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# taz.de -- Pressefreiheit beim G20-Gipfel: Die Last der Vergangenheit
> Bei den von G20 ausgeschlossenen Journalisten geht es oft um Verstöße,
> die Jahre zurückliegen. Auch ein Fotograf, der für die taz arbeitet, ist
> betroffen.
Bild: Viele offene Fragen: Wer darf die Air Force One fotografieren?
Berlin taz | Zum zweiten Mal in dieser Woche nahm Innenministeriumssprecher
Tobias Plate am Freitag in der Bundespressekonferenz Platz, und wieder
interessierten sich die Journalisten vor allem für eines: Den Entzug der
Akkreditierung für 32 Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg. Und zum
ersten Mal waren Plate Details zu entlocken.
Unter den Ausgeschlossenen seien „etliche Personen mit Straftaten und
Verurteilungen“ aus dem „linksextremen Spektrum“, so der Sprecher von
Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Bei einem weiteren Betroffenen
gebe es „verdichtete Erkenntnisse“ über eine Zugehörigkeit zur rechten
Reichsbürgerszene.
Laut Plate hätten diese Erkenntnisse über 28 Journalisten bereits zum
Zeitpunkt der Akkreditierung vorgelegen; man habe sich aber entschieden,
weniger „grundrechtsentziehend“ zu handeln und die Personen dennoch zu
akkreditieren. Bei weiteren vier Journalisten hätten sich erst nach der
Akkreditierung neue Erkenntnisse ergeben.
Einer der Betroffen soll den Sicherheitsbehörden als „Leiter“ von schwarzen
Blöcken auf Demonstrationen bekannt sein und sich dort „extrem gewalttätig
verhalten haben“. Mit Verweis auf den Datenschutz wollte sich Plate nicht
zu Einzelfällen äußern.
Plate bestätigte jedoch einen Bericht des Tagesspiegels vom Freitag, wonach
es beim Entzug der Akkreditierungen auch um Straftaten wie
„Landfriedensbruch, Graffiti und andere Sachbeschädigungen“ gegangen sei.
Dabei handele es sich aber nicht zwingend um aktuelle Delikte, sagte der
Sprecher auf Nachfrage. Es gehe auch um Sachverhalte, „die einige Jahre her
sind“. Betroffene könnten beim Datenschutzbeauftragten des
Bundeskriminalamts (BKA) die Gründe für ihre Ablehnung erfragen.
## Verstoß gegen das Versammlungsgesetz – vor 12 Jahren
Björn Kietzmann gehört zu jenen, denen die Akkreditierung nachträglich
entzogen wurde, und zwar wegen eines Vorfalls, der schon einige Jahre
zurückliegt. Der Pressefotograf, der unter anderem für die taz tätig ist,
wurde nach eigenen Angaben 2005 wegen eines geringen Verstoßes gegen das
Versammlungsrecht verurteilt. „Von dem Vorfall steht nichts in meinem
Führungszeugnis, und ich würde mich auch nicht als Leiter des schwarzen
Blocks bezeichnen“, sagte Kietzmann der taz.
Kietzmann berichtete seit vergangenen Mittwoch vom Gipfel, als das BKA ihm
am Freitag den Zugang zum Pressezentrum verweigerte und ihm die
Akkreditierung abnahm. Man habe ihn an die „Petentenstelle“ des Amts
verwiesen, erzählt Kietzmann. Er habe sich am Mittwoch per E-Mail an diese
Stelle gewandt und um Erklärung gebeten, aber bisher keine Antwort
erhalten.
Der Journalist verfügte 2016 über eine Dauerakkreditierung für die
Bundesministerien und berichtete 2015 vom G7-Gipfel sowie 2013 vom
Staatsbesuch des damaligen US-Präsidenten Barack Obama. Es bleiben also
viele Fragen – auch für kommende Regierungspressekonferenzen.
14 Jul 2017
## AUTOREN
Jörg Wimalasena
## TAGS
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