| # taz.de -- Richter gegen Richter: Richterin blockiert Asyl | |
| > Bundesverfassungsgericht rügt das Verwaltungsgericht, das strittige | |
| > Rechtsfragen zum Asylstatus in unzulässiger Weise im Vorverfahren | |
| > entschieden hat. | |
| Bild: Kein Ort zum Zurückkehren: das zerstörte Aleppo. | |
| HAMBURG taz | Da ist die Verwaltungsrichterin Daniela Greilinger-Schmidt | |
| wohl etwas zu forsch gewesen: Indem sie als „Einzelrichterin“ kurzerhand in | |
| neun Fällen Anträge syrischer Flüchtlinge auf Prozesskostenhilfe mangels | |
| Aussicht auf Erfolg ablehnte, hat sie gegen Grundrechte verstoßen. Die | |
| Syrer hatten ihre Anerkennung als politische Flüchtlinge einklagen wollen. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat Greilinger-Schmidts Beschlüsse nun | |
| aufgehoben. Die Richterin habe den mittellosen Flüchtlingen das Grundrecht | |
| auf effektiven Rechtsschutz verwehrt, sagen die Verfassungshüter. | |
| Verwaltungsrichterin Greilinger-Schmidt begründete ihre ablehnende Meinung | |
| mit der vorherrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung. Demnach reicht | |
| die illegale Ausreise aus Syrien oder die Verweigerung des Wehrdienstes in | |
| dem Bürgerkriegsland für sich genommen nicht aus, um als politischer | |
| Flüchtling in Deutschland nach der Genfer Konvention anerkannt zu werden. | |
| Dazu wäre es nötig, eine konkrete politische Betätigung gegen das | |
| Assad-Regime darzulegen. Denn bei 4,9 Millionen Flüchtlingen aus einem | |
| Staat mit 20 Millionen Einwohnern sei nicht davon auszugehen, dass | |
| Rückkehrer zwangsläufig politischer Verfolgung oder Folter ausgesetzt | |
| seien. | |
| Dagegen spreche auch die Anzahl an Syrien-Rückkehrern aus den jordanischen | |
| und türkischen Elends-Flüchtlingslagern. So haben es zumindest die | |
| Oberverwaltungsgerichte von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, | |
| Rheinland-Pfalz sowie der Verwaltungsgerichtshof Bayern entschieden. | |
| Die neun Hamburger Kläger genießen in Deutschland nur subsidiären Schutz – | |
| ein befristetes Bleiberecht ohne Familiennachzug. Gegen die Verweigerung | |
| der Prozesskostenhilfe hatten sie durch ihren Hamburger Anwalt Sükrü Bulut | |
| in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Richterin habe in ihren | |
| Beschlüssen die uneinheitliche Rechtsprechung zwar erwähnt, jedoch nicht | |
| berücksichtigt, argumentierte der Anwalt Bulut. | |
| So hatten die Verwaltungsgerichtshöfe Hessen und Baden-Württemberg | |
| syrischen Flüchtlingen und Wehrdienstentziehern durchaus den | |
| Flüchtlingsstatus zugestanden. Schon die vielen Syrien-Rückkehrer in die | |
| kurdisch kontrollierten Gebiete könnten nicht als Beleg dafür herangezogen | |
| werden, dass eine Foltergefahr für ganz Syrien verneint werden könne. | |
| Außerdem habe die Richterin die jüngste Rechtsprechung des | |
| Bundesverfassungsgerichts zu Wehrdienstentziehung wehrpflichtiger Männer | |
| nicht berücksichtigt. Wer sich in Syrien dem Wehrdienst entzieht, muss für | |
| 15 Jahre in den Knast. | |
| Das Bundesverfassungsgericht unter Leitung seines Präsidenten Andreas | |
| Voßkuhle gab den Verfassungsbeschwerden statt. Die Richterin habe trotz der | |
| uneinheitlichen Rechtsprechung mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe | |
| den mittellosen Betroffenen das Recht auf effektiven Rechtsschutz | |
| vorenthalten und die strittigen Rechtsfragen in unzulässiger Weise in einem | |
| Vorverfahren „durchentschieden“. | |
| Somit sei den Geflüchteten, im Gegensatz zu solventen Betroffenen, die | |
| Möglichkeit genommen worden, die schwerwiegende Tatsachenfrage, ob | |
| Wehrdienstentziehern bei Rückkehr politische Verfolgung drohe, überprüfen | |
| zu lassen. | |
| Dem übergeordneten Hamburgischen Oberverwaltungsgericht werde die | |
| Möglichkeit genommen, sich mit dieser „entscheidungserheblichen Frage“ | |
| auseinanderzusetzen. Denn die Antwort darauf entscheidet, ob den Klägern | |
| der Flüchtlingsstatus gewährt werden muss. Nach taz-Informationen wird sich | |
| das Oberverwaltungsgericht demnächst der strittigen Sachfrage annehmen. | |
| Das Hamburgische Verwaltungsgericht beruft sich darauf, dass das | |
| Bundesverwaltungsgericht Revisionen gegen negative Asylentscheidungen der | |
| Oberlandesgerichte nicht zugelassen hat. Diese seien formalrechtlich nicht | |
| zu beanstanden gewesen. | |
| Der Hamburger Anwalt Ünal Zeran weist allerdings darauf hin, dass bei | |
| diesen Verfahren die Flucht vor dem Wehrdienst nur ein Teilaspekt gewesen | |
| sei. Wenn ein Geflüchteter den Wehrdienst nicht nur einfach so verweigert | |
| habe, sondern weil er dem Assad-Regime nicht dienen wollte, sei der | |
| Sachverhalt völlig neu zu bewerten. | |
| 2 Oct 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Kai von Appen | |
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