| # taz.de -- Akkreditierungen bei G20 in Hamburg: Unwissenheit ist keine Ausrede | |
| > Weil Beamte ein Memo nicht erhielten, beschlagnahmten sie beim G20-Gipfel | |
| > Pressekarten. Das war rechtswidrig, sagt ein Gericht. | |
| Bild: Beim G20-Gipfel im Juli in Hamburg entzogen Polizeibeamte Akkreditierunge… | |
| Berlin taz | Ein Hamburger Gericht hat entschieden, dass die Polizei beim | |
| G20-Gipfel im Juli kein Recht hatte, die Akkreditierungskarte eines | |
| Klimaexperten zu beschlagnahmen. Und zwar obwohl die Beamten zu diesem | |
| Zeitpunkt davon ausgingen, nach Weisung zu handeln. Das steht in einem | |
| Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 23. November. Der Beschluss ergeht | |
| nach einem Antrag des Greenpeace-Kampagnenleiters Karsten Smid. | |
| Der Richter stellt darin fest, dass es nicht darauf ankommt, wie die | |
| Beamten zu diesem Zeitpunkt informiert waren. Ansonsten könnten | |
| „Informationsversäumnisse innerhalb einer Behörde, wie sie hier offenbar | |
| vorlagen, zur Rechtmäßigkeit von an sich rechtswidrigen | |
| Ermittlungsmaßnahmen führen. Das wäre ein geradezu widersinniges Ergebnis.“ | |
| Smid war an diesem Tag am Pressezentrum zurückgewiesen worden, obwohl er | |
| als Experte für ein Interview mit dem Sender Phoenix akkreditiert war. | |
| Später stellte sich heraus, dass Smid auf einer der internen Listen mit | |
| Personen stand, denen das Bundeskriminalamt (BKA) die Akkreditierung | |
| [1][nachträglich entziehen wollte]. | |
| Die Listen hatte das BKA zu diesem Zeitpunkt allerdings zurückgezogen – was | |
| die Beamten allem Anschein nach aber nicht wussten. Gegen Smid wurde ein | |
| Verfahren wegen Urkundenfälschung eröffnet, das die Staatsanwaltschaft | |
| allerdings wieder einstellte. | |
| Umweltschützer Smid wollte es dabei allerdings nicht bleiben lassen und | |
| beantragte beim Gericht die Feststellung, dass die Beschlagnahme | |
| rechtswidrig war. „In solchen Dingen wird häufig von niemandem | |
| Verantwortung übernommen“, sagt Smid der taz. „Ich wollte an dieser Stelle | |
| eine klare Positionierung.“ | |
| Die Staatsanwaltschaft Hamburg argumentierte daraufhin, zum Zeitpunkt der | |
| Beschlagnahme hätten für den Beamten „zureichende tatsächliche | |
| Anhaltspunkte“ dafür bestanden, dass Smid sich die Akkreditierung durch | |
| Fälschung erlangt haben könnte. Das Gericht widerspricht und stellt damit | |
| klar: Auch wenn Beamte in solchen Fällen aus ihrer Sicht nach bestem Wissen | |
| handeln, macht das ihr Vorgehen nicht rechtmäßig. (AZ 166 Gs 981/17) | |
| 29 Nov 2017 | |
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| ## AUTOREN | |
| Peter Weissenburger | |
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