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# taz.de -- Türkischer Islamist in Deutschland: Karlsruhe untersagt Abschiebung
> Die deutschen Behörden dürfen einen Islamisten nicht in die Türkei
> zurückführen. Das zuständige Gericht muss drohende Foltergefahren prüfen.
Bild: Wo Folter droht, dahin darf erstmal nicht abgeschoben werden: Abschiebefl…
Karlsruhe taz | Islamisten dürfen bis auf Weiteres nur in die Türkei
abgeschoben werden, wenn die türkische Regierung den Verzicht auf Folter
ausdrücklich zusichert. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt im Fall
eines hessischen Salafisten beschlossen.
Konkret geht es um einen heute 30-jährigen Mann, der in Rüsselsheim geboren
wurde. Er ließ sich aber nicht einbürgern und ist noch türkischer
Staatsbürger. Ab 2011 radikalisierte er sich, wurde Salafist und reiste
2013 mit seiner Ehefrau und zwei Söhnen nach Syrien, wo er in einem von der
syrischen Terrorgruppe Junud al-Sham kontrollierten Dorf wohnte.
Zurück in Deutschland wurde der Mann 2014 festgenommen und 2015 wegen
Unterstützung von terroristischen Vereinigungen zu dreieinhalb Jahren Haft
verurteilt. Junud al-Sham soll er Geld und ein Fahrzeug beschafft haben. An
den IS soll er 25.000 Euro gespendet haben, die er sich über einen Kredit
beschafft hatte.
## Salafist berief sich auf Informationen von Amnesty
Die Ausländerbehörde des hessischen Wetteraukreises wies ihn 2016 aus und
ordnete die Abschiebung in die Türkei an. Der hessische
Verwaltungsgerichtshof konnte im August 2017 keine Abschiebungshindernisse
erkennen. Er bezog sich auf den Türkei-Lagebericht des Auswärtigen Amts von
Februar 2017. Folter hätten allenfalls Mitglieder der türkischen PKK zu
befürchten und Anhänger des Predigers Gülen, der in der Türkei für den
Putschversuch von 2016 verantwortlich gemacht wird.
In seiner Verfassungsbeschwerde berief sich der Salafist auf Informationen
von Amnesty International. AI liege der Brief eines Türken vor, dessen Sohn
in der türkischen Stadt Corum inhaftiert sei. Er werde geschlagen, erhalte
keine ärztliche Versorgung und müsse in einer Zelle voll Fäkalien schlafen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte jetzt fest, dass die hessischen
Gerichte das Grundrecht des Islamisten auf effektiven Rechtsschutz verletzt
hatten. Sie hätten die Amnesty International vorliegenden sehr konkreten
Hinweise überprüfen müssen, zumal es genügend andere Hinweise auf Probleme
im türkischen Strafvollzug gebe. Solange die im Raum stehenden Vorwürfe
nicht ausgeräumt seien, wäre eine Abschiebung nur möglich, wenn die Türkei
völkerrechtlich zusichert, dass sie den Mann nicht foltern oder
unmenschlich behandeln wird. Der Karlsruher Beschluss lässt ausdrücklich
offen, ob Islamisten in der Türkei Folter droht.
(Az.: 2 BvR 2259/17)
9 Jan 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Islamismus
Bundesverfassungsgericht
Abschiebung
Belgien
CSU
Schwerpunkt Flucht
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