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# taz.de -- Transparenz in der Nutztierhaltung: Lasch, lascher, Tierwohlsiegel
> Tierschutzverbände kritisieren geplante Standards im Entwurf für das
> staatliche Label von Bundesagrarminister Christian Schmidt.
Bild: Eng wie Sau – ein Schwein im Transporter auf dem Weg zum Schlachthof
Berlin t |az Tierschützer beklagen viel zu lasche Kriterien für das
staatliche Tierwohlsiegel von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU).
Fünf Verbände haben sich nun gegen das in der Planung befindliche Label
ausgesprochen, da sie befürchten, dass die Standards teils sogar unter
gesetzlichen Vorgaben liegen könnten.
Ein Streitpunkt ist das Kupieren genannte Abschneiden von
Schweineschwänzen, das eine EU-Richtlinie nur in Ausnahmen erlaubt. In
Deutschland ist es trotzdem üblich – und soll wohl auch mit dem Siegel
zugelassen bleiben. „Bei einem freiwilligen Label, das Tierwohl auslobt,
erwarten wir, dass der Ringelschwanz intakt bleibt“, sagte Angela Dinter,
Referentin beim Tierschutzverband Pro Vieh. Mit dem Kupieren wollen
Landwirte verhindern, dass sich die Tiere gegenseitig den Schwanz aus
Langeweile oder Platzmangel abbeißen.
Agrarminister Schmidt hatte seine Pläne für ein staatliches Tierwohllabel
im Januar vorgestellt. In der freiwilligen Initiative soll Fleisch von
Landwirten gekennzeichnet werden, die ihre Tiere unter besseren Bedingungen
halten als vom Gesetz vorgegeben. 70 Millionen Euro wollte das Ministerium
in Werbung investieren und auch Landwirte fördern, die im Sinne des Labels
umbauen. Doch schon damals bemängelten Kritiker wie der Grünen-Experte
Friedrich Ostendorff, dass es sich bei dem Siegel um Schönfärberei handele.
Dass sich solche Kritik bewahrheitet, befürchtet auch Pro-Vieh-Expertin
Dinter, die in den Beratungen des Ministeriums zum Siegel die NGOs
vertreten hat. Bisher sei vieles noch nicht klar – etwa wie viele
Abstufungen der Kriterien es geben werde. Aber nach jetzigem Stand geht
Dinter davon aus, dass die Einstiegsstufe etwa das Kupieren zulasse. Dabei
sei das „die wichtigste Stufe überhaupt, da wird sich die breite Masse
tummeln“.
Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des BR bezieht sich das einzig
nicht bereits gesetzlich vorgeschriebene Kriterium im bisherigen Entwurf
auf den Platz. Ein 100-Kilo-Mastschwein soll demnach auf einem Quadratmeter
anstelle von 0,75 leben. Dabei werden Verbraucher für gelabeltes Fleisch
wohl trotzdem einen Aufpreis zahlen müssen.
Auf eine taz-Anfrage zur Kritik der Verbände äußerte sich sein Ministerium
bis Redaktionsschluss nicht.
6 Apr 2017
## AUTOREN
Eva Oer
## TAGS
Tierschutz-Label
Artgerechte Tierhaltung
Landwirtschaft
Tierschutz
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Verbraucherschutz
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Landwirtschaft
Initiative Tierwohl
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