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# taz.de -- Todesstrafe in den USA: Häftling in Arkansas hingerichtet
> Der US-Bundesstaat vollstreckt erstmals seit 2005 ein Todesurteil. Sieben
> weitere Häftlinge sollen bis Ende des Monats exekutiert werden.
Bild: Ledell Lee (Mitte) bei einer Anhörung im Gericht, die das Todesurteil au…
Washington epd | Henker im US-Bundesstaat Arkansas haben erstmals seit 2005
ein Todesurteil vollstreckt. Der wegen Mordes verurteilte 51-jährige Ledell
Lee wurde kurz vor Mitternacht mit einer Giftspritze getötet. Die Exekution
im Cummings Unit-Gefängnis in Grady habe zwölf Minuten gedauert, berichtete
die Zeitung Arkanas Democrat Gazette [1][in ihrer Online-Ausgabe].
Der Bundesstaat stieß jedoch erneut auf juristische Barrieren bei seinem
Vorhaben, bis Monatsende eine Serie von bis zu acht Hinrichtungen zu
vollstrecken. Eine für Donnerstag geplante zweite Exekution wurde
aufgeschoben. Der Todeshäftling Stacey Johnson hatte den Aufschub verlangt,
um DNA-Spuren zu testen. Hintergrund der von Gouverneur Asa Hutchinson
angeordneten Hinrichtungen ist, dass das Verfallsdatum für eine der
Substanzen für die Giftspritzen abläuft Ende April abläuft.
Laut Todesurteil hatte Lee im Februar 1993 die 26-jährige Debra Reese in
Jacksonville in Arkansas bestohlen und zu Tode geprügelt. Seine
Verurteilung war jedoch umstritten. Lee beteuerte seine Unschuld und
forderte zusätzliche DNA-Untersuchungen an Beweismaterial.
Prozess und Berufungsverfahren seien „vollkommen falsch“ gelaufen, erklärte
Lees Berufungsanwältin Cassandra Stubbs. Ein Verteidiger sei betrunken
gewesen, der Richter habe eine Affäre gehabt mit einer Mitarbeiterin der
Staatsanwaltschaft, und Lees intellektuelle Behinderung sei nicht zur
Sprache gekommen. Das Oberste US-Gericht lehnte Lees Anträge gegen die
Hinrichtung jedoch ab.
Auf mehreren Ebenen haben sich Berufungsgerichte in den vergangenen Tagen
mit Anträgen der Todeshäftlinge befasst. Es geht um Zurechnungs- und
Schuldfähigkeit, den Ablauf der Gerichtsverfahren, die Zulässigkeit des
Giftcocktails in den Spritzen und die Frage, ob die schnelle Abfolge der
Exekutionen ausreichend Zeit lässt für Gnadengesuche.
## Streit über Giftspritzen
Ungewöhnlich bei den Auseinandersetzungen waren die intensiven
Streitigkeiten um die Zusammensetzung der Giftspritzen. Nur Stunden vor
Lees Hinrichtung hob das Oberste Gericht von Arkansas ein zeitweiliges
Verbot von Vecuroniumbromid in den Injektionen auf. Die Lieferfirma hatte
geklagt, weil die Gefängnisbehörde den Kauf der Substanz für „legitime
medizinische Zwecke“ getätigt habt. Wenige Tage zuvor hatte ein
Bundesberufungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Einsatz von
Midazolam aufgehoben, das mutmaßlich zu qualvollen Hinrichtungen führen
kann.
In den USA wurden im vergangenen Jahr 20 Menschen hingerichtet, weniger als
jemals zuvor seit 25 Jahren. In 31 der 50 Bundesstaaten ist die Todesstrafe
legal.
Im Bundesstaat Virginia wandelte Gouverneur Terry McAuliffe am Donnerstag
eine Todesstrafe zu lebenslanger Haft um. Ivan Teleguz hätte am kommenden
Dienstag hingerichtet werden sollen, weil er 2001 seine Ex-Freundin
Stephanie Sipe von einem Auftragsmörder umbringen ließ. Der Mörder bekam
lebenslänglich.
McAuliffe sagte der „Washington Post“, er sei von Teleguz' Schuld
überzeugt. Das Verhängen der Todesstrafe in den Fall sei jedoch „furchtbar
fehlerhaft und unfair“ gewesen.
Der US-Staat Arkansas hatte bis Ende des Monats insgesamt acht
Hinrichtungen angesetzt, die drei ersten wurden aber durch
Gerichtsentscheidungen gestoppt. Zwei weitere Häftlinge sollen am Montag
hingerichtet werden, ein anderer am Donnerstag, der achte hat eine
Aussetzung seiner Exekution erwirkt. Hintergrund des engen Zeitplans für
die Vollstreckung der Todesurteile ist das Verfallsdatum eines Medikaments,
das bei dem Prozedere in Arkansas eingesetzt wird.
21 Apr 2017
## LINKS
[1] http://www.arkansasonline.com/executions/latest/
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