zwei Söhnen nach Syrien, wo er in einem von der | |
syrischen Terrorgruppe Junud al-Sham kontrollierten Dorf wohnte. | |
Zurück in Deutschland wurde der Mann 2014 festgenommen und 2015 wegen | |
Unterstützung von terroristischen Vereinigungen zu dreieinhalb Jahren Haft | |
verurteilt. Junud al-Sham soll er Geld und ein Fahrzeug beschafft haben. An | |
den IS soll er 25.000 Euro gespendet haben, die er sich über einen Kredit | |
beschafft hatte. | |
## Salafist berief sich auf Informationen von Amnesty | |
Die Ausländerbehörde des hessischen Wetteraukreises wies ihn 2016 aus und | |
ordnete die Abschiebung in die Türkei an. Der hessische | |
Verwaltungsgerichtshof konnte im August 2017 keine Abschiebungshindernisse | |
erkennen. Er bezog sich auf den Türkei-Lagebericht des Auswärtigen Amts von | |
Februar 2017. Folter hätten allenfalls Mitglieder der türkischen PKK zu | |
befürchten und Anhänger des Predigers Gülen, der in der Türkei für den | |
Putschversuch von 2016 verantwortlich gemacht wird. | |
In seiner Verfassungsbeschwerde berief sich der Salafist auf Informationen | |
von Amnesty International. AI liege der Brief eines Türken vor, dessen Sohn | |
in der türkischen Stadt Corum inhaftiert sei. Er werde geschlagen, erhalte | |
keine ärztliche Versorgung und müsse in einer Zelle voll Fäkalien schlafen. | |
Das Bundesverfassungsgericht stellte jetzt fest, dass die hessischen | |
Gerichte das Grundrecht des Islamisten auf effektiven Rechtsschutz verletzt | |
hatten. Sie hätten die Amnesty International vorliegenden sehr konkreten | |
Hinweise überprüfen müssen, zumal es genügend andere Hinweise auf Probleme | |
im türkischen Strafvollzug gebe. Solange die im Raum stehenden Vorwürfe | |
nicht ausgeräumt seien, wäre eine Abschiebung nur möglich, wenn die Türkei | |
völkerrechtlich zusichert, dass sie den Mann nicht foltern oder | |
unmenschlich behandeln wird. Der Karlsruher Beschluss lässt ausdrücklich | |
offen, ob Islamisten in der Türkei Folter droht. | |
(Az.: 2 BvR 2259/17) | |
9 Jan 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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