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# taz.de -- Prozess in Berlin: Marzahner Neonazi verurteilt
> Weil er im Herbst 2015 FlüchtlingshelferInnen bedroht hatte, muss ein
> bekannter Marzahner Rechtsextremist 6000 Euro Strafe zahlen.
Bild: In Marzahn wurde insbesondere 2014 und 2015 immer wieder gegen Flüchtlin…
Der Marzahner Neonazi Patrick Krüger ist am Mittwoch zu einer Geldstrafe
von 6.000 Euro verurteilt worden. Das Kriminalgericht sah es als erwiesen
an, dass Krüger im Herbst 2015 Flüchtlingshelfer bedroht habe. Er habe sich
„nur knapp gegen eine Haftstrafe entschieden“, so der Richter bei der
Verkündung des Urteils, das über dem von der Staatsanwaltschaft geforderten
Strafmaß lag.
In dem Prozess ging es um einen Abend im September 2015: Am Glambecker Ring
in Marzahn wird eine Notunterkunft für Flüchtlinge eröffnet, Mitglieder der
örtlichen rechtsextremen Szene protestieren dagegen mit einer Kundgebung.
Doch auch FlüchtlingshelferInnen sind vor Ort, die ehrenamtlich beim Bezug
der Unterkunft unterstützen. Als drei von ihnen am Abend das Heim
verlassen, werden sie von Krüger und weiteren Neonazis verfolgt und
beschimpft. Dabei formt Krüger die Hand zu einer Pistole, richtet sie auf
die Gruppe und macht dazu Schießgeräusche.
Aus Sicht des Richters eindeutig eine Bedrohung. Der Streifenpolizist, den
die FlüchtlingshelferInnen damals dazugerufen hatten und der ebenfalls vor
Gericht aussagt, hatte in diesem Verhalten hingegen „keine Strafrelevanz“
erkannt. Erst ein Beamter des Landeskriminalamts leitete nach der Lektüre
des polizeilichen Tätigkeitsbericht die Ermittlungen gegen Krüger ein.
In dem Prozess sagten mehrere weitere Neonazis als Entlastungszeugen für
Krüger aus – der Richter stufte ihre Aussagen allerdings als „in jeder
Hinsicht unüberzeugend“ ein und sprach insbesondere in Richtung des
Marzahner Rechtsextremen René U. von einem „blamablen Auftritt“.
Dass die FlüchtlingshelferInnen sich die Geschichte ausgedacht haben
könnten, um dem ehemaligen Vorstandsmitglied der rechtsextremen
Kleinstpartei Die Rechte eins auszuwischen, schloss der Richter aus: Sie
selbst hätten vor Gericht nachvollziehbar dargelegt, aus Angst vor
Racheaktionen der Neonazis selbst keine Strafverfolgung angestrebt zu haben
und auch die Vorladung als Zeuge lieber umgangen wären. Insofern gebe es
„keine Belastungstendenz, im Gegenteil sind die Zeugen besonders
glaubhaft“, so der Richter.
Krüger hat ein umfangreiches Vorstrafenregister, darunter Fälle von
schwerer Körperverletzung, Raub und schwerer räuberischer Erpressung. Seine
letzte Verurteilung lag allerdings schon mehrere Jahre zurück.
16 Aug 2017
## AUTOREN
Malene Gürgen
## TAGS
Schwerpunkt Neonazis
Flüchtlingshilfe
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Schwerpunkt Neonazis
Lesestück Recherche und Reportage
Protest
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