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# taz.de -- Diskriminierende Werbung: Zu viel nackte Haut gehört verboten
> In Großbritannien wie auch in Frankfurt wird frauenfeindliche Werbung
> verboten. Nötig wären aber strengere Gesetze.
Bild: Mit dem Edding gegen Schlankheitswahn: Gesellschaftskritik auf einem Werb…
Werbeanzeigen, die nach dem Prinzip eines Gendermarketings funktionieren,
sind ab 2018 in Großbritannien per Gesetz verboten. Grund dafür ist eine
Untersuchung der Advertising Standards Authority (ASA) über die Darstellung
von stereotypen Geschlechterbildern in der Werbung. Das Ergebnis der Studie
besagt, dass sich Werbung mit Rollenklischees und solche, die Menschen
verspottet, die keinen Stereotypen entsprechen, negativ auf die Entwicklung
vor allem von Kindern und Jugendlichen auswirkt.
Die Beanstandung von diskriminierender Werbung fällt in Deutschland in den
Zuständigkeitsbereich des Deutschen Werberates. Im Jahr 2016 fielen mit 62
Prozent 273 aller Beschwerdefälle in diesen Bereich – zehn Prozent mehr als
2015. Zugenommen haben dabei jedoch vor allem unbegründete Beschwerden: Das
Plakat einer Frau im Bikini, die für eine neue Bikini-Modelinie wirbt, ist
nicht automatisch sexistisch.
Wenn dieselbe Anzeige aber ein Testimonial für ein Parfüm darstellt, dann
schon. In diesem Fall steht die viele nackte Haut der Frau in keinem
Zusammenhang mit dem zu bewerbenden Produkt. Der Kodex des Werberates
enthält viele Anweisungen, die denen der ASA entsprechen, wenn es um die
Sexualisierung von Werbung geht. Wenn sich die Werbeinhalte aber auf
Rollenklischees beziehen, sieht es schwieriger aus.
Hinzu kommt, dass Regeln nicht gleich Gesetze sind: Entscheidet sich ein
Unternehmen trotz der Richtlinien für sexistische Werbeinhalte, so kann
allenfalls eine Rüge ausgesprochen werden. Eine Verpflichtung, die gerügte
Werbung daraufhin zurückzuziehen, bedeutet das aber nicht – auch wenn laut
Anne Grote, Pressesprecherin des Werberats, ein Großteil der
Werbetreibenden ihre Marketingkampagne schon vor tatsächlicher Aussprache
der Rüge zurückziehen.
## Bislang gibt es keine Strafen bei Verstößen
Frankfurt am Main steuert deshalb im Alleingang ein Verbot
diskriminierender Werbung ab dem Jahr 2018 an. Um der Diskriminierung auch
in Deutschland entgegenzuwirken, reicht der Kodex des Werberates oder das
Gesetz einer Stadt nicht aus.
Es braucht allgemeingültige, eindeutigere und strengere Formulierungen, und
zwar nicht nur in Form einer Punkteliste, an die sich alle halten sollen,
sondern in Form eines Gesetzes, das bei Verstoß mit tatsächlichen Strafen
winkt. Die Organisation PinkStinks fordert das schon seit Jahren.
25 Jul 2017
## AUTOREN
Johanna Feckl
## TAGS
Werbung
Sexismus
Pinkstinks
Geschlechter
Leitkultur
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sexistisch
Feminismus
Sexismus
Streitfrage
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