# taz.de -- Akkreditierungen bei G20 in Hamburg: Unwissenheit ist keine Ausrede | |
> Weil Beamte ein Memo nicht erhielten, beschlagnahmten sie beim G20-Gipfel | |
> Pressekarten. Das war rechtswidrig, sagt ein Gericht. | |
Bild: Beim G20-Gipfel im Juli in Hamburg entzogen Polizeibeamte Akkreditierunge… | |
BERLIN taz | Ein Hamburger Gericht hat entschieden, dass die Polizei beim | |
G20-Gipfel im Juli kein Recht hatte, die Akkreditierungskarte eines | |
Klimaexperten zu beschlagnahmen. Und zwar obwohl die Beamten zu diesem | |
Zeitpunkt davon ausgingen, nach Weisung zu handeln. Das steht in einem | |
Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 23. November. Der Beschluss ergeht | |
nach einem Antrag des Greenpeace-Kampagnenleiters Karsten Smid. | |
Der Richter stellt darin fest, dass es nicht darauf ankommt, wie die | |
Beamten zu diesem Zeitpunkt informiert waren. Ansonsten könnten | |
„Informationsversäumnisse innerhalb einer Behörde, wie sie hier offenbar | |
vorlagen, zur Rechtmäßigkeit von an sich rechtswidrigen | |
Ermittlungsmaßnahmen führen. Das wäre ein geradezu widersinniges Ergebnis.“ | |
Smid war an diesem Tag am Pressezentrum zurückgewiesen worden, obwohl er | |
als Experte für ein Interview mit dem Sender Phoenix akkreditiert war. | |
Später stellte sich heraus, dass Smid auf einer der internen Listen mit | |
Personen stand, denen das Bundeskriminalamt (BKA) die Akkreditierung | |
[1][nachträglich entziehen wollte]. | |
Die Listen hatte das BKA zu diesem Zeitpunkt allerdings zurückgezogen – was | |
die Beamten allem Anschein nach aber nicht wussten. Gegen Smid wurde ein | |
Verfahren wegen Urkundenfälschung eröffnet, das die Staatsanwaltschaft | |
allerdings wieder einstellte. | |
Umweltschützer Smid wollte es dabei allerdings nicht bleiben lassen und | |
beantragte beim Gericht die Feststellung, dass die Beschlagnahme | |
rechtswidrig war. „In solchen Dingen wird häufig von niemandem | |
Verantwortung übernommen“, sagt Smid der taz. „Ich wollte an dieser Stelle | |
eine klare Positionierung.“ | |
Die Staatsanwaltschaft Hamburg argumentierte daraufhin, zum Zeitpunkt der | |
Beschlagnahme hätten für den Beamten „zureichende tatsächliche | |
Anhaltspunkte“ dafür bestanden, dass Smid sich die Akkreditierung durch | |
Fälschung erlangt haben könnte. Das Gericht widerspricht und stellt damit | |
klar: Auch wenn Beamte in solchen Fällen aus ihrer Sicht nach bestem Wissen | |
handeln, macht das ihr Vorgehen nicht rechtmäßig. (AZ 166 Gs 981/17) | |
29 Nov 2017 | |
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## AUTOREN | |
Peter Weissenburger | |
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