| # taz.de -- Urteil gegen Homo-Propaganda-Gesetz: Russland muss zahlen | |
| > Drei Aktivisten hatten gegen das russische Verbot sogenannter | |
| > Schwulen-Propaganda unter Jugendlichen geklagt. Der Europäische | |
| > Gerichtshof gibt ihnen Recht. | |
| Bild: Berliner Demo gegen Homophobie in Russland im April 2017 | |
| Straßburg epd | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat | |
| die russischen Gesetze gegen sogenannte [1][Schwulen-Propaganda] unter | |
| Minderjährigen als Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention | |
| verurteilt. Das Straßburger Gericht, dem Russland wie fast alle übrigen | |
| europäischen Länder unterworfen ist, gab in einem Urteil vom Dienstag drei | |
| Homosexuellen-Aktivisten Recht. | |
| Für die Verletzung ihrer Rechte auf Meinungsfreiheit und auf Schutz vor | |
| Diskriminierung muss Moskau ihnen 8.000 Euro, 15.000 Euro und 20.000 Euro | |
| zahlen, hinzu kommen Auslagen. Das Urteil wurde mit sechs zu eins Stimmen | |
| gefällt, die Gegenstimme kam von einem russischen Richter am EGMR – (AZ: | |
| 67667/09, 44092/12 und 56717/12). | |
| Russland hatte zwischen 2003 und 2013 erst regional und dann landesweit | |
| Gesetze eingeführt, die die sogenannte Propaganda für Homosexualität | |
| gegenüber Minderjährigen verbieten, erläuterte der EGMR. Die drei | |
| Aktivisten demonstrierten dagegen unter anderem mit Plakaten vor einer | |
| [2][Schule]. Sie wurden mit Geldbußen bestraft. Das russische | |
| Verfassungsgericht wies ihre Klagen zurück. Es machte dabei insbesondere | |
| geltend, dass es gefährlich sei, „einen verzerrten Eindruck von der | |
| sozialen Gleichrangigkeit traditioneller und nicht-traditioneller | |
| Partnerschaften zu erzeugen“, wie der EGMR rekapitulierte. | |
| Der daraufhin angerufene EGMR wies alle wichtigen Argumente der russischen | |
| Regierung zurück. Zwar dürfe die Meinungsfreiheit zum Zweck der Moral | |
| tatsächlich eingeschränkt werden. Es sei aber nicht zu sehen, wie | |
| Meinungsbekundungen zugunsten von Homosexualität „traditionelle Familien“ | |
| entwerteten. Umgekehrt verkörperten die russischen Gesetze jedoch | |
| Vorurteile gegen sexuelle Minderheiten. Es gebe aber mittlerweile einen | |
| „klaren europäischen Konsens“, dass jeder Mensch sich offen zu seiner | |
| sexuelle Orientierung bekennen dürfe, urteilte das Straßburger Gericht. | |
| Moskau hatte vor dem EGMR ferner den Schutz der Gesundheit ins Spiel | |
| gebracht. Hierzu befanden die Richter, dass die Verbreitung von Wissen über | |
| sexuelle Themen ihn eher fördere. Und schließlich ging es um den Schutz | |
| Minderjähriger. Moskau brachte dem EGMR zufolge vor, dass Jugendliche durch | |
| die fraglichen Aktivitäten sozusagen zur Homosexualität bekehrt werden | |
| könnten. | |
| Der EGMR fand, dass eine solche Bekehrung erstens kaum nachzuvollziehen | |
| sei. Darüber hinaus hätten die Aktivisten die Jugendlichen nicht aggressiv | |
| oder sexuell explizit angesprochen. Sie hätten sie stattdessen sachlich mit | |
| Ideen von Vielfalt und Toleranz konfrontiert – und dies könne dem sozialen | |
| Zusammenhalt nur dienlich sein. | |
| 20 Jun 2017 | |
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