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# taz.de -- Ehe für alle in Deutschland: Der lange Weg zur Gleichstellung
> Die ersten gleichgeschlechtlichen Paare haben am Sonntag geheiratet. Wie
> Homosexuelle ihre gesetzliche Gleichberechtigung erkämpften.
Bild: Karl Kreile (l.) und Bodo Mende küssen sich am 1. Oktober im Rathaus Sch…
FREIBURG taz | Der Kampf für Gleichberechtigung ist beendet: Am 1. Oktober,
mit Inkrafttreten des Gesetzes der „Ehe für alle“, können die ersten
lesbischen und schwulen Paare zum ersten Mal in der deutschen Geschichte im
Standesamt erscheinen und heiraten – ganz normal wie Heterosexuelle auch.
Der Weg zur Gleichstellung war alles andere als einfach.
Der erste Versuch, die Öffnung der Ehe durchzusetzen, war die „Aktion
Standesamt“. Homo-Aktivisten klagten Anfang der 1990er-Jahre beim
Bundesverfassungsgericht, doch Karlsruhe lehnte es ab, den Gesetzgeber zur
Reform zu zwingen.
Das rot-grün regierte Hamburg führte 1999 im Stadtstaat die so genannte
Hamburger Ehe ein. Homo-Paare konnten nun ihre Partnerschaft eintragen
lassen – offiziell, aber ohne jede rechtliche Folge.
Im Bund beschloss die rot-grüne Koalition im Jahr 2000 die Einführung einer
rechtlich relevanten eingetragenen Partnerschaft für Homo-Paare. Allerdings
hatten sie zunächst deutlich mehr Pflichten als Rechte.
## Richter geben ihren Segen
Dennoch klagten die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen gegen das
Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage 2002 ab, allerdings
nur mit 5 zu 3 Richterstimmen. Immerhin stellten die Richter dabei klar,
dass der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie keine Benachteiligung
von Homo-Paaren erfordert.
In der Folge besserte der Bundestag bei der eingetragenen Partnerschaft
nach. So wurde 2005 unter anderem das Recht zur Stiefkind-Adoption
eingeführt; nun konnte das leibliche Kind eines Partner vom anderen
adoptiert werden.
Erst ab 2009 wurde das Bundesverfassungsgericht zum Motor der Entwicklung
und forderte in mehreren Urteilen Nachbesserungen bei der eingetragenen
Partnerschaft. So sind Homo-Paare zum Beispiel seit 2013 auch beim
Ehegattensplitting mit klassischen Ehepaaren gleichgestellt.
## Bayern prüft Klage
Zum Schluss fehlte den Homo-Paaren im wesentlichen nur noch das Recht,
gemeinsam Kinder zu adoptieren. Doch praktisch war das kaum noch relevant,
da das Verfassungsgericht 2014 bereits die so genannte Sukzessivadoption
ermöglicht hatte: Erst adoptiert der eine Partner das Kind, später der
andere.
Faktisch war die Einführung der „Ehe für alle“ also nur noch ein
symbolischer Schlussstein, ein Signal der vollen Gleichberechtigung. Am 30.
Juni 2017 beschloss der Bundestag mit 393 Stimmen bei 226 Gegenstimmen und
vier Enthaltungen die Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare.
Umstritten war im Sommer vor allem, ob vor der Reform das Grundgesetz hätte
geändert werden müssen. Die Befürworter hielten das nicht für nötig, weil
die Ehe in der Verfassung zwar geschützt, aber nicht definiert wird.
Dagegen pochten die Gegner darauf, dass die Ehe bisher immer die
„Verbindung von Mann und Frau“ gewesen sei.
Konservative Bürger können gegen das neue Gesetz keine
Verfassungsbeschwerde einlegen, denn sie haben dadurch keinen Nachteil.
Allerdings könnte eine Landesregierung in Karlsruhe eine Normenkontrolle
beantragen. Bayern prüft dies zwar, hat es aber nicht eilig. Anfang
September wurden erst mal zwei Gutachten in Auftrag gegeben.
1 Oct 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Ehe für alle
Homosexualität
Justiz
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Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
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