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# taz.de -- Kommentar Schweden nach dem Anschlag: Überflüssige Abschiebedebat…
> Über härtere Abschieberegeln zu diskutieren, führt im Fall des
> Stockholm-Attentäters nur weiter, wenn man die Menschenrechte in Frage
> stellen will.
Bild: Was für ein Polizeistaat müsste Schweden werden, um einen Untergetaucht…
Natürlich war es nur eine Frage der Zeit, [1][wann nach dem Attentat von
Stockholm das Abschiebethema hochkochen würde]. Und natürlich war es nicht
überraschend, dass die rechtspopulistischen Schwedendemokraten die Debatte
vom Zaun brachen. Etwas mehr verwunderte aber, als auch Ministerpräsident
Stefan Löfven es nicht lassen konnte, laut darüber nachzudenken, ob man
nicht „bessere Möglichkeiten schaffen müsse, um das durchzusetzen“. Näml…
dafür zu sorgen, dass [2][eine Person, bei der rechtskräftig entschieden
wurde, dass sie kein Bleiberecht hat], auch wieder das Land verlässt. Und
dass da notfalls mit zwangsweiser Abschiebung nachgeholfen wird.
Der Regierungschef sollte es besser wissen und hätte mal lieber auf seinen
Innenminister Anders Ygeman gehört, der dringend gemahnt hatte, erst einmal
in aller Ruhe zu analysieren, ob irgendwo ein Fehler gemacht worden sei.
Und der ausdrücklich davor gewarnt hatte, nun gleich nach neuen Gesetzen
und schärferer Praxis zu rufen. Tatsächlich dürfte der aktuelle Fall dazu
nämlich kaum einen Anlass geben.
Klar, die messerscharfe Logik der konservativen Oppositionsführerin
Kinberg-Batra – „wenn er nicht mehr in Schweden gewesen wäre, hätte er das
in der Drottninggatan nicht anstellen können“ – kann man schwer in Frage
stellen. Aber um jemand in Abschiebehaft stecken oder ihm eine
elektronische Fussfessel anschnallen zu können, muss man seiner erst einmal
habhaft werden.
Zur Fahndung ausgeschrieben, weil er einer Ausreiseaufforderung nicht
nachgekommen war, war der Terrorverdächtige seit 5 Wochen. Aber er war eben
unauffindbar, weil untergetaucht. Und in welchen Polizeistaat müsste sich
Schweden eigentlich verwandeln, um wirklich sicherstellen sein zu können,
dass kein Mensch sich unter Verstoss gegen das Ausländerrecht im Lande
aufhält?
## Abschiebung nach Usbekistan? Schwierig
Kommt hinzu, dass das Heimatland des fraglichen Mannes Usbekistan ist. Der
Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat in mindestens einem Dutzend
Fällen entschieden, dass Abschiebungen nach Usbekistan nicht zulässig sind,
weil sie aufgrund der dort herrschenden Willkür mit systematischen
Menschenrechtsverletzungen jedenfalls gegen das Folterverbot verstossen
würden.
Ähnlich wie andere EU-Staaten schiebt deshalb Schweden seit drei Jahren
grundsätzlich nicht mehr nach Usbekistan ab. Eine Abschiebedebatte führt im
konkreten Fall also keinen Millimeter weiter. Es sei denn, man will auch
gleich die Menschenrechtskonvention in Frage stellen.
11 Apr 2017
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## AUTOREN
Reinhard Wolff
## TAGS
Schweden
Stockholm
Schwerpunkt Islamistischer Terror
Abschiebung
Menschenrechte
Rechtsextremismus
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