# taz.de -- Pressefreiheit beim G20-Gipfel: Die Last der Vergangenheit | |
> Bei den von G20 ausgeschlossenen Journalisten geht es oft um Verstöße, | |
> die Jahre zurückliegen. Auch ein Fotograf, der für die taz arbeitet, ist | |
> betroffen. | |
Bild: Viele offene Fragen: Wer darf die Air Force One fotografieren? | |
Berlin taz | Zum zweiten Mal in dieser Woche nahm Innenministeriumssprecher | |
Tobias Plate am Freitag in der Bundespressekonferenz Platz, und wieder | |
interessierten sich die Journalisten vor allem für eines: Den Entzug der | |
Akkreditierung für 32 Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg. Und zum | |
ersten Mal waren Plate Details zu entlocken. | |
Unter den Ausgeschlossenen seien „etliche Personen mit Straftaten und | |
Verurteilungen“ aus dem „linksextremen Spektrum“, so der Sprecher von | |
Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Bei einem weiteren Betroffenen | |
gebe es „verdichtete Erkenntnisse“ über eine Zugehörigkeit zur rechten | |
Reichsbürgerszene. | |
Laut Plate hätten diese Erkenntnisse über 28 Journalisten bereits zum | |
Zeitpunkt der Akkreditierung vorgelegen; man habe sich aber entschieden, | |
weniger „grundrechtsentziehend“ zu handeln und die Personen dennoch zu | |
akkreditieren. Bei weiteren vier Journalisten hätten sich erst nach der | |
Akkreditierung neue Erkenntnisse ergeben. | |
Einer der Betroffen soll den Sicherheitsbehörden als „Leiter“ von schwarzen | |
Blöcken auf Demonstrationen bekannt sein und sich dort „extrem gewalttätig | |
verhalten haben“. Mit Verweis auf den Datenschutz wollte sich Plate nicht | |
zu Einzelfällen äußern. | |
Plate bestätigte jedoch einen Bericht des Tagesspiegels vom Freitag, wonach | |
es beim Entzug der Akkreditierungen auch um Straftaten wie | |
„Landfriedensbruch, Graffiti und andere Sachbeschädigungen“ gegangen sei. | |
Dabei handele es sich aber nicht zwingend um aktuelle Delikte, sagte der | |
Sprecher auf Nachfrage. Es gehe auch um Sachverhalte, „die einige Jahre her | |
sind“. Betroffene könnten beim Datenschutzbeauftragten des | |
Bundeskriminalamts (BKA) die Gründe für ihre Ablehnung erfragen. | |
## Verstoß gegen das Versammlungsgesetz – vor 12 Jahren | |
Björn Kietzmann gehört zu jenen, denen die Akkreditierung nachträglich | |
entzogen wurde, und zwar wegen eines Vorfalls, der schon einige Jahre | |
zurückliegt. Der Pressefotograf, der unter anderem für die taz tätig ist, | |
wurde nach eigenen Angaben 2005 wegen eines geringen Verstoßes gegen das | |
Versammlungsrecht verurteilt. „Von dem Vorfall steht nichts in meinem | |
Führungszeugnis, und ich würde mich auch nicht als Leiter des schwarzen | |
Blocks bezeichnen“, sagte Kietzmann der taz. | |
Kietzmann berichtete seit vergangenen Mittwoch vom Gipfel, als das BKA ihm | |
am Freitag den Zugang zum Pressezentrum verweigerte und ihm die | |
Akkreditierung abnahm. Man habe ihn an die „Petentenstelle“ des Amts | |
verwiesen, erzählt Kietzmann. Er habe sich am Mittwoch per E-Mail an diese | |
Stelle gewandt und um Erklärung gebeten, aber bisher keine Antwort | |
erhalten. | |
Der Journalist verfügte 2016 über eine Dauerakkreditierung für die | |
Bundesministerien und berichtete 2015 vom G7-Gipfel sowie 2013 vom | |
Staatsbesuch des damaligen US-Präsidenten Barack Obama. Es bleiben also | |
viele Fragen – auch für kommende Regierungspressekonferenzen. | |
14 Jul 2017 | |
## AUTOREN | |
Jörg Wimalasena | |
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