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# taz.de -- Start zur Sozialwahl: Die Wahl, die keiner kennt
> 52 Millionen Versicherte können bis Ende Mai ihre Vertreter in den
> Sozialkassen wählen. Die dürfen einige Grundsatzentscheidungen fällen.
Bild: 52 Millionen Versicherte dürfen abstimmen: Stimmzettel zur Sozialwahl
Berlin taz | Über 51 Millionen gesetzlich Versicherte können bis zum 31.
Mai ihre VertreterInnen bei den Sozialkassen wählen. Bei der
[1][Sozialwahl] wird darüber entschieden, wer bei der Deutschen
Rentenversicherung im Bund, im Saarland und bei den Ersatzkassen der
gesetzlichen Krankenversicherung in den Vertretersammlungen sitzt und dort
die Entscheidungen trifft. Denn: Die gesetzliche Sozialversicherung ist
selbstverwaltet.
Bis zum 11. Mai werden die Wahlunterlagen noch per Post verschickt – es
handelt sich um eine reine Briefwahl. Nach der Bundestags- und der
Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie
findet alle sechs Jahre statt.
„Das ist Demokratie pur, denn die Entscheidungsträger, die Selbstverwalter,
werden weder von der Politik, noch von privaten Investoren bestimmt“, sagt
die Bundeswahlbeauftragte für Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski am
Dienstag in Berlin. Die ehrenamtlichen Kandidaten werden nicht als
Einzelpersonen, sondern über Listen gewählt. Und sie sind nicht ohne
Einfluss: In den Vertreterversammlungen haben sie die Macht,
Grundsatzentscheidungen bei den Renten- und Krankenversicherungsträgern zu
treffen.
„Ein gutes Beispiel ist das Rehabilitationsangebot der Rentenversicherung“,
erklärt die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula
Roßbach. Die Selbstverwaltung könne hier beispielsweise entscheiden, wie
eine Klinik ausgestattet oder wer Chefarzt werde. Außerdem beschließen die
Versammlungen Haushalte und haben Mitspracherecht beim Leistungsangebot.
Unterlagen landen oft im Mülleimer
Oft wandern die Wahlunterlagen direkt aus dem Briefkasten in die Mülltonne.
Das will Christian Zahn, stellvertretender Verbandsvorsitzender des
Verbandes der Ersatzkassen, verhindern. Er ruft dazu auf, das Wahlrecht
wahrzunehmen: „Wer über die Zukunft unseres Gesundheitssystems mitbestimmen
will, muss sich jetzt auf unserer Website informieren und wählen.“ Online
haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, sich das Wahlprogramm der jeweiligen
Listen durchzulesen oder vorlesen zu lassen.
Zur Wahl stehen – neben den Gewerkschaften – selbst gegründete und selbst
finanzierte Vereine, Mitgliedergemeinschaften und
Arbeitsnehmervereinigungen, aber keine Sozialverbände. Über die Listen
werden 169 Plätze für die Gremien vergeben.
Bei anderen, nicht zur Wahl stehenden Sozialkassen, wie der AOK, werden die
Mandate intern, durch Absprachen unter Gewerkschaften und Arbeitgebern,
verteilt. „Da schreie ich auf“, sagt die Bundeswahlbeauftragte Pawelski.
„Ich fordere mehr Transparenz. Denn Wahlen ohne Wahlhandlung sind sinnlos –
auch, wenn sie legal sind.“
18 Apr 2017
## LINKS
[1] https://www.sozialwahl.de/
## AUTOREN
Klara Weidemann
## TAGS
Gesundheit
Krankenkassen
Demokratie
Krankenkassen
Prekäre Arbeit
Bauern
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