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# taz.de -- EU gegen Ungarn, Tschechien und Polen: Klage wegen Aufnahmeweigerung
> Die EU-Kommission verklagt Polen, Ungarn und Tschechien, weil die Länder
> trotz eines gültigen Beschlusses keine oder kaum Flüchtlinge aufnehmen.
Bild: Griechenland und Italien sind die Hauptankunftsstaaten von Flüchtlingen
Brüssel afp | Wegen der Weigerung, Flüchtlinge aufzunehmen, verklagt die
EU-Kommission Ungarn, Polen und Tschechien beim Europäischen Gerichtshof.
Es gebe keine Hinweise darauf, dass die drei Mitgliedstaaten Asylbewerber
aus den Hauptankunftsstaaten Italien und Griechenland aufnehmen wollten,
teilte die Behörde am Donnerstag mit. Gerichtsverfahren beim Europäischen
Gerichtshof können zu Zwangsgeldern oder einmaligen Geldstrafen für die
betroffenen Staaten führen.
[1][Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand
osteuropäischer Staaten die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern
beschlossen.] Sie sollten bis September 2017 nach einem Quotensystem von
Italien und Griechenland in andere Mitgliedstaaten gebracht werden.
Ungarn und Polen haben bis heute noch überhaupt keinen Flüchtling aus dem
Umverteilungsprogramm aufgenommen, Tschechien lediglich zwölf. Trotz
Auslaufen des Programms gilt die Pflicht zur Aufnahme laut Kommission für
Flüchtlinge weiter, die bis September in Italien und Griechenland
angekommen sind.
EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos zeigte sich trotz der Klage weiter
zum Dialog bereit. Er bedauerte, dass es bei diesem „sensiblen Thema“ so
weit gekommen sei, sagte er beim Treffen der EU-Innenminister in Brüssel.
„Ich glaube, dass es noch Raum und Zeit für einen Kurswechsel gibt. Wenn
sie es tun, werden wir das stoppen.“
Die EU-Kommission hatte im Juni Vertragsverletzungsverfahren gegen die drei
Länder eröffnet. Ungarn war dann im September zusammen mit der Slowakei mit
einer Klage gegen die Umverteilung vor dem Europäischen Gerichtshof
gescheitert.
7 Dec 2017
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