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# taz.de -- Berliner Körperschaft öffentlichen Rechts: Upgrade für Humanisten
> Der Berliner Senat macht den Verband zu einer Körperschaft öffentlichen
> Rechts. Damit stellt er ihn auf eine Stufe mit den Kirchen.
Bild: Ab 2018 nicht mehr allein als Körperschaft öffentlichen Rechts: die Kir…
Berlin taz | Der humanistische Verband Berlin-Brandenburg, quasi Stimme der
Religionslosen der Stadt, steht fortan auf einer Stufe mit den Kirchen: Der
rot-rot-grüne Senat hat am Dienstag beschlossen, dass der Verband ab 2018
als Körperschaft öffentlichen Rechts gilt.
Das hat nicht nur steuerliche Vorteile, sondern ist für den Verband laut
Pressesprecher Thomas Hummitzsch „ein historischer Tag“. Seit 1996 hatte
sich der Humanistische Verband in Berlin um diesen Status bemüht, war aber
stets gescheitert. Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus kritisierte die
Entscheidung der Landesregierung als „nicht zielführend“.
Der Berlin-Brandenburgische Landesverband ist nach eigenen Angaben die
sechste Landesorganisation des Humanistischen Verbands, der zu Körperschaft
öffentlichen Rechts wird. Bislang hatten diesen Status bereits Bayern,
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen. Nach
Senatsdarstellung ist der rund 13.000 Mitglieder große Verband ein „seit
Jahrzehnten tätiger weltanschaulicher, gemeinnütziger Verein mit großem
ehrenamtlichem Engagement“.
Unter seinem Dach arbeiten Hospize, eine Sozialstation, zwei
Familienzentren und 24 Kitas. Der Verband organisiert auch Jugendfeiern,
quasi als nicht-religiöse Gegenstück zur Konfirmationsfeier bei
evangelischen Christen.
Befragt, warum die rot-rot-grüne Landesregierung den Antrag des
Humanistischen Verbands anders als Vorgängersenate bewertete, sagte
Senatsssprecherin Claudia Sünder: „Es erschien als eine sinnvolle
Veränderung.“ Der für Religion zuständige Senator Klaus Lederer
(Linkspartei) hatte im taz-Interview über sich gesagt, er sei „kein
gläubiger Mensch im religiösen Sinn.“ Ihren Amtseid hatten im Dezember 2016
wie er noch weitere acht von elf Senatsmitgliedern ohne die religiöse
Beteuerung „so wahr mir Gott helfe“ geleistet.
Die Kirchen hatten laut Sünder signalisiert, es gebe „keinerlei Bedenken“
gegen den Wunsch des Humanistischen Verbands, Körperschaft öffentlichen
Rechts zu werden. Sprecher der evangelischen Landeskirche und des
katholischen Erzbistums formulierten es auf taz-Nachfrage gemeinsam so:
„Körperschafts-Status ist nicht exklusiv den Kirchen vorbehalten.“
Die CDU-Fraktion allerdings lehnt den Status-upgrade ab, der beispielsweise
von der Körperschaftssteuer und teilweise auch von der Grundsteuer befreit.
Nicht jedem Verband, der sinnvolle Arbeit leiste, könne eine Anerkennung
wie den Kirchen zu Teil werden, sagte ihre religionspolitische Sprecherin
Cornelia Seibeld, die auch Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses ist. Sie
lehnte auch die Forderung nach einem humanistischen Feiertag an den Schulen
ab. „Hier wird der humanistische Gedanke, der Deutschland mitgeprägt hat,
zu einer Anti-Religion genutzt.“
14 Nov 2017
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Erzbistum
Steuer
Spaghettimonster
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