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# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Uber ist Verkehr
> Die Fahrervermittlung aus den USA kann in Europa ihr ursprüngliches
> Konzept nicht verwirklichen. Denn Uber ist mehr als eine
> Vermittlungsplattform.
Bild: In Deutschland wird UberPop nach negativen Gerichtsentscheidungen schon s…
## Das Neue
Uber muss bei seinem Dienst UberPop die Regeln für Taxi-Unternehmen
einhalten. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil
entschieden. UberPop sei rechtlich als „Verkehrsdienstleistung“ zu
behandeln, nicht als „Dienst der Informationsgesellschaft“.
## Der Kontext
UberPop vermittelt über eine Handy-App private Fahrer, die mit ihren
privaten Autos Fahrgäste zum gewünschten Ziel bringen. Die App erkennt den
Standort des Kunden und findet ortsnah verfügbare Autofahrer. Vom
kassierten Fahrpreis behält Uber 20 bis 25 Prozent als Provision, der Rest
geht an den Fahrer.
Die gewerbliche Beförderung von Menschen ist wohl überall in der EU
genehmigungspflichtig. Damit wird auch das Taxigewerbe vor Billigkonkurrenz
geschützt. Diese Regeln wollte Uber mit dem Argument umgehen, es biete
keine Verkehrsdienstleistungen an, sondern sei nur eine Vermittlung.
Der konkrete Streit spielte in Barcelona. Auch dort betrieb Uber die
UberPop-App – und stieß auf den Widerstand des örtlichen Taxigewerbes. Die
Vereinigung „Elite Taxi“ verlangte vor spanischen Gerichten, dass Uber das
Geschäft untersagt wird. Denn weder Uber noch die vermittelten Fahrer
verfügten über die für das Taxigewerbe erforderlichen Lizenzen und
Genehmigungen.
Der EuGH stufte Uber nun als genehmigungspflichtige Verkehrsdienstleistung
ein. Der Vermittlungsdienst sei „integraler Bestandteil einer
Gesamtdienstleistung, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung
besteht“. Uber wähle die Fahrer aus und stelle ihnen die App zur Verfügung,
setzte einen Höchstpreis für die Fahrt fest und buche den Preis dann beim
Kunden ab. Uber habe eine „gewisse Kontrolle über die Qualität der
Fahrzeuge und deren Fahrer“. Wenn Fahrer gegen die Regeln verstoßen, können
sie von Uber ausgeschlossen werden.
## Die Folgen
Damit ist UberPop wohl in der EU erledigt. In Deutschland wird der Dienst
nach negativen Gerichtsentscheidungen schon seit 2015 nicht mehr angeboten.
Zuletzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main 2016 entschieden, Uber sei
mehr als eine bloße Vermittlung. Der EuGH bestätigte nun diese strenge
Linie.
Derzeit bietet Uber in Deutschland noch die Taxi-Vermittlung UberTaxi an
(in Berlin) sowie den Mietwagenservice UberBlack (in München). Letzter ist
rechtlich aber auch umstritten, weil ein Mietwagen eigentlich immer wieder
zum Ausgangspunkt zurückkehren muss – und nicht wie ein Taxi sofort neue
Fahrten annehmen darf. Der Bundesgerichtshof hat den Fall im Mai 2017 dem
EuGH vorgelegt.
## Die R eaktionen
Der Bundesverband deutscher Taxi- und Mietwagenunternehmer BZP begrüßte das
EuGH-Urteil. „Rosinenpicker sollen keine Chance haben, wenn sie bestehende
Gesetze mit Füßen treten“, sagte dessen Präsident Michael Müller. Uber
akzeptiert inzwischen, dass seine Angebote reguliert werden. Man werde den
„Dialog mit Städten in ganz Europa fortsetzen“, sagte ein Uber-Sprecher.
Christian Rath
20 Dec 2017
## AUTOREN
Christian Rath
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