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# taz.de -- U-Bahn-Treter-Prozess in Berlin: Knapp drei Jahre für Svetoslav S.
> Das Gericht verurteilt einen Mann, weil er eine Frau von hinten die
> Treppe hinunterstieß. Laut Gutachten sei er nur vermindert schuldfähig.
Bild: Ein Überwachungsvideo machte S. im vergangenen Dezember als U-Bahn-Trete…
Berlin taz | Das Berliner Landgericht hat den als U-Bahn-Treter bekannt
gewordenen Svetoslav S. zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt.
Damit lag das Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für
drei Jahre und neun Monate Haft für den Angeklagten plädiert hatte. Die
Verteidigung von Svetoslav S. hatte eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren
gefordert. Im Urteil berief sich das Gericht auf ein psychologisches
Gutachten, das die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten unter Beweis
gestellt habe.
Das Gutachten war zu Beginn des vierten Prozesstages vorgestellt worden.
Der Sachverständige Dr. Andreas Böhle hatte erklärt, einen Menschen mit
sehr einfacher Intelligenzstruktur kennen gelernt zu haben, bei dem er
sowohl eine seelische als auch eine organische Erkrankung festgestellt
habe. Depressiv, ängstlich, paranoid und zwanghaft sei er aufgetreten,
zusätzlich seien Schädigungen des Hirns festgestellt worden, offenbar
Resultat eines Unfalls im Jahr 2008. „Das ist mit Sicherheit auch in diesem
Fall zu beachten“, erklärte der Psychiater mit Blick auf die Anklage wegen
gefährlicher Körperverletzung. Menschen mit dem festgestellten
Krankheitsbild „neigen zu Durchbrüchen“.
Dass Drogen einen Einfluss auf die Hemmschwelle von S. gehabt haben, wollte
der Gutachter nicht ausschließen. Der Angeklagte selbst und zwei ZeugInnen
hatten vor Gericht angegeben, am Abend der Tat stark unter Drogen gestanden
zu haben.
Die Staatsanwaltschaft rechnete dem Angeklagten in ihrem Plädoyer unter
anderem seine Entschuldigung für die Tat positiv an. Die Anwältin des
Opfers widersprach und unterstellte, die fehlende Erinnerung von Svetoslav
S. an die Tat sei vorgeschoben und argumentierte: „Wer sich nicht erinnert,
kann sich auch nicht richtig entschuldigen.“ Im Prozess habe sich
letztendlich nur die Frau des Angeklagten entschuldigt. Vor Gericht hatte
sie erklärt, sie bereue, vor der Tat einen Streit mit ihrem Mann am Telefon
geführt zu haben, und stellte eine Verbindung zwischen der
Auseinandersetzung und dem Übergriff im U-Bahnhof her.
Bundesweite Bekanntheit erreichte der Fall durch ein Überwachungsvideo vom
Berliner U-Bahnhof Hermannstraße. Auf dem Video ist zu sehen, wie Svetoslav
S. eine 26-jährige Frau mit einem Tritt in den Rücken eine Treppe
hinunterstürzt. Das Video wurde Anfang Dezember letzten Jahres
veröffentlicht und verbreitete sich rasant über unterschiedliche Kanäle.
Wenige Tage nach Veröffentlichung des Bildmaterials wurde der Täter
festgenommen.
6 Jul 2017
## AUTOREN
Anne Pollmann
## TAGS
U-Bahn
Berlin
Gewalt
Berlin-Neukölln
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
U-Bahn Berlin
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