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# taz.de -- Kaputte Elektrogeräte: Zuviel Schrott in der Tonne
> Defekte Elektrogeräte können seit einem Jahr kostenlos bei Händlern
> abgegeben werden. Zu wenige Kunden machen das, sagt die Deutsche
> Umwelthilfe.
Bild: Schrottberge in einer Recyclinganlage in Goslar
Berlin taz | Ein Föhn ist ein Föhn ist ein Föhn ist ein Föhn? Nicht doch.
Ein Haartrockner ist eine komplexe Materialmischung aus verschiedenen
Metallen wie Kupfer oder Aluminium. Noch immer landen viele
Elektrokleingeräte wie eben Föhne, Radios oder Handys in der grauen
Abfalltonne. Dort werden die Geräte verbrannt, die Inhaltsstoffe gehen
größtenteils verloren, reparierbare Geräte werden zerstört.
Laut Gesetz müssen 45 Prozent der jährlich rund 1,7 Millionen Tonnen
verkaufter Geräte wieder eingesammelt und repariert oder recycelt werden.
Ab 2019 soll die Quote sogar auf 65 Prozent steigen.
Mit dem sogenannten Elektrogesetz wollte die Bundesregierung 2016 dafür
sorgen, dass mehr Elektrogeräte den Weg in Recyclingbetriebe finden. Doch
nach einem Jahr Praxis stellt Barbara Metz, stellvertretende
Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), fest: „Das Gesetz hält
nicht, was es verspricht.“ Nur 70.000 Tonnen Elektroschrott seien im
vergangenen Jahr von den Händlern eingesammelt worden, bei rund 723.000
Tonnen erfasstem Schrott insgesamt. „Das ist ein Tropfen auf den heißen
Stein.“
Mit dem Elektrogesetz hat die Regierung Handelsunternehmen verpflichtet,
alte Geräte bis zu einer Größe von 25 Zentimetern zurückzunehmen. Für die
Verbraucher sollte so ein leicht wahrnehmbares Angebot entstehen, der Weg
zum Wertstoffhof entfallen. „Viele Verbraucher wissen aber gar nicht, dass
sie bis zu fünf Elektrogeräte bei einem Händler abgeben können, kostenlos,
egal, ob sie etwas Neues kaufen oder nicht“, sagt Metz. Außerdem gilt das
Gesetz nur für Händler mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern
für Elektronikgeräte. „Sollen die Verbraucher nachmessen?“, fragt Metz.
## Ein Händler sollen sich sogar geweigert haben
Testkäufer der DUH waren in verschiedenen Bundesländern in Märkten
unterwegs. In vielen Fällen hätten verständliche Informationstafeln in den
Läden gefehlt, einige Händler hätten sich gar geweigert, Altgeräte
zurückzunehmen, und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen, so Metz.
Besonders das Vorgehen der Onlinehändler ist der DUH ein Dorn im Auge. Sie
kommen ihrer Verpflichtung nämlich nach, indem sie den Kunden anbieten,
alte Geräte per Post an sie zurückzuschicken. Eine zu hohe Hürde, und
außerdem ökologisch fragwürdig, urteilt die DUH.
Das Problem liege nicht beim Händler, sondern beim Verbraucher, findet man
hingegen beim Bundesverband Technik (BVT)des Einzelhandels. „Wer bislang
seine kaputten Handys immer in die Mülltonne geworfen hat, wird jetzt wohl
kaum damit zum nächsten Elektronikmarkt fahren, um sie abzugeben“, sagt
Steffen Kahnt vom BVT, „nur weil es ein neues Gesetz gibt.“ Der Verband
hätte sich eine Wertstofftonne für Elektrokleingeräte gewünscht. Ein Jahr
nach dem Inkrafttreten des neuen Elektrogesetzes habe der Verbraucher den
Handel als Rücknahmestelle für kleine Elektrogeräte nicht angenommen. „Eine
haustürnahe Lösung ist die einzig sinnvolle.“
Die DUH hingegen möchte die Schwächen des Gesetzes mit erhöhten
Informationspflichten der Händler sowie verstärkten Kontrollen mindern,
etwa durch das Umweltbundesamt. Das Uba hält sich mit Aussagen zum
Elektrogesetz allerdings noch zurück. Ein Jahr sei zu früh, um die
Wirksamkeit zu beurteilen, eine Evaluation durch das Uba erfolge 2018.
21 Jul 2017
## AUTOREN
Heike Holdinghausen
## TAGS
Müll
Elektroschrott
Recycling
Mülltrennung
Arbeitsbedingungen
LED
Online-Shopping
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