# taz.de -- Diskriminierende Werbung: Zu viel nackte Haut gehört verboten | |
> In Großbritannien wie auch in Frankfurt wird frauenfeindliche Werbung | |
> verboten. Nötig wären aber strengere Gesetze. | |
Bild: Mit dem Edding gegen Schlankheitswahn: Gesellschaftskritik auf einem Werb… | |
Werbeanzeigen, die nach dem Prinzip eines Gendermarketings funktionieren, | |
sind ab 2018 in Großbritannien per Gesetz verboten. Grund dafür ist eine | |
Untersuchung der Advertising Standards Authority (ASA) über die Darstellung | |
von stereotypen Geschlechterbildern in der Werbung. Das Ergebnis der Studie | |
besagt, dass sich Werbung mit Rollenklischees und solche, die Menschen | |
verspottet, die keinen Stereotypen entsprechen, negativ auf die Entwicklung | |
vor allem von Kindern und Jugendlichen auswirkt. | |
Die Beanstandung von diskriminierender Werbung fällt in Deutschland in den | |
Zuständigkeitsbereich des Deutschen Werberates. Im Jahr 2016 fielen mit 62 | |
Prozent 273 aller Beschwerdefälle in diesen Bereich – zehn Prozent mehr als | |
2015. Zugenommen haben dabei jedoch vor allem unbegründete Beschwerden: Das | |
Plakat einer Frau im Bikini, die für eine neue Bikini-Modelinie wirbt, ist | |
nicht automatisch sexistisch. | |
Wenn dieselbe Anzeige aber ein Testimonial für ein Parfüm darstellt, dann | |
schon. In diesem Fall steht die viele nackte Haut der Frau in keinem | |
Zusammenhang mit dem zu bewerbenden Produkt. Der Kodex des Werberates | |
enthält viele Anweisungen, die denen der ASA entsprechen, wenn es um die | |
Sexualisierung von Werbung geht. Wenn sich die Werbeinhalte aber auf | |
Rollenklischees beziehen, sieht es schwieriger aus. | |
Hinzu kommt, dass Regeln nicht gleich Gesetze sind: Entscheidet sich ein | |
Unternehmen trotz der Richtlinien für sexistische Werbeinhalte, so kann | |
allenfalls eine Rüge ausgesprochen werden. Eine Verpflichtung, die gerügte | |
Werbung daraufhin zurückzuziehen, bedeutet das aber nicht – auch wenn laut | |
Anne Grote, Pressesprecherin des Werberats, ein Großteil der | |
Werbetreibenden ihre Marketingkampagne schon vor tatsächlicher Aussprache | |
der Rüge zurückziehen. | |
## Bislang gibt es keine Strafen bei Verstößen | |
Frankfurt am Main steuert deshalb im Alleingang ein Verbot | |
diskriminierender Werbung ab dem Jahr 2018 an. Um der Diskriminierung auch | |
in Deutschland entgegenzuwirken, reicht der Kodex des Werberates oder das | |
Gesetz einer Stadt nicht aus. | |
Es braucht allgemeingültige, eindeutigere und strengere Formulierungen, und | |
zwar nicht nur in Form einer Punkteliste, an die sich alle halten sollen, | |
sondern in Form eines Gesetzes, das bei Verstoß mit tatsächlichen Strafen | |
winkt. Die Organisation PinkStinks fordert das schon seit Jahren. | |
25 Jul 2017 | |
## AUTOREN | |
Johanna Feckl | |
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