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# taz.de -- Europarat bewertet deutsche Gefängnisse: Haft regional sehr unters…
> Deutschlands Gefängnisse sind generell in Ordnung. Über eine bayerische
> Haftanstalt ist die EU-Expertengruppe dann aber doch mindestens
> verwundert.
Bild: Der Antifolterausschuss kritisiert, dass Gefangene in Kaisheim überhaupt…
Straßburg dpa | Beim Besuch mehrerer Gefängnisse in Deutschland hat der
Europarat auffällige Unterschiede [1][zwischen den Bundesländern
festgestellt]. Ein Beispiel sei die Behandlung von Drogenabhängigen mit
[2][Ersatzstoffen wie Methadon], heißt es in dem am Donnerstag in Straßburg
veröffentlichten Bericht des Antifolterausschusses.
So gebe es in der bayerischen Justizvollzugsanstalt Kaisheim aus
grundsätzlichen Erwägungen in der Regel kein Methadon-Programm. Da eine
solche Behandlung außerhalb der Anstalt allgemein verfügbar sei, sei dies
mit dem Grundsatz einer gleichwertigen Versorgung „offenkundig nicht
vereinbar“. In Celle (Niedersachsen) und Tonna (Thüringen) gebe es dagegen
entsprechende Angebote.
„Bayern fällt schon auf, was die medizinische Versorgung und den Umgang mit
Drogenkonsumenten angeht. Da sieht man tendenziell keinen Grund für
Veränderungen“, sagte Hans Wolff vom Antifolterausschuss. Die
Expertengruppe hatte Ende 2015 mehrere Gefängnisse besucht, darunter die
Justizvollzugsanstalt Kaisheim.
Erst im September 2016 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Deutschland verurteilt, weil einem heroinabhängigen Häftling in Kaisheim
über Jahre ein Ersatzstoff verwehrt wurde. „Es ist kein Zufall, dass das
Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs zur Methadon-Behandlung Bayern
getroffen hat“, sagte Wolff.
## „Eklatante Unterschiede“
Die Bundesregierung wies die Kritik als „nicht zutreffend“ zurück. Auch in
Kaisheim würden Gefangene mit einem Ersatzstoff behandelt. Im Übrigen gebe
es auch außerhalb der Haft „eklatante Unterschiede“ bei der regionalen
Verfügbarkeit von Substitutionsprogrammen.
Der Antifolterausschuss bezeichnete es zudem als „unhaltbaren Zustand“,
dass Gefangene in Kaisheim überhaupt nicht telefonieren konnten. „Wenn das
vor den Menschenrechtsgerichtshof kommt, könnte Deutschland wieder
verurteilt werden“, sagte Wolff.
In der Stellungnahme der Bundesregierung heißt es dazu: „Ein generelles
Telefonverbot für Straf- und Untersuchungsgefangene in Bayern besteht
nicht.“ So dürfe etwa, wer keinen Besuch bekomme, als Ersatz alle zwei
Monate telefonieren.
Als „besonders positiv“ hoben die Experten dagegen wieder Celle und Tonna
hervor. Dort könnten Gefangene eine Multimedia-Ausstattung mit Telefon für
ihre Zelle mieten.
Der Antifolterausschuss untersucht regelmäßig die Zustände in den
Gefängnissen der 47 Mitgliedstaaten des Europarats.
1 Jun 2017
## LINKS
[1] http://dpaq.de/tpL0K
[2] http://dpaq.de/uiprR
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Haftbedingungen
Gefängnis
Antifolterkomitee
Justizvollzug
Bundesverfassungsgericht
Canan Bayram
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