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# taz.de -- Nach Protesten gegen Abschiebung: Bivsi Rana darf zurückkommen
> Die Abschiebung der Gymnasiastin Bivsi Rana und ihrer Eltern aus Duisburg
> nach Nepal hatte für Empörung gesorgt. Jetzt nimmt der Fall für sie ein
> gutes Ende.
Bild: Bivsi Rana ist zurück
Duisburg/Düsseldorf epd | Rund zwei Monate nach der Abschiebung der
nepalesischen Familie Rana können die [1][15-jährige Gymnasiastin Bivsi]
und ihre Eltern nach Duisburg zurückkehren. Nachdem das Auswärtige Amt die
Visaanträge für die Familie aktuell übermittelt habe, seien diese umgehend
durch die Stadt bearbeitet worden, sagte eine Stadtsprecherin am Dienstag.
Die Rückkehr Bivsis in Begleitung ihrer Eltern erfolgt nun über ein
„Schüleraustausch-Visum“.
Im Anschluss daran kann die junge Frau, die in Deutschland geboren wurde,
einen Folgeantrag für ein Studium oder eine Ausbildung stellen, wie die
Stadt erklärte. Somit ist der Weg zurück nach Duisburg für die Familie Rana
frei. Die Eltern kommen aus humanitären Gründen als Begleitung ihrer
minderjährigen Tochter.
Oberbürgermeister Sören Link (SPD) begrüßte die Rückkehr der Familie. Viele
Menschen hätten sich dafür starkgemacht, „und vor allem das Engagement von
Bivsis Mitschülern hat mich sehr beeindruckt“. Er sei erleichtert, dass
diese äußerst schwierige Situation gelöst werden konnte.
„Bei aller Freude über diese Einzelfallentscheidung sollten wir uns jedoch
klar machen: Bei der derzeitigen Rechtslage war die Abschiebung
rechtmäßig“, merkte der Oberbürgermeister kritisch an. Für die Zukunft
müsse der Bund endlich Gesetze schaffen, die Kommunen nicht dazu zwingen,
Familien wie die Ranas abzuschieben. Dies könne nicht im Sinne des
Rechtsstaates sein. Und nicht immer gebe es ein „Happy End“ wie im Falle
Bivsi.
## Abwägung zwischen „gut“ und „schlecht“ Integrierten?
Auch der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP)
appellierte an den Bund, für gut integrierte Menschen eine verlässliche
Bleibeperspektive zu schaffen. Im Gegenzug müssten Integrationsverweigerer
und Kriminelle konsequent abgeschoben werden. Stamp unterstrich die
Rechtmäßigkeit der Abschiebung und betonte, dass die Rückholung des
Mädchens und ihrer Eltern ein Einzelfall sei. Dank der guten Zusammenarbeit
der Stadt Duisburg, des Auswärtigen Amtes und des Landes
Nordrhein-Westfalem habe man eine konstruktive Lösung für die Familie
finden können.
Der Fall des Mädchens hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ende Mai war
die damals noch 14-Jährige gemeinsam mit ihren Eltern nach Nepal
abgeschoben worden. Trotz der Rechtmäßigkeit der Abschiebung hatten sich
Mitschüler und Vertreter des Duisburger Steinbart-Gymnasiums,
Oberbürgermeister Link, das Land NRW und der Petitionsausschuss des
Landtags für eine Rückkehr der Familie eingesetzt.
Das rigide Vorgehen der Behörden, die das Mädchen aus dem Schulunterricht
geholt hatten, hing nach Medienberichten möglicherweise auch damit
zusammen, dass die Eltern bei der Einreise in die Bundesrepublik vor knapp
20 Jahren falsche Angaben gemacht hatten. Sie handelten nach eigenen
Angaben aus Angst vor Verfolgung in Nepal. Ihr Asylantrag war bereits vor
15 Jahren abgelehnt worden, sie gingen mit Klagen dagegen vor. Nachdem alle
Rechtsmittel ausgeschöpft waren, lehnte jedoch auch die Härtefallkommission
des Landes Nordrhein-Westfalen den Asylantrag ab.
25 Jul 2017
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