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# taz.de -- Abschiebungen nach Afghanistan: Flug ins Kriegsgebiet
> Das Innenministerium zwingt erneut Asylbewerber zur Ausreise nach Kabul.
> Manche stammen aus dem Iran und waren noch nie in Afghanistan.
Bild: Am 12. September startete ein Flugzeug mit abgeschobenen Flüchtlingen an…
Leipzig taz | Einen Tag vor der Innenministerkonferenz in Leipzig lässt das
Bundesinnenministerium (BMI) erneut Flüchtlinge nach Afghanistan
abschieben. Die abgelehnten Asylbewerber sollen nach Informationen des
Bayerischen Flüchtlingsrates am Mittwoch vom Frankfurter Flughafen nach
Kabul geflogen werden. Das BMI wollte die Abschiebung nicht bestätigen.
Beim Besuch des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am
Mittwochmorgen bekräftigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), an
der Abschiebepraxis festzuhalten. Demnach sollen trotz der schlechten
Sicherheitslage in Afghanistan Gefährder, schwere Straftäter und
hartnäckige Identitätsverweigerer abgeschoben werden.
Die Kategorien treffen jedoch offenbar nicht auf alle Abschiebekandidaten
zu: Einer der Männer gehört der bedrohten Minderheit der Hazara an. Laut
seiner Berliner Anwältin Myrsini Laaser ist seine Familie vor vierzig
Jahren in den Iran geflohen, wo er geboren wurde. In Afghanistan war er
noch nie. „Er hat sich mehrmals um einen Pass beim afghanischen Konsulat
bemüht, bekam aber keinen, da er keine Tazkira hat“, sagt Laaser. Die
Tazkira ist ein afghanischer Identitätsnachweis, der ohne Familie in
Afghanistan kaum zu beschaffen ist. Darauf habe ihr Mandant die
Ausländerbehörde auch hingewiesen.
Dennoch wurde er am Dienstag in Abschiebehaft genommen, ihm wird
hartnäckige Identitätsverweigerung vorgeworfen. Laaser will mit einem
Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht dagegen vorgehen. In einem ähnlich
gelagerten Fall hatte Laaser im Oktober die Abschiebung eines Mandanten
vorerst [1][verhindern] können. Auch er war Hazara und wurde im Iran
geboren. Sein Fall wird derzeit noch von den Gerichten geprüft.
Der bayerische Flüchtlingsrat sieht bei zwei weiteren Fällen ebenfalls
keine Identitätsverweigerung vorliegen. Bei einem verhafteten Afghanen
liegt eine gültige Tazkira vor, das Amtsgericht in Bayreuth hatte daher
einer Verhaftung nicht zugestimmt, dafür aber das Bayreuther Landgericht.
Bei einem zweiten Abschiebekandidaten liege ebenfalls eine Tazkira vor,
sagte Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat der taz. Nach seinen
Informationen sollen aus Bayern acht weitere Personen abgeschoben werden.
Dünnwald hält die weitgefasste Auslegung der Kategorie „hartnäckige
Identitätsverweigerer“ für unverhältnismäßig, da viele im Iran geborene
Afghanen keine Identitätsnachweise haben: „Die Politik muss klarstellen,
was genau damit gemeint ist, damit nicht doch wieder jeder Afghane
abgeschoben werden kann.“
Nach einem schweren Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul im Mai
dieses Jahres waren die Abschiebungen nach Afghanistan zunächst
[2][ausgesetzt] worden. Im Oktober startete dann trotz Landewarnungen für
den Kabuler Flughafen eine Sammelabschiebung vom Leipziger Flughafen. Laut
Medieninformationen behandelt das Bundesinnenministerium Abschiebungen nach
Afghanistan mit politischer Priorität. Am Donnerstag und Freitag findet in
Leipzig die Innenministerkonferenz statt. Dort soll auch darüber diskutiert
werden, ob ab 2018 nach Syrien abgeschoben werden kann.
6 Dec 2017
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## AUTOREN
Helke Ellersiek
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