# taz.de -- Kohlekonzerne klagen gegen EU-Vorgaben: Streit um die Grenzwerte | |
> Die Regierung geht nicht gegen schärfere EU-Vorgaben zu | |
> Kraftwerksemissionen vor – die deutschen Braunkohlekonzerne hingegen | |
> schon. | |
Bild: Stinker: Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg | |
Die ostdeutschen Braunkohle-Betreiber Leag und Mibrag haben beim | |
Europäischen Gericht zusammen mit den Branchenverbänden Debriv und Euracoal | |
Klage gegen die neuen Emissionsgrenzwerte für Kraftwerke eingereicht. Nach | |
Ansicht der Kläger ist der Beschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen, | |
sagte Leag-Sprecher Thoralf Schirmer der taz. Zudem seien die neuen | |
Grenzwerte für Stickoxide nicht korrekt berechnet worden. | |
Auf die neuen Grenzwerte hatte sich die EU im April dieses Jahres nach | |
langem Streit geeinigt. Die Bundesregierung hatte gegen die Verordnung | |
gestimmt, weil sie die Stickoxid-Grenzwerte – ebenso wie nun die | |
Braunkohleindustrie – für „nicht sachgerecht“ hielt. | |
Trotzdem hat das SPD-geführte Bundesumweltministerium darauf verzichtet, | |
bis zum Ende der Frist am Wochenende Klage gegen die neuen Vorgaben | |
einzulegen – entgegen der Forderung mehrerer Ministerpräsidenten. | |
„Rechtliche Schritte haben wir unsererseits immer abgelehnt, weil sie kaum | |
Aussicht auf Erfolg haben werden“, sagte Ministeriumssprecher Andreas | |
Kübler der taz. Zudem gebe es die Möglichkeit, in Einzelfällen Ausnahmen | |
zuzulassen. | |
Viele Experten gehen davon aus, dass ein Großteil der deutschen | |
Kohlekraftwerke die neuen Grenzwerte für Stickoxide und Quecksilber, die | |
von 2021 an gelten sollen, nicht einhalten. Sie müssten dann abgeschaltet | |
oder nachgerüstet werden, sofern sie keine Ausnahmegenehmigung bekommen. | |
Umweltverbände hatten die neue Regelung als großen Fortschritt begrüßt, | |
auch weil er den Ausstieg aus der Kohlenutzung beschleunigen könnte. | |
Neben der Klage der deutschen Industrie, der sich noch weitere Unternehmen | |
anschließen können, geht auch Polen gegen die neuen Regeln vor. Eine | |
Entscheidung wird frühestens in einem Jahr erwartet. Auch die Umsetzung der | |
EU-Vorgaben in nationales Recht soll im Lauf des kommenden Jahres | |
geschehen. Derzeit erarbeite das Umweltbundesamt dafür die Grundlagen, hieß | |
es im Umweltministerium. | |
14 Nov 2017 | |
## AUTOREN | |
Malte Kreutzfeldt | |
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